Betreff
Organisation Landesimpfzentrum Kaiserslautern
Vorlage
2985/2022
Aktenzeichen
3.5/tm/12802
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Landesimpfzentrum Kaiserslautern war seit Dezember 2020 in einer von der Fa. Opel zur Verfügung gestellten Werkshalle eingerichtet. Der Betrieb erfolgte unter gemeinsamer Trägerschaft von Stadt und Landkreis Kaiserslautern im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) des Landes Rheinland-Pfalz. Ab 01.08.2022 kann die Fa. Opel die Werkshalle wegen Eigenbedarf nicht mehr zur Verfügung stellen.

 

Von Seiten des MWG wurde angeregt, ab dem 2023 die Impfzentren zukünftig bei den Kommunen mit einem Gesundheitsamt, also den Landkreisen, anzudocken. Ein entsprechendes Grobkonzept zur Vorhaltung von Impfkapazitäten in Rheinland-Pfalz befindet sich derzeit beim zuständigen Ministerium in der Ausarbeitung. Dies hätte dann zur Folge, dass das Landesimpfzentrum Kaiserslautern zwar nicht mehr unter einer gemeinsamen Trägerschaft von Stadt und Landkreis Kaiserslautern betrieben wird, aber für beide Gebietskörperschaften weiterhin zuständig bleibt.

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat sich daher auf die Suche nach einer neuen Liegenschaft gemacht und das Gebäude der ehemaligen Polizeiinspektion in Landstuhl, Bahnstraße 18, als für geeignet empfunden. Anzumerken ist, dass die vorzuhaltende Kapazität durch das MWG bedarfsorientiert zukünftig auf eine Impfstraße reduziert wurde. Bisher wurden drei Impfstraßen vorgehalten.

 

Die Finanzierungszusage des MWG liegt derzeit bis zum 31.12.2022 über die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vor, jedoch ist eine Verlängerung darüber hinaus denkbar.

 

Der Mietvertrag soll nun bis 31.12.2022 abgeschlossen werden, jedoch mit der Option der Verlängerung, je nach Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingung, hier im Besonderen der CoronaImpfV. Damit im Bedarfsfall diese Verlängerungsoption, ggf. auch kurzfristig, in Anspruch genommen werden kann, bedarf es der vorsorglichen Zustimmung des Kreisausschusses.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der optionalen Verlängerung des Mietverhältnisses über den 31.12.2022 zu, sofern die CoronaImpfV entsprechend angepasst wird und der Auftrag hierzu durch das MWG erfolgt.