Betreff
Zwischenbericht der Abfallentsorgungseinrichtung gem. § 21 EigAnVO
hier: Vorstellung des Berichtes zum 30.09.2022
Vorlage
3115/2022
Aktenzeichen
5.4/MM-53790/ZB-22
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung RLP, hat die Werkleitung den Werksausschuss zum 30.09. eines jeden Jahres über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

Nachdem die Abfallentsorgungseinrichtung zwar nach Eigenbetriebsrecht verwaltet wird, ein eigener Werksausschuss hierfür aber nicht eingerichtet ist, erfolgt die Darstellung der Ergebnisse des Zwischenberichts im zuständigen Fachgremium Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss.

 

Der Controlling- und Zwischenbericht für die Abfallentsorgungseinrichtung zum 30.09.2022 liegt dieser Beratungsvorlage bei. Aus diesem sind die aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Bereichen zahlenmäßig ersichtlich. Die nähere Erläuterung der einzelnen Positionen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftseinrichtung erfolgt im Rahmen der Gremiensitzung durch die Geschäftsführung der Abfallwirtschaftseinrichtung.

 

Der Zwischenbericht wird dem Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss nimmt den Zwischenbericht mit den Prognosedaten zum 30.09.2022 zur Kenntnis.