Sachverhalt:
Vorbemerkungen
Die Gemeindeschwesterplus ist ein präventives Angebot für hochbetagte Menschen (über 80 Jahre) ohne Pflegegrad. Das Konzept sieht eine proaktive, aufsuchende Arbeit vor. Die Fachkraft geht aktiv auf die Zielgruppe zu und bewirbt ihr Angebot. Eine vergleichbare Vorgehensweise weist kein anderes Beratungsangebot im Landkreis Kaiserslautern auf; die Gemeindeschwesterplus hat dahingehend ein absolutes Alleinstellungsmerkmal.
Insbesondere ist vom Land Rheinland-Pfalz als Fördermittelgeber eine deutliche Abgrenzung zur (ebenfalls aufsuchenden aber weder proaktiven noch präventiven) Arbeit der Pflegestützpunkte gefordert. Diese können und dürfen die Zielgruppe der Gemeindeschwesterplus nicht bedienen.
Die Zielgruppe der Gemeindeschwesterplus ist heterogen. Daher ist davon auszugehen, dass nicht alle Angehörigen der Zielgruppe das Angebot in gleichem Maße annehmen.
Ausgangslage
Seit 2015 werden 1,0 VZÄ durch das Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert. Das Versorgungsgebiet umfasst die Verbandsgemeinden Landstuhl (inkl. ehem. Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd) und Ramstein-Miesenbach. Das Angebot ist etabliert und fest in Versorgungsgebiet verankert.
Der Landkreis Kaiserslautern hat mit Schreiben vom 15.02.2022 eine Förderzusage des Landes Rheinland-Pfalz vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung für zusätzlich 0,5 VZÄ erhalten. Für diesen Stellenanteil ist eine Festlegung des Versorgungsgebietes erforderlich.
Aus Sicht der Fachabteilung und als Ergebnis der Vorberatungen im Sozialausschuss ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Varianten für eine geografische Verortung der zusätzlichen 0,5 VZÄ.
Ungeachtet dessen hat Herr Landrat Leßmeister beim zuständigen Ministerium auftragsgemäß in Folge der diesbezüglichen Beschlussfassung in der Kreistagssitzung vom 09.05.2022 angefragt, inwieweit eine Förderung seitens des Landes so erhöht werden kann, dass das Projekt auf den ganzen Landkreis ausgedehnt werden kann. Das Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Schweitzer liegt mittlerweile vor (vgl. hierzu beigefügte Anlage).
Variante A
Zuordnung VG Weilerbach und VG Bruchmühlbach-Miesau (jeweils komplett)
Vorteile:
·
Passende
Zielgruppengröße für 0,5 VZÄ
·
Geografische
Anbindung an bestehende Versorgungsregion
·
Zusammenhängende
Versorgungsregion
·
Bei
Aufstockung des Angebots kann nördliche/östliche Versorgungsregion ohne Umstrukturierung
eingebunden werden
Nachteil:
·
VG
Otterbach-Otterberg und VG Enkenbach-Alsenborn (nördlicher/östlicher Landkreis)
haben weiterhin kein entsprechendes Angebot
Variante B
Zuordnung VG Enkenbach-Alsenborn (komplett)
Vorteile:
·
Passende
Bezugsgröße der Zielgruppe für 0,5 VZÄ
·
Einheitliche
Versorgungsregion mit Ansprechpartnern in einer Gemeinde
Nachteile:
·
VG
Otterbach-Otterberg, VG Weilerbach und VG Bruchmühlbach-Miesau haben weiterhin
kein entsprechendes Angebot
·
Keine
geografische Anbindung an bestehende Versorgungsregion
·
Bei
Aufstockung des Angebots muss dieses komplett neu strukturiert werden
Variante C
Zuordnung VG Weilerbach und Ortsgemeinden VG Otterbach-Otterberg (ohne Otterbach/Otterberg)
Vorteile:
·
Passende
Bezugsgröße der Zielgruppe für 0,5 VZÄ
·
Geografische
Anbindung an bestehende Versorgungsregion
·
Versorgungsangebot
(teilweise) auch für den nördlichen Landkreis
Nachteile:
·
Aufsplitterung
und fehlende Transparenz der geografischen Zuständigkeit
·
VG
Bruchmühlbach-Miesau und VG Enkenbach-Alsenborn haben weiterhin kein
entsprechendes Angebot
·
Bei
Aufstockung des Angebots muss dieses komplett neu strukturiert werden
Variante D
Verteilung der
Leistungen von 1,5 VZÄ GS+ auf den gesamten Landkreis
Vorteil:
·
Jede VG
profitiert in gleichem Maße von den Leistungen der GS+
Nachteile:
·
Bestehende/etablierte
Strukturen im bisherigen Projektgebiet brechen weg (Sozialraumwissen geht
verloren)
·
Reduzierung
der Projekt-/Kontaktmöglichkeiten insgesamt
·
Deutlicher
Qualitätsverlust der Arbeit. Wichtigste Aspekte in der Arbeit der
Gemeindeschwesterplus sind die Möglichkeit, Vertrauen zu schaffen, Bekanntheit
im Sozialraum zu erreichen und vor allem die individuell erforderliche Zeit zur
Beratung/Unterstützung.
·
Bei
Aufstockung des Angebots muss dieses komplett neu strukturiert werden
Variante E
Zuordnung einzelner Ortsgemeinden außerhalb der Grundzentren „nördlich A6“
Insbesondere: VG Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Mehlingen, Neuhemsbach, Sembach
VG
Otterbach-Otterberg, Frankelbach, Heiligenmoschel, Hirschhorn, Katzweiler,
Mehlbach, Niederkirchen, Olsbrücken, Schallodenbach, Schneckenhausen,
Sulzbachtal, VG Weilerbach
Erzenhausen, Eulenbis, Kollweiler, Mackenbach, Reichenbach-Steegen, Schwedelbach
Vorteil:
·
Passende
Bezugsgröße der Zielgruppe für 0,5 VZÄ (unter Berücksichtigung höheren
Fahrtaufwandes, s.u.)
·
Versorgungsangebot
(teilweise) auch für den nördlichen und östlichen Landkreis
Nachteil:
·
Komplette
VG Bruchmühlbach-Miesau, Grundzentren der versorgten Verbandsgemeinden und die
Gemeinden „südlich A6“ haben weiterhin kein entsprechendes Angebot
·
Diffuse
Verteilung des Angebotes, damit fehlende Identifizierbarkeit für Bevölkerung
·
Ansprechpartner
für Netzwerkarbeit in drei Verbandsgemeinden
·
Höherer
Aufwand an Fahrzeit
Ergänzung:
Eine Untersuchung
der Kontakte der Gemeindeschwesterplus innerhalb der letzten sieben
Jahre hat ergeben, dass die Inanspruchnahme des Angebotes unabhängig ist von
·
der
Größe der Ortsgemeinde
·
dem
Anteil hochbetagter Menschen
·
der
Größe der Zielgruppe.
Es konnte kein
signifikanter Zusammenhang festgestellt werden.
Empfehlung der
Fachabteilung:
Aus fachlicher Sicht wird vorgeschlagen, die Variante A (komplette Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau und Weilerbach) umzusetzen.
Hierfür sprechen aus Sicht der Fachabteilung:
·
Die
bisherige Inanspruchnahme des Angebotes ist unabhängig von der Größe der
Ortsgemeinde, dem Anteil hochbetagter Menschen insgesamt, der Größe der
Zielgruppe und insbesondere bestehenden Beratungsangeboten/Initiativen vor Ort.
Die Inanspruchnahmequote besteht mithin in Grundzentren in gleichem oder gar
höherem Maße als in kleineren Ortsgemeinden
·
Die
Angebotsstruktur ist für die Zielgruppe klar ersichtlich und zuordenbar, somit
niedrigschwelliger erreichbar
·
Die
Wegezeiten innerhalb einer kompakten Versorgungsregion bleiben auf ein Minimum
reduziert; die zeitlichen Ressourcen stehen zur Versorgung der Zielgruppe zur
Verfügung
·
Die
Anbindung an bedeutende Netzwerkpartner (insbesondere den
Verbandsgemeindeverwaltungen) erfolgt in einem klar abgegrenzten Bereich und in
übersichtlichem Umfang
·
Die
geografische Anbindung der bereits versorgten und der künftig zu versorgenden
Region führt zu Synergieeffekten, nicht nur in Vertretungssituationen
·
Die
etablierte Qualität des Angebotes wird sowohl in der bereits versorgten Region
als auch in der neu zu versorgenden Region durchgängig und in gleichem Umfang
aufrechterhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die zusätzliche vom Land bewilligte Stelle der Gemeindeschwesterplus mit einem Stellenanteil von 0,5 VZÄ gemäß Variante ___ im Landkreis Kaiserslautern einzusetzen.