Betreff
ÖPNV; Mehraufwand im Budget 704 (TH7)
Vorlage
2651/2021
Aktenzeichen
3/sp/5470
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Teilhaushalt 7, Budget 704 ÖPNV/Schülerbeförderung, sind – Stand 26. November 2021 – noch rund 230.000 Euro verfügbar. Aufgrund der Prognosen zum Ende des Haushaltsjahres 2021 ist davon auszugehen, dass noch rund 1.155.000 € im Budget ÖPNV/Schülerbeförderung benötigt werden. Demzufolge fehlen im Budget rund 925.000 €. Im Controllingbericht der Kreisverwaltung Kaiserslautern für den Zeitraum 01.01. bis 20.07.2021 haben sich diese Steigerungen bereits abgezeichnet.

 

Die hohen zusätzlichen Belastungen im Budget lassen sich überwiegend mit dem Ausgleich der pandemiebedingten Mindereinnahmen aufgrund der Fahrgastrückgänge in den Buslinienbündeln und dem Ausgleich der Tarifsteigerungen im Busgewerbe (RLP-Index) erklären. Allein durch die Tarifsteigerungen im Busgewerbe werden rd. 315.000 € im Jahr 2021 anfallen, welche nicht veranschlagt waren. Beide Positionen gehen zu Lasten der maßgeblichen ÖPNV-Buchungsstelle.

 

Mehraufwendungen sind auch im Bereich der Kita-Verkehre und in der Schülerbeförderung durch die Auslagerung von Teilen des Sickingen-Gymnasiums nach Wallhalben entstanden. Teilweise gab es hierzu Kompensationen an anderer Stelle im Budget.

 

Über die vorgenannten Themen wurde in den letzten beiden Kreistagssitzungen ausführlich berichtet. Die prognostizierte Deckungslücke von rund 925.000 € im Budget 704 könnte wie folgt geschlossen werden:

 

Im Teilhaushalt Schulen – hier in den Bereichen Gebäudemanagement und EDV – sind im Jahr 2021 Einsparungen zu erwarten, welche einen Teil der fehlenden Haushaltsmittel im Budget 704 auffangen könnten.

 

Desweitern hat der Landkreis Kaiserslautern über den Verkehrsverbund Rhein-Neckar einen Antrag auf Billigkeitsleistung zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV in Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 gestellt. Es handelt sich hierbei um den sog. ÖPNV-Rettungsschirm, welcher grundsätzlich die entstandenen Schäden durch die Mindereinnahmen auffangen soll. Der Antrag des Landkreises Kaiserslautern bezieht sich auf die Monate April bis Dezember 2021 und hat einen Umfang von rund 838.000 € für alle Buslinienbündel, an welchen der Landkreis Kaiserslautern beteiligt ist. Die Antragstellung war jedoch erst vor kurzem möglich, sodass nicht mit einer kurzfristigen Auszahlung auszugehen ist. Vermutlich wird eine Auszahlung (zunächst dann auch nur pauschal in Höhe von 90%) erst im Jahr 2022 erfolgen.

 

Die Verwaltung geht demzufolge davon aus, dass der Mehraufwand grundsätzlich mit den vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden kann. Dennoch hält es die Verwaltung unter allen Umständen für geboten, zur Sicherstellung der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen im Budget 704 – für den Fall der Unterdeckung zum Jahresabschluss – den Mehrbedarf überplanmäßig bereitzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt etwaigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §100 GemO im Teilhaushalt 7, Budget 704 ÖPNV/Schülerbeförderung zu.