Sachverhalt:
Die Prot. Kirchengemeinde in Weilerbach betreibt eine 5-gruppige Kindertagesstätte am Standort Turnerstr. 8a in 67685 Weilerbach. Zur dauerhaften Sicherung der Kita-Plätze nach dem neuen KiTaG sollen die Planungsziele zur Umsetzung von Hygienekonzepten und die Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheiten und vor allem die Verpflegungssituation verbessert werden.
Im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahme soll
a) im Erdgeschoss die bisherige Küche durch eine Erweiterung in einen Speiseraum umgewandelt werden,
b) der Umzug der Küche vom Erdgeschoss ins Untergeschoss (vormals Personalraum) stattfinden,
c) die Küche vergrößert werden,
d) eine Trennung des Spülbereichs erfolgen,
e) der aufgrund des Umzugs wegfallende Personalraum im Kellerschoss, im Erdgeschoss in einem Anbau neu hergerichtet werden,
f) ein Besprechungszimmer im Erdgeschoss eingerichtet werden.
Nach §15 Abs. 2 S. 2 KitaG (alt) hat sich der Träger
des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung
ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten
angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV des Ministeriums für
Bildung vom 25. September 2020).
Die Finanzierung der Maßnahme
könnte demnach wie folgt aussehen:
Zuwendungsfähige Kosten lt. Bausachverständiger rd.: |
304.500,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: -
Gruppenförderung: -
Förderung
Land max. 90 % aus nur 299.896,00 € |
0,00 € |
Restfinanzierungsanteil rd.: |
34.594,00 € |
Trägeranteil (40 %) rd.: |
13.837,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
20.756,00 € |
davon
Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Weilerbach: |
6.916,00 € |
vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss: |
13.837,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Prot. Kirchengemeinde Weilerbach wird zur Sicherung der Kindergartenplätze, der
Anpassung der Hygieneerfordernisse und zur Verbesserung der
Verpflegungssituation für die Protestantische Kindertagesstätte Janusz Korczak
in Weilerbach eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 13.837 € bewilligt.