Betreff
Konzept Gemeindeschwester plus
Vorlage
2961/2022
Aktenzeichen
4.2/GS+
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen

 

Die Gemeindeschwesterplus ist ein präventives Angebot für hochbetagte Menschen (über 80 Jahre) ohne Pflegegrad. Das Konzept sieht eine proaktive, aufsuchende Arbeit vor. Die Fachkraft geht aktiv auf die Zielgruppe zu und bewirbt ihr Angebot. Eine vergleichbare Vorgehensweise weist kein anderes Beratungsangebot im Landkreis Kaiserslautern auf; die Gemeindeschwesterplus hat dahingehend ein absolutes Alleinstellungsmerkmal.

 

Insbesondere ist vom Land Rheinland-Pfalz als Fördermittelgeber eine deutliche Abgrenzung zur (ebenfalls aufsuchenden aber weder proaktiven noch präventiven) Arbeit der Pflegestützpunkte gefordert. Diese können und dürfen die Zielgruppe der Gemeindeschwesterplus nicht bedienen.

 

Die Zielgruppe der Gemeindeschwesterplus ist heterogen. Daher ist davon auszugehen, dass nicht alle Angehörigen der Zielgruppe das Angebot in gleichem Maße annehmen.

 

Ausgangslage

 

Seit 2015 werden 1,0 VZÄ durch das Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert. Das Versorgungsgebiet umfasst die Verbandsgemeinden Landstuhl (inkl. ehem. Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd) und Ramstein-Miesenbach. Das Angebot ist etabliert und fest in Versorgungsgebiet verankert.

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat mit Schreiben vom 15.02.2022 eine Förderzusage des Landes Rheinland-Pfalz vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung für zusätzlich 0,5 VZÄ erhalten. Für diesen Stellenanteil ist eine Festlegung des Versorgungsgebietes erforderlich.

 

Aus Sicht der Fachabteilung und als Ergebnis der Vorberatungen im Sozialausschuss ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Varianten für eine geografische Verortung der zusätzlichen 0,5 VZÄ.

 

Ungeachtet dessen hat Herr Landrat Leßmeister beim zuständigen Ministerium auftragsgemäß in Folge der diesbezüglichen Beschlussfassung in der Kreistagssitzung vom 09.05.2022 angefragt, inwieweit eine Förderung seitens des Landes so erhöht werden kann, dass das Projekt auf den ganzen Landkreis ausgedehnt werden kann. Das Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Schweitzer liegt mittlerweile vor (vgl. hierzu beigefügte Anlage).

 

 

Variante A

 

Zuordnung VG Weilerbach und VG Bruchmühlbach-Miesau (jeweils komplett)

 

Vorteile:

·        Passende Zielgruppengröße für 0,5 VZÄ

·        Geografische Anbindung an bestehende Versorgungsregion

·        Zusammenhängende Versorgungsregion

·        Bei Aufstockung des Angebots kann nördliche/östliche Versorgungsregion ohne Umstrukturierung eingebunden werden

 

Nachteil:

·        VG Otterbach-Otterberg und VG Enkenbach-Alsenborn (nördlicher/östlicher Landkreis) haben weiterhin kein entsprechendes Angebot

 

 

Variante B

 

Zuordnung VG Enkenbach-Alsenborn (komplett)

 

Vorteile:

·        Passende Bezugsgröße der Zielgruppe für 0,5 VZÄ

·        Einheitliche Versorgungsregion mit Ansprechpartnern in einer Gemeinde

 

Nachteile:

·        VG Otterbach-Otterberg, VG Weilerbach und VG Bruchmühlbach-Miesau haben weiterhin kein entsprechendes Angebot

·        Keine geografische Anbindung an bestehende Versorgungsregion

·        Bei Aufstockung des Angebots muss dieses komplett neu strukturiert werden

 

 

Variante C

 

Zuordnung VG Weilerbach und Ortsgemeinden VG Otterbach-Otterberg (ohne Otterbach/Otterberg)

 

Vorteile:

·        Passende Bezugsgröße der Zielgruppe für 0,5 VZÄ

·        Geografische Anbindung an bestehende Versorgungsregion

·        Versorgungsangebot (teilweise) auch für den nördlichen Landkreis

 

Nachteile:

·        Aufsplitterung und fehlende Transparenz der geografischen Zuständigkeit

·        VG Bruchmühlbach-Miesau und VG Enkenbach-Alsenborn haben weiterhin kein entsprechendes Angebot

·        Bei Aufstockung des Angebots muss dieses komplett neu strukturiert werden

 

 

Variante D

 

Verteilung der Leistungen von 1,5 VZÄ GS+ auf den gesamten Landkreis

 

Vorteil:

·        Jede VG profitiert in gleichem Maße von den Leistungen der GS+

 

Nachteile:

·        Bestehende/etablierte Strukturen im bisherigen Projektgebiet brechen weg (Sozialraumwissen geht verloren)

·        Reduzierung der Projekt-/Kontaktmöglichkeiten insgesamt

·        Deutlicher Qualitätsverlust der Arbeit. Wichtigste Aspekte in der Arbeit der Gemeindeschwesterplus sind die Möglichkeit, Vertrauen zu schaffen, Bekanntheit im Sozialraum zu erreichen und vor allem die individuell erforderliche Zeit zur Beratung/Unterstützung.

·        Bei Aufstockung des Angebots muss dieses komplett neu strukturiert werden

 

 

Variante E

 

Zuordnung einzelner Ortsgemeinden außerhalb der Grundzentren „nördlich A6“

Insbesondere: VG Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Mehlingen, Neuhemsbach, Sembach

VG Otterbach-Otterberg, Frankelbach, Heiligenmoschel, Hirschhorn, Katzweiler, Mehlbach, Niederkirchen, Olsbrücken, Schallodenbach, Schneckenhausen, Sulzbachtal, VG Weilerbach

Erzenhausen, Eulenbis, Kollweiler, Mackenbach, Reichenbach-Steegen, Schwedelbach

 

Vorteil:

·        Passende Bezugsgröße der Zielgruppe für 0,5 VZÄ (unter Berücksichtigung höheren Fahrtaufwandes, s.u.)

·        Versorgungsangebot (teilweise) auch für den nördlichen und östlichen Landkreis

 

Nachteil:

·        Komplette VG Bruchmühlbach-Miesau, Grundzentren der versorgten Verbandsgemeinden und die Gemeinden „südlich A6“ haben weiterhin kein entsprechendes Angebot

·        Diffuse Verteilung des Angebotes, damit fehlende Identifizierbarkeit für Bevölkerung

·        Ansprechpartner für Netzwerkarbeit in drei Verbandsgemeinden

·        Höherer Aufwand an Fahrzeit

 

 

Ergänzung:

 

Eine Untersuchung der Kontakte der Gemeindeschwesterplus innerhalb der letzten sieben Jahre hat ergeben, dass die Inanspruchnahme des Angebotes unabhängig ist von

 

·        der Größe der Ortsgemeinde

·        dem Anteil hochbetagter Menschen

·        der Größe der Zielgruppe.

 

Es konnte kein signifikanter Zusammenhang festgestellt werden.

 

 

Empfehlung der Fachabteilung:

 

Aus fachlicher Sicht wird vorgeschlagen, die Variante A (komplette Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau und Weilerbach) umzusetzen.

 

Hierfür sprechen aus Sicht der Fachabteilung:

·        Die bisherige Inanspruchnahme des Angebotes ist unabhängig von der Größe der Ortsgemeinde, dem Anteil hochbetagter Menschen insgesamt, der Größe der Zielgruppe und insbesondere bestehenden Beratungsangeboten/Initiativen vor Ort. Die Inanspruchnahmequote besteht mithin in Grundzentren in gleichem oder gar höherem Maße als in kleineren Ortsgemeinden

·        Die Angebotsstruktur ist für die Zielgruppe klar ersichtlich und zuordenbar, somit niedrigschwelliger erreichbar

·        Die Wegezeiten innerhalb einer kompakten Versorgungsregion bleiben auf ein Minimum reduziert; die zeitlichen Ressourcen stehen zur Versorgung der Zielgruppe zur Verfügung

·        Die Anbindung an bedeutende Netzwerkpartner (insbesondere den Verbandsgemeindeverwaltungen) erfolgt in einem klar abgegrenzten Bereich und in übersichtlichem Umfang

·        Die geografische Anbindung der bereits versorgten und der künftig zu versorgenden Region führt zu Synergieeffekten, nicht nur in Vertretungssituationen

·        Die etablierte Qualität des Angebotes wird sowohl in der bereits versorgten Region als auch in der neu zu versorgenden Region durchgängig und in gleichem Umfang aufrechterhalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die zusätzliche vom Land bewilligte Stelle der Gemeindeschwesterplus mit einem Stellenanteil von 0,5 VZÄ gemäß Variante ___ im Landkreis Kaiserslautern einzusetzen.