Betreff
Haushaltsvollzug 2021/2022; Übertragung von Ermächtigungen gem. § 17 GemHVO
Vorlage
2724/2022
Aktenzeichen
1.3/lt/11613
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Nach § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

 

Die Haushaltsplanung 2022 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2021 nach 2022 weitgehend verzichtet wird. Insbesondere das „Großprojekt“ Breitbandausbau sowie die Sanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl wurden in 2021 neu eingeplant. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2021 allerdings nicht mehr in der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2022 vorgesehenen Höhe ausgeschöpft werden konnte, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags.

 

In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-20) aufgeführt.

 

Im Teilhaushalt 2 – Finanzen ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 797.400 € (lfd. Nr. 1-5) vorgesehen.

Aus dem verfügbaren Ansatz für Maßnahme 20804/Abwicklung Altmaßnahmen in Höhe von 155.000 € werden ca. 139.000 € (insbesondere für die Restabwicklung K62, OD Otterbach) übertragen. Die Arbeiten am Bauvorhaben K 10 OD Weltersbach und freie Strecke wurden im Bereich Knotenpunkt K9-K10 bereits in 2020 ausgeführt. Die Arbeiten an der K 10 innerhalb der OD und die freie Strecke Richtung Ramstein wurden Anfang März 2021 begonnen. Von der Ermächtigung 2021 in Höhe von 578.000 € stehen noch ca. 187.000 € zur Verfügung, die nach 2022 zu übertragen sind.

Das Vorhaben K13, freie Strecke zw. Kreisgrenze und Rodenbach war mit Gesamtkosten von 720.000 € veranschlagt. Der Mittelabfluss 2021 betrug ca. 391.000 €, sodass 329.000 € für die weitere Abwicklung in 2022 benötigt werden.

Für die K40, freie Strecke zwischen Otterbach und Morlautern  waren 2021 500.000 € eingeplant, weitere 50.000 € wurden im Haushaltsplan 2022 vorgesehen. Die aus dem Vorjahresansatz noch verfügbaren Mittel in Höhe von 103.000 € sind zu übertragen.

Die Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Land RLP zur Einmündungsverbesserung K 35/L 387 zum Drehenthalerhof wurde am 01.03.2021 begonnen. Von den im Vorjahr übertragenen Mittel in Höhe von 100.000 € sind aktuell noch 38.700 € nicht abgerufen und nach 2022 zu übertragen.

 

Im Bereich Teilhaushalt 4 – Bauen erfolgt ein Übertrag in Höhe von insgesamt 2.575.550 € (lfd. Nr. 6-10) für das Vorhaben Energetische Sanierung Kreishaus sowie Errichtung einer E-Ladesäule. Zu den Maßnahmenziffern 41601, 41701 und 51101 sind die Arbeiten überwiegend abgeschlossen, allerdings stehen noch Abrechnungen aus. Maßnahme 41702 betrifft die Dachsanierung, die aktuell in der Ausführung ist. Der Ansatz für die Errichtung der E-Ladesäule ist noch nicht abgerufen und folglich ebenfalls zu übertragen.

 

Im Teilhaushalt 7 – Schulen beträgt der erforderliche Übertrag für folgende Schulbaumaßnahmen 71502 Grundschule Miesau (Brandschutz, Amokkonzept), 71503 Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe (Brandschutz), 71504 Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau (Brandschutz, Amokkonzept) und 71703 Grundschule Weilerbach (Umbau, Erweiterung, Brandschutz) insgesamt 54.550 € (lfd. Nr. 11-14). Hier stehen noch die Abrechnungen der Investitionszuschüsse für die Baumaßnahmen aus.

 

Im Bereich Teilhaushalt 8 – Brand- und Katastrophenschutz ist ein Übertrag von insgesamt 397.000 € (lfd. Nr. 15-19) vorgesehen. Davon betreffen je 50.000 € die Zuwendungen zu den Beschaffungen LF-KatS (Mittelbrunn und Martinshöhe). Die Beschaffungen des MZF 3 (Hochspeyer) und des MZF 3 (Otterbach)  konnten in 2021 ebenso nicht mehr vollzogen werden, sodass auch hier die verfügbaren Mittel in Höhe von 170.000 € und 27.000 € nach 2022 zu übertragen sind. Gleiches gilt für die Zuwendung für die Atemschutzwerkstatt in Enkenbach-Alsenborn in Höhe von 100.000 €.

 

Im Bereich Teilhaushalt 12 – Jugend und Familie, Kindertagesstätten müssen in diesem Jahr keine Übertragungen vorgenommen werden. Noch nicht abgerufene Mittel wurden in 2022 erneut eingeplant.

 

Im Teilhaushalt 13 – Gesundheitsdienste sind  17.500 € (lfd. Nr. 20) für den Erwerb beweglicher Güter zu übertragen. Die Mittel werden zur Beschaffung neuer Sehtestgeräte benötigt.

 

Insgesamt beläuft sich der Mittelübertrag auf 3.842.000 € (Vorjahr: 5.870.242 €).

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Übertragung gem. § 17 GemHVO von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.842.000 € aus dem Haushaltsjahr 2021 nach 2022 zu.