Betreff
Verlustausgleich/Eigenkapitalaufstockung Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH
Vorlage
2976/2022
Aktenzeichen
1/as/5710-NEKL
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt zur Energiegewinnung und –effizienzsteigerung auf seinen Gebäuden, Photovoltaikanlagen zu errichten oder zu erweitern. Die Aufgabe soll nach Möglichkeit durch die kreiseigene Beteiligungsgesellschaft, die „Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH“ durchgeführt werden. Auch kann hierdurch für die Gesellschaft zukünftig eine breitere Ertragslage geschaffen werden.

 

Die Gesellschaft verfügt zurzeit nicht über das angemessene Eigenkapital bzw. die Liquidität zur Durchführung solcher Maßnahmen. In der Gesellschafterversammlung am 1. Juni 2022 wurde beschlossen, das Eigenkapital der Gesellschaft um insgesamt 100 T€ aufzustocken.

 

Die PFALZWERKE AG hat als weiterer Gesellschafter die notwendigen Voraussetzungen für eine Eigenkapitalaufstockung bereits getroffen, sofern auch der Landkreis einer solchen zustimmt.

 

Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und zum Verlustausgleich sowie zur Vermeidung einer Überschuldung ist eine Kapitalaufstockung unumgänglich. Die Verluste der Geschäftsjahre 2018 – 2021 betragen insgesamt 68.979,60 €. Das Eigenkapital soll mittelfristig daher um 50.000,00 € pro Gesellschafter aufgestockt werden. Diese haushaltsplanmäßige Aufstockung ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Für das laufende Jahr soll die Auszahlung als Verlustausgleich der vergangenen Jahre und Vorauszahlung auf den zu erwartenden Verlust aus dem laufenden Jahr erfolgen.  Die weitere bilanzielle Umsetzung ist beim Landkreis im Jahr 2023 vorgesehen. Dadurch wird die Möglichkeit der Projektumsetzung für den Landkreis gewährleistet und eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft vermieden.

Die Mittelbereitstellung soll bei der Buchungsstelle 57101.571100 ggf. überplanmäßig erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt einer Verlustausgleichszahlung in Höhe von 50.000 € im Jahr 2022 zu. Einem überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt die Eigenkapitalaufstockung in Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2023 umzusetzen und im Haushaltsplan 2023 vorzusehen.