Sachverhalt:
Mit Antrag vom 14.05.2021 ergänzt durch einen Nachtrag vom 19.08.2021 hat die Prot. Kirchengemeinde Otterberg
a) zur Erfüllung von brandschutztechnischen Vorgaben (2. Rettungsweg in Form einer weiteren Rettungstreppe) des Brandschutzbeauftragten des Landkreises Kaiserslautern im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau und
b) zum bedarfsgerechten Umbau des Gemeindesaals der Prot. Kirchengemeinde Otterberg zum Speisesaal (für die Kindertagesstätte)
einen Kreiszuschuss beantragt.
Die Umbaukosten wurden im Antrag von der Protestantischen Kirchengemeinde in Otterberg mit 61.011 € beziffert. Unser Bausachverständiger beim Bauamt hat gem. den „alten Kreisrichtlinien“ von diesen geltend gemachten Umbaukosten die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 53.700 € festgesetzt.
Nach § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG (alt) hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV des Ministeriums für Bildung vom 25. September 2020).
Die Finanzierung der Maßnahme könnte demnach wie folgt
aussehen:
Zuwendungsfähige Kosten zur Erfüllung von Brandschutzauflagen rd.: |
53.700,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: -
Gruppenförderung: -
Förderung
je Kind (0 U3-Kinder x 0,00 €) |
0,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
53.700,00 € |
Trägeranteil (40 %) rd.: |
21.480,00 € |
Kommunalanteil (60 %) rd.: |
32.220,00 € |
davon
Gemeindeanteil der Stadt Otterberg: |
9.206,00 € |
Vorgesehener Kreiszuschuss: |
23.014,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Prot. Kirchengemeinde Otterberg wird zur Erfüllung der Brandschutzauflagen und
dem bedarfsgerechten Ausbau des Gemeindesaals zum Speiseraum der Prot.
Kindertagesstätte in Otterberg eine Kreiszuwendung in Höhe von 23.014 € bewilligt.