Sachverhalt:
Im Teilhaushalt 11, insbesondere beim Budget 1103 zeichnet sich im Haushaltsvollzug 2021 ein Mehrbedarf in Höhe von ca. € 2.723.000 ab.
Der Mehrbedarf setzt sich wie folgt zusammen:
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Produkt
3162 / Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: ca. 300.000 €
Nachträgliche Vergütungssatzerhöhungen für 2020,
die erst in 2021 zu Auszahlungen geführt haben und für 2021 ebenfalls
angefallen sind, ergeben die erhöhten Aufwendungen.
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Leistung
31631 / Leistungen zur Teilhabe an Bildung als Hilfe zur Schulbildung: ca. 600.000 €
Der Mehraufwand ergibt sich aus dem starken
Anstieg an Einzelintegrationsfällen und aufgrund der Corona-Zuschläge.
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Produkt
3164: Leistungen zur sozialen Teilhabe: ca. 1.660.000 €
Überwiegend sind die Assistenzleistungen in
besonderen Wohnformen und das persönliche Budget von der Erhöhung betroffen.
Bei der Planung für den Haushalt 2021 im Juli 2020 wurden von einigen großen
Leistungserbringern noch keine Abrechnungen eingereicht und durch die
Einführung des BTHG 2020 lagen noch keine Vergleichswerte vor.
Hinzu kommt, dass im April 2021 ein Wohnprojekt
neu eröffnet wurde, welches zu zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von ca.
263.000 € geführt hat.
Weitere ungeplante Aufwendungen sind durch die Gewährung
von Corona-Zuschlägen zu den Vergütungssätzen entstanden.
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Der restliche
Mehrbedarf ergibt sich aus den sonstigen Leistungen zur sozialen Teilhabe:
sowie den internen Verrechnungen von ca. 163.000
€
Im Rahmen der unechten
Deckungsfähigkeit kann der Mehrbedarf in Höhe von ca. 2.723.000 € vermutlich
durch Mehrerträge, im gleichen Budget, in Höhe von ca. 1.000.000 € reduziert
werden.
Der verbleibende Mehrbedarf in Höhe von ca. 1.723.000 € kann durch Minderaufwendungen im Budget 1104, in Höhe von ca. 46.000 €, sowie durch Minderaufwendungen im Budget 11 von ca. 28.000 € gedeckt werden.
Nach Ermittlung des Controllingberichts zum 31.12.2021 ergibt sich im Budget 1101 (Hilfe für Asylbewerber) voraussichtlich ein Mehrertrag in Höhe von ca. 600.000 € und ein Minderaufwand in Höhe von ca. 360.000 €.
Im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit können Mehraufwendungen gemäß den vorhandenen Deckungsvermerken nur durch Mehrerträge im gleichen Budget gedeckt werden.
Der Mehrertrag im Budget 1101 kann daher nicht zur Deckung der Mehraufwendungen im Budget 1103 genutzt werden. Es ergibt sich daher ein ungedeckter Betrag in Höhe von ca. 1.289.000 €. Eine weitere Deckung innerhalb des TH 11 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, daher schlägt die Verwaltung vor, dass diese Mittel überplanmäßig im TH 11 bereitgestellt werden.
Soweit die überplanmäßigen Aufwendungen auch zu
überplanmäßigen Auszahlungen in 2022 führen, wären diese über diesen Beschluss
ebenfalls abgedeckt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das
Haushaltsjahr 2021/2022 im Budget 1103 in Höhe
von 1.289.000 € zu.