Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
2716/2022
Aktenzeichen
1.3/tl/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurde in 2021 noch folgende Zuwendung im Sinne des § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Sparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12/14, 67655 Kaiserslautern

Anschaffung von pädagogischem Material für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises

3.000,00 €

 

SUMME

3.000,00 €

 

 

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

Hans-Zulliger-Schule                     400 €

Jakob-Weber-Schule                    400 €

Berufsbildende Schule 700 €

Reichswald-Gymnasium              750 €

Sickingen-Gymnasium  750 €

 

Das Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern für die Anschaffung von pädagogischem Material für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises wurde der ADD Trier mit Schreiben vom 24.01.2022 angezeigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt das im Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 3.000 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.