Betreff
Verbesserung der Verpflegungsmöglichkeiten in der kom. Kindertagesstätte Sterntaler in Niedermohr zur Sicherrung der Kindergartenplätze nach dem neuen KiTaG
Vorlage
2933/2022
Aktenzeichen
4.1 36502 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die kommunale Kindertagesstätte Sterntaler in Niedermohr ist eine 4-gruppige Kindertagesstätte in 66879 Niedermohr, Schulstr. 5 und wurde bereits im Jahr 1977 errichtet. Die damals eingerichtete Küche entsprach den damaligen  Erfordernissen.

 

Mit Inkrafttreten des neuen KiTaG soll ab dem Sommer 2021 allen Kindern in den Kindertagesstätten eine Mittagsverpflegung angeboten werden. Im vorliegenden Fall wären dann ca. 65 Essen anstatt bisher 45 Essen anzubieten. Die vorhandenen beiden Küchen, welche beide genutzt werden, befinden sich ungünstiger Weise in gegensätzlichen Gebäudeenden. Die kleinere „alte Kochküche“, welche noch zum Kochen genutzt wird, entspricht nicht mehr den Standards. Der Fußboden besteht aus Holz, die Küchenzeile ist an einigen Stellen verschlissen und es steht kein Lebensmittellager zur Verfügung. Da sich in der „neueren Küche“ aus dem Jahr 2009 kein Herd befindet, müssen die Speisen durch den Flur, an der Toilette vorbei, getragen werden. Um diese Missstände zu beheben, soll künftig auf die „alte Kochküche“ verzichtet werden. Hierfür muss jedoch die andere Küche saniert werden. Diese Räumlichkeit bietet sich hierfür aufgrund der Größe und Lage im Gebäude (am Eingangsbereich der Kita) optimal an und bietet auch noch Platz für den benötigten Lagerbereich.

 

Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG (alt) hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender  bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV des Ministeriums für Bildung vom 25. September 2020).

 

Die  Finanzierung der Maßnahme sieht demnach wie folgt aus:

Zuwendungsfähige Kosten rd.:

77.772,16 €

Landes-/Bundeszuwendung:

-          Gruppenförderung:

-          Förderung Land max. 90 % aus 77.772,16 €

 

0,00 €
69.994,94 €

Restfinanzierungsanteil rd.:

7.777,22 €

davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Niedermohr (55 %) rd.:

 

4.277,47 €

vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss (45 %) rd.:

               3.499,75 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinde Niedermohr wird zur Anpassung der Hygieneerfordernisse und zur Verbesserung der Verpflegungssituation für die kommunale Kindertagesstätte Sterntaler in Niedermohr eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 3.499,75 € bewilligt.