Sachverhalt:
Das Landesimpfzentrum Kaiserslautern war seit Dezember 2020 in einer von
der Fa. Opel zur Verfügung gestellten Werkshalle eingerichtet. Der Betrieb
erfolgte unter gemeinsamer Trägerschaft von Stadt und Landkreis Kaiserslautern
im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) des Landes
Rheinland-Pfalz. Ab 01.08.2022 kann die Fa. Opel die Werkshalle wegen
Eigenbedarf nicht mehr zur Verfügung stellen.
Von Seiten des MWG wurde angeregt, ab dem 2023 die Impfzentren zukünftig
bei den Kommunen mit einem Gesundheitsamt, also den Landkreisen, anzudocken.
Ein entsprechendes Grobkonzept zur Vorhaltung von Impfkapazitäten in
Rheinland-Pfalz befindet sich derzeit
beim zuständigen Ministerium in der Ausarbeitung. Dies hätte dann zur Folge,
dass das Landesimpfzentrum Kaiserslautern zwar nicht mehr unter einer
gemeinsamen Trägerschaft von Stadt und Landkreis Kaiserslautern betrieben wird,
aber für beide Gebietskörperschaften weiterhin zuständig bleibt.
Der Landkreis Kaiserslautern hat sich daher auf die Suche nach einer
neuen Liegenschaft gemacht und das Gebäude der ehemaligen Polizeiinspektion in
Landstuhl, Bahnstraße 18, als für geeignet empfunden. Anzumerken ist, dass die
vorzuhaltende Kapazität durch das MWG bedarfsorientiert zukünftig auf eine
Impfstraße reduziert wurde. Bisher wurden drei Impfstraßen vorgehalten.
Die Finanzierungszusage des MWG liegt derzeit bis zum 31.12.2022 über
die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vor, jedoch ist eine Verlängerung
darüber hinaus denkbar.
Der Mietvertrag soll nun bis 31.12.2022 abgeschlossen werden, jedoch mit
der Option der Verlängerung, je nach Anpassung der gesetzlichen
Rahmenbedingung, hier im Besonderen der CoronaImpfV. Damit im Bedarfsfall diese
Verlängerungsoption, ggf. auch kurzfristig, in Anspruch genommen werden kann,
bedarf es der vorsorglichen Zustimmung des Kreisausschusses.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt der optionalen Verlängerung des
Mietverhältnisses über den 31.12.2022 zu, sofern die CoronaImpfV entsprechend
angepasst wird und der Auftrag hierzu durch das MWG erfolgt.