Betreff
Neubau einer kommunalen Kindertagesstätten in Bruchmühlbach-Miesau
Vorlage
2939/2022
Aktenzeichen
4.1 36502 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bedarfsplan des Landkreises Kaiserslautern weist im Bereich der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Ortsteil Miesau einen rechnerischen Bedarf von 192 Kindergarten-Plätzen und im Ortsteil Bruchmühlbach einen rechnerischen Bedarf von 140 Kindergarten-Plätzen aus (insgesamt 332 Plätze).

 

Hiervon können in den bereits vorhandenen Kindertagesstätten zur Zeit im Ortsteil Miesau 169 Plätze und im Ortsteil Bruchmühlbach 100 Plätze abgedeckt werden (insgesamt 269 Plätze). Es verbleibt demnach ein Fehlbedarf von 63 Plätzen.

 

Zur Vermeidung von Baumaßnahmen im Rahmen des ab dem 01.07.2021 gültigen Rechtsanspruchs sollte in der Kindertagesstätte Eichenhübel nach Inbetriebnahme des geplanten Neubaus eine Gruppe reduziert werden. Zudem werden die Plätze zur Sicherstellung der U2-Betreuung gebraucht. Weiterhin sind die Auswirkungen eines geplanten Neubaugebietes im Ortsteil Miesau nicht berücksichtigt.

 

Aufgrund dieser Umstände hat deshalb die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zur Sicherstellung des gestiegenen Bedarfs und zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz den Beschluss gefasst, eine neue Kindertagesstätte mit insgesamt 90 Kindergartenplätzen zu errichten.

 

Für die Baumaßnahme hat unser Bausachverständiger berücksichtigungsfähige Kosten in Höhe von 3.536.281 € festgestellt. Nach den Kreisrichtlinien (alt) können jedoch bei einer 4-gruppigen Einrichtung max. 1.400.000 € als zuwendungsfähig anerkannt werden. Der Differenzbetrag zwischen den berücksichtigungsfähigen Kosten (3.536.281 €) und dem maximal zuwendungsfähigen Höchstbetrag (1.400.000 €) in Höhe von 2.136.281 € ist demnach von der Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu übernehmen.

 

Nach § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner  Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.7 der VV Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom 25. September 2020).

 

Die Finanzierung könnte im Einzelnen wie folgt aussehen:

 

 

Zuwendungsfähige max. Kosten nach den Kreisrichtlinien rd.:

1.400.000,00 €

Landeszuwendung:

90 Ü2-Plätze x 8.500,00 €:

(Zuwendungsbescheid steht noch aus)

 

765.000,00 €

                 

                   

Restfinanzierungsanteil:

                 635.000,00 €

davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (55 %):

349.250,00 €

vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss (45 %):

285.750,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird zum Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte in Bruchmühlbach-Miesau, Alte Straße eine Kreiszuwendung in Höhe von 285.750 € bewilligt.