Betreff
Änderung der Kreisgrenze; Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Morbach und Wörsbach
Vorlage
2726/2022
Aktenzeichen
1.3/lt/54201
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.10.2021 teilte das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz dem Landkreis Kaiserslautern mit, dass im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Morbach und Wörsbach beabsichtigt sei, die Grundstücksgrenzen soweit erforderlich an die Örtlichkeit anzupassen. Dabei ergeben sich Änderungen bei den Gemarkungsgrenzen und den Verbands- bzw. Kreisgrenzen.

 

Im Bereich der Gemarkungsgrenze zwischen Kreimbach und Morbach an der K47 (Kreis Kusel) und K31 (Kreis Kaiserslautern) wird die Kreisgrenze entsprechend den neuen Grundstücksgrenzen auf eine Fahrbahnseite verschwenkt. Die Gemarkungs-/ und Kreisgrenze führt im Bereich der Flurstücks-Nummer 224/2, Gemarkung Morbach, momentan direkt durch die K47. Die Fläche des Kreises Kaiserslautern verkleinert sich nach Angaben des DLR um 450m².

 

Da sich die Fläche des Landkreises Kusel um ca. 1,64 ha vergrößert und nach unserer eigenen Recherche im Bereich der K31 der Gebietsverlust beim Landkreis Kaiserslautern überschlägig über 2.000 m² beträgt, baten wir das DLR um Klarstellung und weitere Informationen.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2021 teilte uns das DLR mit, dass die Änderung der Kreisgrenze im Bereich K47 / K31 zu einer Flächendifferenz von ca. 2.200 m² führt. Insgesamt hätte der Landkreis Kaiserslautern aufgrund Verlegung und Begradigung der Kreisgrenze insgesamt einen Flächenverlust von ca. 2.550 m² zu verzeichnen. Jedoch sind bei den mitgeteilten Flächendifferenzen Neumessungsdifferenzen, die in den drei Flurbereinigungsverfahren Morbach, Relsberg und Wörsbach entstanden sind, mit berücksichtigt. Aus diesem Grund beträgt die Gebietsverkleinerung beim Landkreis Kaiserslautern insgesamt „nur“ 450 m².

 

Der Landesbetrieb Mobilität ist wegen der Betroffenheit von Kreisstraßen in das Verfahren involviert. Ein Wertausgleich ist gem. § 31 Abs. 1 Landesstraßengesetz nicht erforderlich.

 

Die vom DLR vorgelegten Karten über den Verlauf der Gemarkungsgrenzen Alt gegen Neu und die vorgelegte Übersicht über die einzelnen Flächenänderungen und die Auswirkungen auf die Gebietsgröße des Landkreises ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern stimmt der im Flurbereinigungsverfahren der vereinfachten Flurbereinigung Morbach vorgesehenen Änderung der Kreisgrenze mit einer Flächenreduzierung um 450 m² zu.