Sachverhalt:
Im Teilhaushalt 7, Budget 704
ÖPNV/Schülerbeförderung, sind – Stand 26. November 2021 – noch rund 230.000
Euro verfügbar. Aufgrund der Prognosen zum Ende des Haushaltsjahres 2021 ist
davon auszugehen, dass noch rund 1.155.000 € im Budget ÖPNV/Schülerbeförderung
benötigt werden. Demzufolge fehlen im Budget rund 925.000 €. Im
Controllingbericht der Kreisverwaltung Kaiserslautern für den Zeitraum 01.01.
bis 20.07.2021 haben sich diese Steigerungen bereits abgezeichnet.
Die hohen zusätzlichen Belastungen im
Budget lassen sich überwiegend mit dem Ausgleich der pandemiebedingten
Mindereinnahmen aufgrund der Fahrgastrückgänge in den Buslinienbündeln und dem
Ausgleich der Tarifsteigerungen im Busgewerbe (RLP-Index) erklären. Allein
durch die Tarifsteigerungen im Busgewerbe werden rd. 315.000 € im Jahr 2021
anfallen, welche nicht veranschlagt waren. Beide Positionen gehen zu Lasten der
maßgeblichen ÖPNV-Buchungsstelle.
Mehraufwendungen sind auch im Bereich der
Kita-Verkehre und in der Schülerbeförderung durch die Auslagerung von Teilen
des Sickingen-Gymnasiums nach Wallhalben entstanden. Teilweise gab es hierzu
Kompensationen an anderer Stelle im Budget.
Über die vorgenannten Themen wurde in den
letzten beiden Kreistagssitzungen ausführlich berichtet. Die prognostizierte
Deckungslücke von rund 925.000 € im Budget 704 könnte wie folgt geschlossen
werden:
Im Teilhaushalt Schulen – hier in den
Bereichen Gebäudemanagement und EDV – sind im Jahr 2021 Einsparungen zu
erwarten, welche einen Teil der fehlenden Haushaltsmittel im Budget 704
auffangen könnten.
Desweitern hat der Landkreis Kaiserslautern
über den Verkehrsverbund Rhein-Neckar einen Antrag auf Billigkeitsleistung zum
Ausgleich von Schäden im ÖPNV in Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 gestellt.
Es handelt sich hierbei um den sog. ÖPNV-Rettungsschirm, welcher grundsätzlich
die entstandenen Schäden durch die Mindereinnahmen auffangen soll. Der Antrag
des Landkreises Kaiserslautern bezieht sich auf die Monate April bis Dezember
2021 und hat einen Umfang von rund 838.000 € für alle Buslinienbündel, an
welchen der Landkreis Kaiserslautern beteiligt ist. Die Antragstellung war
jedoch erst vor kurzem möglich, sodass nicht mit einer kurzfristigen Auszahlung
auszugehen ist. Vermutlich wird eine Auszahlung (zunächst dann auch nur
pauschal in Höhe von 90%) erst im Jahr 2022 erfolgen.
Die Verwaltung geht demzufolge davon aus,
dass der Mehraufwand grundsätzlich mit den vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt
werden kann. Dennoch hält es die Verwaltung unter allen Umständen für geboten,
zur Sicherstellung der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen im Budget 704 – für
den Fall der Unterdeckung zum Jahresabschluss – den Mehrbedarf überplanmäßig
bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur
Kenntnis und stimmt etwaigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §100 GemO im
Teilhaushalt 7, Budget 704 ÖPNV/Schülerbeförderung zu.