Sachverhalt:
Der Bedarfsplan des Landkreises Kaiserslautern weist im Bereich der
Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Ortsteil Miesau einen rechnerischen Bedarf
von 192 Kindergarten-Plätzen und im Ortsteil Bruchmühlbach einen rechnerischen
Bedarf von 140 Kindergarten-Plätzen aus (insgesamt 332 Plätze).
Hiervon können in den bereits vorhandenen
Kindertagesstätten zur Zeit im Ortsteil Miesau 169 Plätze und im Ortsteil
Bruchmühlbach 100 Plätze abgedeckt werden (insgesamt 269 Plätze). Es verbleibt
demnach ein Fehlbedarf von 63 Plätzen.
Zur Vermeidung von Baumaßnahmen im Rahmen des ab dem
01.07.2021 gültigen Rechtsanspruchs sollte in der Kindertagesstätte Eichenhübel
nach Inbetriebnahme des geplanten Neubaus eine Gruppe reduziert werden. Zudem
werden die Plätze zur Sicherstellung der U2-Betreuung gebraucht. Weiterhin sind
die Auswirkungen eines geplanten Neubaugebietes im Ortsteil Miesau nicht
berücksichtigt.
Aufgrund dieser Umstände hat deshalb die Ortsgemeinde
Bruchmühlbach-Miesau zur Sicherstellung des gestiegenen Bedarfs und zur
Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz den
Beschluss gefasst, eine neue Kindertagesstätte mit insgesamt 90
Kindergartenplätzen zu errichten.
Für die Baumaßnahme hat unser Bausachverständiger berücksichtigungsfähige
Kosten in Höhe von 3.536.281 € festgestellt. Nach den Kreisrichtlinien (alt)
können jedoch bei einer 4-gruppigen Einrichtung max. 1.400.000 € als
zuwendungsfähig anerkannt werden. Der Differenzbetrag zwischen den
berücksichtigungsfähigen Kosten (3.536.281 €) und dem maximal zuwendungsfähigen
Höchstbetrag (1.400.000 €) in Höhe von 2.136.281 € ist demnach von der Gemeinde
Bruchmühlbach-Miesau zu übernehmen.
Nach § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG hat sich der Träger des
Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung
für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den
notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.7 der VV
Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom 25. September 2020).
Die Finanzierung könnte im Einzelnen wie folgt aussehen:
Zuwendungsfähige max. Kosten
nach den Kreisrichtlinien rd.: |
1.400.000,00
€ |
Landeszuwendung: 90 Ü2-Plätze x 8.500,00 €: (Zuwendungsbescheid steht noch
aus) |
765.000,00 €
|
Restfinanzierungsanteil: |
635.000,00 € |
davon Gemeindeanteil der
Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (55 %): |
349.250,00
€ |
vorgesehener/beantragter
Kreiszuschuss (45 %): |
285.750,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird zum Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte in Bruchmühlbach-Miesau, Alte Straße eine Kreiszuwendung in Höhe von 285.750 € bewilligt.