Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird zunächst auf die Vorlage 2980/2022 verwiesen, über
die der Kreisausschuss am 11.07.2022 beraten hatte.
Dem in der Vorlage empfohlenen Beschluss, den Wiederaufbau der
vorhandenen PV-Anlage durch die Fa. WVE durchführen zu lassen, war das Gremium
nicht gefolgt.
Stattdessen wurde die Verwaltung gebeten, dem Kreistag am 18.07.2022
zunächst einen Wirtschaftlichkeitsvergleich mit der Neuerrichtung einer
PV-Anlage vorzulegen.
Die Verwaltung hat durch ein Fachunternehmen eine mit Hilfe einer
Fachsoftware erstellten Modellrechnung (Bank-und Finanzplan) für die beiden
Varianten erstellen lassen. Auch wenn dies wegen der Kürze der Zeit noch nicht
als belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung angesehen werden kann, weil
insbesondere im Hinblick auf die Neuanlage Annahmen getroffen wurden, die ggf.
noch verifiziert werden müssten; gibt die Gegenüberstellung doch Anhaltspunkte
für eine Abschätzung der weiteren Vorgehensweise.
Nach Auswertung der Ausarbeitung ist Folgendes festzuhalten:
1.
Den
Investitionskosten des Wiederaufbaus der Bestandsanlage durch WVE für knapp 60.000 € stehen geschätzte Kosten
für die Neuerrichtung einer PV-Anlage von ca. 77.000 € gegenüber. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass
der Marktwert gebrauchter Altanlagenteile (Module und Wechselrichter) äußerst
gering ist, so dass eine Veräußerung unwahrscheinlich sein dürfte; allenfalls
wäre über eine Eigenverwertung an anderer Stelle ( z.B. durch die Neue Energie
GmbH) nachzudenken; die Machbarkeit muss aber erst noch geprüft werden.
2.
Die
neue Anlage kann aufgrund der höheren Leistungsfähigkeit der heutigen Module
auf 70 kWp ausgelegt werden; die
Altanlage leistet 40 kWp. Insoweit
kann mit deutlich höheren Stromerträgen gerechnet werden.
3.
Die
Altanlage kann noch in diesem Sommer wieder aufgebaut werden; für die neue
Anlage wäre dagegen eine komplette Neuausschreibung (EU-weit) erforderlich, so
dass angesichts der derzeitigen Marktlage eine Errichtung vermutlich nicht vor
Frühjahr/Sommer 2023 erfolgen könnte.
Die durch diese Zeitverzögerung entstehenden
Ertragsnachteile dürften bei ca. 5.500 €
liegen. Eine mögliche Kostenentwicklung bei den Anlagenteilen bis 2023 wurde
nicht berücksichtigt.
Ein temporärer Aufbau der Altanlage zur
Überbrückung der Zeit bis zur Montage der Neuanlage verbietet sich aus
technischen Gründen, da die Module unterschiedliche Abmessungen haben, und
deshalb die Unterkonstruktion für die alten Module nicht für die neuen Module
weiter verwendet werden kann.
4.
Gerechnet
auf 20 Jahre wird in der Modellrechnung für die Altanlage ein effektiver
Gesamtüberschuss von knapp 60.000 €
ermittelt. Bei dieser Berechnung wurde unterstellt, dass der Stromertrag der
Altanlage zu 85% zum Eigenverbrauch genutzt wird
5.
Für die
neue PV-Anlage wurde ein effektiver Gesamtüberschuss von ca. 155.431,00 € ermittelt.
Hierbei wurde 80% Eigenverbrauch angenommen.
Hintergrund der unterschiedlichen Anteile ist, dass bei leistungsschwächeren
Anlagen üblicherweise von einem höheren Eigenverbrauchsanteil ausgegangen wird.
Bei der mit Errichtung der Neuanlage
verbundenen Außerbetriebsetzung der Altanlage ist zu berücksichtigen, dass
bilanziell eine vollständige
Abschreibung des Restbuchwertes erforderlich wird. Dieser beträgt zum Stichtag
31.12.2022 34.377,00 €. Dieser
Betrag ist vom Gesamtüberschuss der Neuanlage abzuziehen.
6.
Für
beide Umsetzungsvarianten kann modular die Ergänzung durch eine Speicheranlage
vorgesehen werden.
In der
Gesamtübersicht:
|
Altanlage |
Neuanlage |
||
|
Aufwendungen |
Erträge |
Aufwendungen |
Erträge |
Investitionskosten |
60.000,00 € |
|
77.000,00 € |
|
Abschreibung |
|
|
34.377,00 € |
|
Ertragsverlust |
|
|
5.500,00 € |
|
Effektiver |
|
60.000,00 € |
|
155.431,00 € |
Saldo |
|
60.000,00 € |
|
115.554,00 € |
Differenzbetrag (20 Jahre) |
55.554,00 € |
|||
Differenzbetrag/Jahr |
2.770,70 € |
Die Modellrechnung signalisiert damit über die Gesamtlaufzeit eine
höhere Wirtschaftlichkeit für die Neuerrichtung der PV-Anlage auf dem Dach des
Dienstgebäudes Lauterstraße 8.
Die Verwaltung empfiehlt, auf Basis der abgeschätzten Zahlen eine
belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen zu lassen, und
anschließend auf dieser Grundlage die Ausschreibung der PV-Anlage auf den Weg
zu bringen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorgelegten Zahlen
eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung alt-neu durchführen zu lassen und
den Landrat zu ermächtigen, die wirtschaftlichste Variante umzusetzen bzw. den wirtschaftlichsten
Bieter zu beauftragen.