Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen 2021 gemäß § 57 LKO i.V.m. § 100 GemO; Mehrbedarf im TH 8, Brand- und Katastrophenschutz
Vorlage
2718/2022
Aktenzeichen
3.5/tm/TH8
Art
Beschlussvorlage

SeitSachverhalt:

 

Im Teilhaushalt 8 / Brand- und Katastrophenschutz zeichnet sich für den Haushaltsvollzug 2021 ein weiterer Mehrbedarf ab. Der TH 8 wurde bereits mit Beschluss des Kreisausschusses vom 25.10.2021 (Vorlage 2583/2021) um 70.000 € überplanmäßig verstärkt.

Aktuell ist im Budget 8 / Geschäftsaufwendungen TH 8 bei einem Ansatz von 22.312,50 € noch ein Betrag von 3.336,34 € verfügbar. Im Budget 801 / Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz ist bei einem Ansatz von 578.265 € noch ein Betrag von 34,26 € verfügbar.

 

Ein weiterer Bedarf besteht insbesondere im Budget 801. Hier steht noch die Abrechnung der Unterhaltungskosten für die kreiseigenen KatS-Fahrzeuge mit den Verbandsgemeinden aus (Abrechnung im März). Die genaue Höhe kann allerdings noch nicht beziffert werden (ca. 100.000 €).

 

Im Bereich Katastrophenschutz sind bis dato in 2021 im Bereich der Pandemiebekämpfung Sachaufwendungen in Höhe von 65.000 € entstanden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal rund 50.000 € (u.a. ca. 30.000 € Aufwandsentschädigung) an zusätzlichen Aufwendungen angefallen. Weitere einsatzbezogene Mehraufwendungen summieren sich auf etwa 60.000 €. Die Einsatzzahlen sind mit denen der letzten Jahre vergleichbar, jedoch verursacht jeder Einsatz verschieden hohe Aufwendungen in Bezug auf Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen.

Die Hilfsorganisationen im Leitstellenbereich machen nun auch die Kosten für die Miete der Rettungswache geltend (einige im Eigentum der Ortsvereine und nicht des Betreibers, der GmbH). Hier fallen zusätzlich etwa 20.000 € an, was bei der Haushaltsplanung 2021 so nicht bekannt war. Letztlich stehen noch Aufwendungen i.H.v. 40.000 € aus, die auf 2021 verbucht werden müssen.

 

Eine Deckung dieser Kosten im TH 8 ist auf Grund des bisherigen Haushaltsvollzuges nicht möglich. Auch die im Oktober 2021 durch den Kreisausschuss überplanmäßige Ermächtigung in Höhe von 70.000 € reicht nicht aus um den Mehrbedarf zu decken.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den TH 8 2021 um insgesamt weitere 180.000 € überplanmäßig zu verstärken. Soweit die überplanmäßigen Aufwendungen auch zu überplanmäßigen Auszahlungen 2022 führen, wären diese ebenfalls über diesen Beschluss abgedeckt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021/2022 im Budget 801 in Höhe von 180.000 € zu.