hier: Vorstellung des Berichtes zum 30.09.2022
Sachverhalt:
Nach § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung RLP, hat die
Werkleitung den Werksausschuss zum 30.09. eines jeden Jahres über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des
Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Nachdem die Abfallentsorgungseinrichtung zwar nach Eigenbetriebsrecht
verwaltet wird, ein eigener Werksausschuss hierfür aber nicht eingerichtet ist,
erfolgt die Darstellung der Ergebnisse des Zwischenberichts im zuständigen
Fachgremium Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss.
Der Controlling- und Zwischenbericht für die
Abfallentsorgungseinrichtung zum 30.09.2022 liegt dieser Beratungsvorlage bei.
Aus diesem sind die aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Bereichen
zahlenmäßig ersichtlich. Die nähere Erläuterung der einzelnen Positionen und
der damit verbundenen Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftseinrichtung erfolgt
im Rahmen der Gremiensitzung durch die Geschäftsführung der
Abfallwirtschaftseinrichtung.
Der Zwischenbericht wird dem Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss zur
Kenntnis gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss nimmt den Zwischenbericht mit den Prognosedaten zum
30.09.2022 zur Kenntnis.