Sachverhalt:
Bekanntlich gab es in den letzten Jahren
regelmäßig weitreichende Streiks im privaten Busgewerbe. Nachdem in den ersten
beiden Stufen im letzten Jahr die Einigung im Fall der Lohntarifsteigerungen
zustande kam, haben sich die Tarifpartner nun Mitte Juli dieses Jahres auf
einen neuen Manteltarifvertrag für den repräsentativen VAV-Tarifvertrag
(Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe) geeinigt. Die
Tarifabschlüsse haben unmittelbar Einfluss auf die Kosten der Buslinienbündel,
an welchen der Landkreis Kaiserslautern finanziell beteiligt ist. Es folgt an
dieser Stelle der Hinweis auf die Ausführungen in der Gremienvorlage 2596/2021
zum RLP-Index (Sitzung des Kreistages vom 2. November 2021).
Der Städtetag und der Landkreistag waren von
Seiten des Landes in die Gespräche um die Finanzierung der Kosten für den
Manteltarifvertrag eingebunden und haben signalisiert, dass das insgesamt im
Raum stehende Finanzierungsvolumen des Manteltarifvertrages von rund 7 Mio. €
pro Jahr hälftig mit 3,5 Mio. € von kommunaler Seite als Stufe 3 des
Rheinland-Pfalz-Indexes mitgetragen wird. Das Land Rheinland-Pfalz finanziert
demnach die übrigen 50% der Kosten.
Die bisherigen Kosten des
Rheinland-Pfalz-Indexes betragen beim Landkreis Kaiserslautern rund 315.000 €
pro Jahr. Die exakte Summe der jährlichen Belastungen für den Landkreis
Kaiserslautern aus dem neuen Manteltarifvertrag ist noch nicht bekannt. Nach
Auskunft des VRN liegen die Kosten für die Stufe 3 des Rheinland-Pfalz-Index
für den Landkreis Kaiserslautern bei rund 100.000 € pro Jahr. Es handelt sich
hierbei um eine vorläufige Kostenabschätzung auf der Basis der durch die
Verkehrsunternehmen gemeldeten Vollzeitäquivalente. Die Daten müssen noch durch
einen Wirtschaftsprüfer testiert werden. Die internen Berechnungen der
Kreisverwaltung decken sich mit der vom VRN genannten Summe.
Die formale Abwicklung der entsprechenden
Landesmittel ist noch nicht geklärt. Die Verkehrsverbünde im Land sind sich
darüber einig, dass die Abwicklung der Finanzierung in der bisherigen Form über
eine jeweils jährlich aufzulegende Förderrichtlinie mit entsprechenden
Einzeltestaten der einzelnen Unternehmen einen unverhältnismäßig bürokratischen
Aufwand erzeugt, der weder von den Verbünden, noch von den Verkehrsunternehmen
gestemmt werden kann. Es besteht deshalb der Vorschlag der Verkehrsverbünde an
das Land, die Abwicklung für alle Stufen des Rheinland-Pfalz-Indexes in einer
Finanzierungsvereinbarung gemäß § 16 Nahverkehrsgesetz zu schließen.
Aus Sicht des VRN sind neuerliche
Beschlüsse der kommunalen Gremien zum Manteltarifvertrag grundsätzlich
entbehrlich, da die damals (im Landkreis Kaiserslautern am 02.11.2021)
beschlossene Regelungen zur Änderungen der Konzessionsverträge für die
Finanzierung der Stufen des Rheinland-Pfalz Index auch die Stufe 3 des
Manteltarifvertrages umfasst. Unabhängig davon hält es die Kreisverwaltung für
geboten, die weiteren Belastungen durch den Rheinland-Pfalz-Index, im Zuge
eines aktuellen Gremienbeschlusses zu dokumentieren. Wie bereits dargestellt,
ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 100.000 € pro Jahr in den
Linienbündeln auszugehen, an welchen der Landkreis Kaiserslautern beteiligt
ist. Dieser Wert bezieht sich auf aktuell genehmigte Verkehre. Sofern
Linienbündel neu ausgeschrieben werden (wie bspw. aktuell das Los KL-Nord)
schlagen sich die Kosten - abstrakt gesehen - in der kommenden
Angebotskalkulation nieder.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Informationen zur
Kenntnis und beschließt die notwendige Komplementärfinanzierung an den
Mehrkosten in Höhe von 50% aus der Einigung zum Manteltarif des Rheinland-Pfalz-Indexes (Stufe 3). Die Kostenschätzung
geht derzeit von rund 100.000 € pro Jahr aus.