Sachverhalt:
Im Rahmen einer Brandverhütungsschau wurden im Prot. Kindergarten Janusz Korczak in Weilerbach einige brandschutztechnische Mängel festgestellt. Insbesondere muss bzw. müssen
a) einige Türen durch Brandschutztüren ersetzt werden,
b) die Fluchtwegbeleuchtungen nachgerüstet werden,
c) die Brandabschottungen ertüchtigt werden,
d) ein funkvernetzte Rauchmeldeanlage installiert werden und
e) eine Fluchttreppe als 2. Rettungsweg hergerichtet werden.
Weiterhin soll auch die Akustiksituation durch die Montage von Akustikelementen in der Kindertagesstätte verbessert werden. Zudem soll eine Rampe zur Belieferung der Küche im Kellergeschoss hergestellt werden.
Durch die geplante Umbaumaßnahme sollen nun diese bestehenden Mängel beseitigt werden. Nach §15 Abs. 2 S. 2 KitaG (alt) hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV des Ministeriums für Bildung vom 25. September 2020).
Die Finanzierung der Maßnahme
könnte demnach wie folgt aussehen:
Zuwendungsfähige Kosten rd.: |
163.500,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: -
Gruppenförderung: -
Förderung
je Kind (0 U3-Kinder x 0,00 €) |
0,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
163.500,00 € |
Trägeranteil (40 %) rd.: |
65.400,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
98.100,00 € |
davon
Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Weilerbach: |
32.700,00 € |
vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss: |
65.400,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Prot. Kirchengemeinde
Weilerbach wird zur Erfüllung der Brandschutzauflagen, der Herstellung einer
Rampe zur Küche im Kellergeschoss und zur Verbesserung der Akustiksituation in
der Prot. Kindertagesstätte Janusz Korczak in Weilerbach eine vorläufige
Kreiszuwendung in Höhe von 65.400 € bewilligt.