Betreff
ÖPNV; Mehrkosten durch den neuen Manteltarifvertrag im privaten Busgewerbe
Vorlage
3038/2022
Aktenzeichen
3/sp/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bekanntlich gab es in den letzten Jahren regelmäßig weitreichende Streiks im privaten Busgewerbe. Nachdem in den ersten beiden Stufen im letzten Jahr die Einigung im Fall der Lohntarifsteigerungen zustande kam, haben sich die Tarifpartner nun Mitte Juli dieses Jahres auf einen neuen Manteltarifvertrag für den repräsentativen VAV-Tarifvertrag (Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe) geeinigt. Die Tarifabschlüsse haben unmittelbar Einfluss auf die Kosten der Buslinienbündel, an welchen der Landkreis Kaiserslautern finanziell beteiligt ist. Es folgt an dieser Stelle der Hinweis auf die Ausführungen in der Gremienvorlage 2596/2021 zum RLP-Index (Sitzung des Kreistages vom 2. November 2021).

 

Der Städtetag und der Landkreistag waren von Seiten des Landes in die Gespräche um die Finanzierung der Kosten für den Manteltarifvertrag eingebunden und haben signalisiert, dass das insgesamt im Raum stehende Finanzierungsvolumen des Manteltarifvertrages von rund 7 Mio. € pro Jahr hälftig mit 3,5 Mio. € von kommunaler Seite als Stufe 3 des Rheinland-Pfalz-Indexes mitgetragen wird. Das Land Rheinland-Pfalz finanziert demnach die übrigen 50% der Kosten.

 

Die bisherigen Kosten des Rheinland-Pfalz-Indexes betragen beim Landkreis Kaiserslautern rund 315.000 € pro Jahr. Die exakte Summe der jährlichen Belastungen für den Landkreis Kaiserslautern aus dem neuen Manteltarifvertrag ist noch nicht bekannt. Nach Auskunft des VRN liegen die Kosten für die Stufe 3 des Rheinland-Pfalz-Index für den Landkreis Kaiserslautern bei rund 100.000 € pro Jahr. Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Kostenabschätzung auf der Basis der durch die Verkehrsunternehmen gemeldeten Vollzeitäquivalente. Die Daten müssen noch durch einen Wirtschaftsprüfer testiert werden. Die internen Berechnungen der Kreisverwaltung decken sich mit der vom VRN genannten Summe.

 

Die formale Abwicklung der entsprechenden Landesmittel ist noch nicht geklärt. Die Verkehrsverbünde im Land sind sich darüber einig, dass die Abwicklung der Finanzierung in der bisherigen Form über eine jeweils jährlich aufzulegende Förderrichtlinie mit entsprechenden Einzeltestaten der einzelnen Unternehmen einen unverhältnismäßig bürokratischen Aufwand erzeugt, der weder von den Verbünden, noch von den Verkehrsunternehmen gestemmt werden kann. Es besteht deshalb der Vorschlag der Verkehrsverbünde an das Land, die Abwicklung für alle Stufen des Rheinland-Pfalz-Indexes in einer Finanzierungsvereinbarung gemäß § 16 Nahverkehrsgesetz zu schließen.

 

Aus Sicht des VRN sind neuerliche Beschlüsse der kommunalen Gremien zum Manteltarifvertrag grundsätzlich entbehrlich, da die damals (im Landkreis Kaiserslautern am 02.11.2021) beschlossene Regelungen zur Änderungen der Konzessionsverträge für die Finanzierung der Stufen des Rheinland-Pfalz Index auch die Stufe 3 des Manteltarifvertrages umfasst. Unabhängig davon hält es die Kreisverwaltung für geboten, die weiteren Belastungen durch den Rheinland-Pfalz-Index, im Zuge eines aktuellen Gremienbeschlusses zu dokumentieren. Wie bereits dargestellt, ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 100.000 € pro Jahr in den Linienbündeln auszugehen, an welchen der Landkreis Kaiserslautern beteiligt ist. Dieser Wert bezieht sich auf aktuell genehmigte Verkehre. Sofern Linienbündel neu ausgeschrieben werden (wie bspw. aktuell das Los KL-Nord) schlagen sich die Kosten - abstrakt gesehen - in der kommenden Angebotskalkulation nieder.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Informationen zur Kenntnis und beschließt die notwendige Komplementärfinanzierung an den Mehrkosten in Höhe von 50% aus der Einigung zum Manteltarif des  Rheinland-Pfalz-Indexes (Stufe 3). Die Kostenschätzung geht derzeit von rund 100.000 € pro Jahr aus.