Sachverhalt:
Dem Landkreis
Kaiserslautern wurde in 2021 noch folgende Zuwendung im Sinne des § 58 Abs. 3
LKO angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
Sparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12/14, 67655
Kaiserslautern |
Anschaffung
von pädagogischem Material für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises |
3.000,00 € |
|
SUMME |
3.000,00
€ |
Der Betrag setzt
sich wie folgt zusammen:
Hans-Zulliger-Schule 400 €
Jakob-Weber-Schule 400 €
Berufsbildende
Schule 700 €
Reichswald-Gymnasium 750 €
Sickingen-Gymnasium 750 €
Das Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern für die Anschaffung
von pädagogischem Material für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises
wurde der ADD Trier mit Schreiben vom 24.01.2022 angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt das im Sachverhalt angeführte
Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 3.000 € anzunehmen,
vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.