Betreff
Energetische Sanierung Kreisverwaltung Kaiserslautern Lauterstraße 8 - Auftragsvergabe Montagearbeiten PV-Anlage
Vorlage
3013/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Sachverhalt wird zunächst auf die Vorlage 2980/2022 verwiesen, über die der Kreisausschuss am 11.07.2022 beraten hatte.

 

Dem in der Vorlage empfohlenen Beschluss, den Wiederaufbau der vorhandenen PV-Anlage durch die Fa. WVE durchführen zu lassen, war das Gremium nicht gefolgt.

 

Stattdessen wurde die Verwaltung gebeten, dem Kreistag am 18.07.2022 zunächst einen Wirtschaftlichkeitsvergleich mit der Neuerrichtung einer PV-Anlage vorzulegen.

 

Die Verwaltung hat durch ein Fachunternehmen eine mit Hilfe einer Fachsoftware erstellten Modellrechnung (Bank-und Finanzplan) für die beiden Varianten erstellen lassen. Auch wenn dies wegen der Kürze der Zeit noch nicht als belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung angesehen werden kann, weil insbesondere im Hinblick auf die Neuanlage Annahmen getroffen wurden, die ggf. noch verifiziert werden müssten; gibt die Gegenüberstellung doch Anhaltspunkte für eine Abschätzung der weiteren Vorgehensweise.

 

Nach Auswertung der Ausarbeitung ist Folgendes festzuhalten:

 

1.       Den Investitionskosten des Wiederaufbaus der Bestandsanlage durch WVE für knapp 60.000 € stehen geschätzte Kosten für die Neuerrichtung einer PV-Anlage von ca. 77.000 € gegenüber. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Marktwert gebrauchter Altanlagenteile (Module und Wechselrichter) äußerst gering ist, so dass eine Veräußerung unwahrscheinlich sein dürfte; allenfalls wäre über eine Eigenverwertung an anderer Stelle ( z.B. durch die Neue Energie GmbH) nachzudenken; die Machbarkeit muss aber erst noch geprüft werden.

 

2.       Die neue Anlage kann aufgrund der höheren Leistungsfähigkeit der heutigen Module auf 70 kWp ausgelegt werden; die Altanlage leistet 40 kWp. Insoweit kann mit deutlich höheren Stromerträgen gerechnet werden.

 

3.       Die Altanlage kann noch in diesem Sommer wieder aufgebaut werden; für die neue Anlage wäre dagegen eine komplette Neuausschreibung (EU-weit) erforderlich, so dass angesichts der derzeitigen Marktlage eine Errichtung vermutlich nicht vor Frühjahr/Sommer 2023  erfolgen könnte.

Die durch diese Zeitverzögerung entstehenden Ertragsnachteile dürften bei ca. 5.500 € liegen. Eine mögliche Kostenentwicklung bei den Anlagenteilen bis 2023 wurde nicht berücksichtigt.

Ein temporärer Aufbau der Altanlage zur Überbrückung der Zeit bis zur Montage der Neuanlage verbietet sich aus technischen Gründen, da die Module unterschiedliche Abmessungen haben, und deshalb die Unterkonstruktion für die alten Module nicht für die neuen Module weiter verwendet werden kann.

 

4.       Gerechnet auf 20 Jahre wird in der Modellrechnung für die Altanlage ein effektiver Gesamtüberschuss von knapp 60.000 € ermittelt. Bei dieser Berechnung wurde unterstellt, dass der Stromertrag der Altanlage zu 85% zum Eigenverbrauch genutzt wird

 

5.       Für die neue PV-Anlage wurde ein effektiver Gesamtüberschuss von ca. 155.431,00 € ermittelt.

Hierbei wurde 80% Eigenverbrauch angenommen. Hintergrund der unterschiedlichen Anteile ist, dass bei leistungsschwächeren Anlagen üblicherweise von einem höheren Eigenverbrauchsanteil ausgegangen wird.

Bei der mit Errichtung der Neuanlage verbundenen Außerbetriebsetzung der Altanlage ist zu berücksichtigen, dass bilanziell  eine vollständige Abschreibung des Restbuchwertes erforderlich wird. Dieser beträgt zum Stichtag 31.12.2022 34.377,00 €. Dieser Betrag ist vom Gesamtüberschuss der Neuanlage abzuziehen.

 

6.         Für beide Umsetzungsvarianten kann modular die Ergänzung durch eine Speicheranlage vorgesehen werden.

 

 

In der Gesamtübersicht:

 

 

Altanlage

Neuanlage

 

Aufwendungen

Erträge

Aufwendungen

Erträge

Investitionskosten

60.000,00 €

 

77.000,00 €

 

Abschreibung
Altanlage

 

 

34.377,00 €

 

Ertragsverlust

 

 

5.500,00 €

 

Effektiver
Gesamtüberschuß

 

60.000,00 €

 

155.431,00 €

Saldo

 

60.000,00 €

 

115.554,00 €

Differenzbetrag (20 Jahre)
Altanlage/Neuanlage

55.554,00 €

Differenzbetrag/Jahr
Altanlage/Neuanlage

2.770,70 €

 

 

Die Modellrechnung signalisiert damit über die Gesamtlaufzeit eine höhere Wirtschaftlichkeit für die Neuerrichtung der PV-Anlage auf dem Dach des Dienstgebäudes Lauterstraße 8.

 

Die Verwaltung empfiehlt, auf Basis der abgeschätzten Zahlen eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen zu lassen, und anschließend auf dieser Grundlage die Ausschreibung der PV-Anlage auf den Weg zu bringen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorgelegten Zahlen eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung alt-neu durchführen zu lassen und den Landrat zu ermächtigen, die wirtschaftlichste Variante umzusetzen bzw. den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.