Sachverhalt:
Die kommunale Kindertagesstätte Villa Kunterbunt in Hütschenhausen ist eine 4-gruppige Kindertagesstätte in 66882 Hütschenhausen, Jahnstr. 6 und wurde bereits im Jahr 1993 errichtet. Die damals eingerichtete Küche entsprach den damaligen Erfordernissen.
Mit Inkrafttreten des neuen KiTaG soll ab dem Sommer 2021 allen Kindern in den Kindertagesstätten eine Mittagsverpflegung angeboten werden. Im vorliegenden Fall wären dann ca. 75 Essen anstatt bisher 48 Essen anzubieten. Die vorhandene Küchenausstattung (Haushaltsküche wie sie auch in einem privaten Bereich verwendet wird) würde ab dem Sommer 2021 den steigenden Ansprüchen nicht mehr gerecht. Die Anpassung an Hygieneerfordernisse sowie auch die Verbesserung der Verpflegungsmöglichkeiten ist durch kleinere Ergänzungsmaßnahmen (z. B. durch den Einbau größerer Geräte, Anpassung des Mobiliars) nicht möglich. Die Kindertagesstätte soll daher mit einer Edelstahlküche ausgerüstet werden, in der dann auch die notwendigen Arbeitsabläufe funktional gestaltet werden können.
Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG (alt) hat sich der Träger
des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung
ausreichender bedarfsgerechter
Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl.
auch VV Nr. 1.2.6 der VV des Ministeriums für Bildung vom 25. September 2020).
Die Finanzierung der Maßnahme sieht demnach wie
folgt aus:
Zuwendungsfähige Kosten rd.: |
91.284,98 € |
Landes-/Bundeszuwendung: -
Gruppenförderung: -
Förderung
Land max. 90 % aus 89.164,22 € |
0,00 € |
Restfinanzierungsanteil rd.: |
9.128,50 € |
davon
Trägeranteil der Ortsgemeinde Hütschenhausen (55 %) rd.: |
5.020,67 € |
vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss (45 %) rd.: |
4.107,83 € |
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinde Hütschenhausen
wird zur Anpassung der Hygieneerfordernisse und zur Verbesserung der
Verpflegungssituation für die kommunale Kindertagesstätte Villa Kunterbunt in
Hütschenhausen eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 4.107,83 € bewilligt.