Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.10.2021 teilte das Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz dem Landkreis Kaiserslautern mit, dass im
Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Morbach und Wörsbach
beabsichtigt sei, die Grundstücksgrenzen soweit erforderlich an die Örtlichkeit
anzupassen. Dabei ergeben sich Änderungen bei den Gemarkungsgrenzen und den
Verbands- bzw. Kreisgrenzen.
Im Bereich der Gemarkungsgrenze zwischen Kreimbach und Morbach an der
K47 (Kreis Kusel) und K31 (Kreis Kaiserslautern) wird die Kreisgrenze
entsprechend den neuen Grundstücksgrenzen auf eine Fahrbahnseite verschwenkt.
Die Gemarkungs-/ und Kreisgrenze führt im Bereich der Flurstücks-Nummer 224/2,
Gemarkung Morbach, momentan direkt durch die K47. Die Fläche des Kreises
Kaiserslautern verkleinert sich nach Angaben des DLR um 450m².
Da sich die Fläche des Landkreises Kusel um ca. 1,64 ha vergrößert und
nach unserer eigenen Recherche im Bereich der K31 der Gebietsverlust beim
Landkreis Kaiserslautern überschlägig über 2.000 m² beträgt, baten wir das DLR
um Klarstellung und weitere Informationen.
Mit Schreiben vom 20.12.2021 teilte uns das DLR mit, dass die Änderung
der Kreisgrenze im Bereich K47 / K31 zu einer Flächendifferenz von ca. 2.200 m²
führt. Insgesamt hätte der Landkreis Kaiserslautern aufgrund Verlegung und
Begradigung der Kreisgrenze insgesamt einen Flächenverlust von ca. 2.550 m² zu
verzeichnen. Jedoch sind bei den mitgeteilten Flächendifferenzen
Neumessungsdifferenzen, die in den drei Flurbereinigungsverfahren Morbach,
Relsberg und Wörsbach entstanden sind, mit berücksichtigt. Aus diesem Grund
beträgt die Gebietsverkleinerung beim Landkreis Kaiserslautern insgesamt „nur“
450 m².
Der Landesbetrieb Mobilität ist wegen der Betroffenheit von Kreisstraßen
in das Verfahren involviert. Ein Wertausgleich ist gem. § 31 Abs. 1
Landesstraßengesetz nicht erforderlich.
Die vom DLR vorgelegten Karten über den Verlauf der Gemarkungsgrenzen
Alt gegen Neu und die vorgelegte Übersicht über die einzelnen Flächenänderungen
und die Auswirkungen auf die Gebietsgröße des Landkreises ist als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern stimmt der im
Flurbereinigungsverfahren der vereinfachten Flurbereinigung Morbach
vorgesehenen Änderung der Kreisgrenze mit einer Flächenreduzierung um 450 m²
zu.