Sachverhalt:
Vorbemerkungen
Am 13.02.2021 ist das neue
Nahverkehrsgesetz (NVG) Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, welches die
bisherige gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1995 ersetzt hat. Die wesentlichen
Kernpunkte des neuen NVG sind:
1. Der Landesnahverkehrsplan (Fertigstellung
bis Ende 2023, hierüber Konkretisierung der ÖPNV-Pflichtaufgabe und der
landesweiten Standards des ÖPNV),
2. die Schaffung von sogenannten
Regionalausschüssen zur ergänzenden Beratung der Themen des öffentlichen Personennahverkehrs
auf regionaler Ebene,
3. die gesetzliche Etablierung der
Verkehrsverbünde, da diese im alten Gesetz faktisch keine Erwähnung fanden. Der
Grund hierfür war, dass im Jahr 1995 (außer einem noch sehr kleinen
Verkehrsverbund Rhein-Neckar) in Rheinland-Pfalz noch keinerlei
Verbundstrukturen bestanden.
4. Weiterentwicklung der bisherigen
Zweckverbände Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord in zwei
Zweckverbände Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord
5. Grundidee des Gesetzes: „ÖPNV aus einem
Guss“ durch enge Kooperation aller Partner.
Neue Verbandsordnung Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr
Rheinland-Pfalz Süd (Grundsatzbeschluss in der Verbandsversammlung erfolgte am
13.12.2021)
Auf Basis dieser neuen gesetzlichen
Grundlagen entstand das Erfordernis, die bisherige Verbandsordnung des
Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV)
grundlegend zu überarbeiten. Dieser ist heute im Wesentlichen zuständig für die
Planung, Finanzierung und Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im
südlichen Rheinland-Pfalz.
Die Verbandsordnung des
neuen Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV
RLP Süd), der aus dem heutigen Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz
Süd (ZSPNV Süd) weiterentwickelt wird, wurde in der Verbandsversammlung des
ZSPNV Süd am 13.12.2021 einstimmig beschlossen. Auf Basis dieses
Grundsatzbeschlusses müssen nun die Beschlüsse in den Gremien der bisherigen
Mitglieder des ZSPNV Süd sowie der vier neuen Mitglieder (Städte Bingen, Bad
Kreuznach, Ingelheim und Idar-Oberstein) des künftigen ZÖPNV RLP Süd erfolgen.
Zentrale Punkte der neuen Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd
Die neue
Organisationsstruktur bildet im Wesentlichen die Organisationsveränderungen in
den letzten Jahren ab, da es zum Zeitpunkt des alten Nahverkehrsgesetzes
faktisch keine Verkehrsverbünde gab. Zum besseren Verständnis der künftigen
ÖPNV-Organisationsstruktur ist diese in Anlage
1, Folie 6, grafisch
dargestellt.
Zu den zentralen Punkten der
neuen Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd, die in der Anlage 2 beigefügt ist, gehören die folgenden Aspekte:
1. Hauptziel der neuen Verbandsordnung ist die
verbesserte Kooperation der bisherigen Schienenzweckverbände und der
Verkehrsverbünde zur Schaffung eines ÖPNV-Angebotes „aus einem Guss“. Schon
heute besteht im Süden des Landes eine enge Kooperation zwischen dem ZSPNV Süd
und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar auf politischer und Managementebene. Eine
ähnlich enge Verknüpfung zwischen dem künftigen ZÖPNV Süd und dem Rhein-Nahe
Nahverkehrsverbund ist daher ebenfalls anzustreben.
- Im
künftigen ZÖPNV RLP Süd nimmt die Geschäftsstelle in Kaiserslautern
(zentrale Geschäftsstelle des ZÖPNV RLP Süd) wie heute alle Aufgaben im
Hinblick auf die Planung, Finanzierung und Organisation des
Schienenpersonennahverkehrs wahr.
3. Die regionalen Buslinien, die unter die
Finanzierungsregeln nach § 16 Abs. 7 NVG fallen (sog. Regionale Hauptlinien),
sind Teil der Linienbündel in den Verkehrsverbünden. Dabei obliegt deren
Planung und Gestaltung den Regionalausschüssen in Abstimmung mit der zentralen
Geschäftsstelle des ZÖPNV Süd sowie dem für den ÖPNV zuständigen Ministerium,
die ebenfalls Partner der jeweiligen Kooperations- und Finanzierungsverträge
werden.
4.
Im
ZÖPNV Süd werden zwei Regionalausschüsse gebildet: der Regionalausschuss
Rheinhessen-Nahe sowie der Regionalausschuss Pfalz:
Die Regionalausschüsse nehmen nach § 7 Abs.
4 NVG innerhalb ihres jeweiligen Regionalausschussgebietes die Aufgaben der
Gestaltung des Verbundtarifs, des Vertriebs, der Einnahmeaufteilung, der
Fahrgastinformation, des Marketings und der verkehrlichen Planung (für den
lokalen Busverkehr) für den Zweckverband wahr.
Ø Im Bereich der Region Rheinhessen-Nahe wird
der heutige Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Nahe (ZRNN) zum
Regionalausschuss Rheinhessen-Nahe weiterentwickelt. Die regionale
Geschäftsstelle ist in Ingelheim, die gleichzeitig die Geschäftsstelle des
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes ist.
Ø Der Regionalausschuss Rheinhessen-Nahe
bedient sich zur Durchführung der in § 7 Abs. 4 NVG definierten Aufgaben des
Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrs-verbund, bzw. der RNN GmbH als regionale
Geschäftsstelle.
Ø Im Bereich der Pfalz bedient sich der
Regionalausschuss Pfalz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben aufgrund der
Sonderstellung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (Dreiländerverbund
Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg) des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN).
- Mit
dem Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung ändert sich die
Stimmengewichtung in der Verbandsversammlung. Heute hat jedes Mitglied
(auch das Land Rheinland-Pfalz) eine Stimme. Künftig erfolgt die
Stimmengewichtung entsprechend der Einwohnerzahl (Anlage 3).
Die detaillierten
Unterschiede zwischen der heutigen Verbandsordnung des Zweckverbandes
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und des künftigen Zweckverbandes
Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd sind in der beigefügten
Power-Point-Präsentation dargestellt (Anlage
1).
Vor diesem Hintergrund ergeht folgender
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Auf Basis des einstimmigen
Grundsatzbeschlusses bezüglich der neuen Verbandsordnung des Zweckverbandes
Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd in der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd am 13.12.2021
beschließt der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern die in der Anlage 2 zu
dieser Vorlage beigefügte neue Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd.