Betreff
Vollzug der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
hier: Vergabe der Planungsleistungen für die Renaturierung des Glans "Am großen Brunnen"
Vorlage
3116/2022
Aktenzeichen
5.4/MM-52201/WRRL
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I.       Rechtliche Rahmenbedingungen:

 

In 2000 ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Kraft getreten. Die EG-WRRL legt fest, dass über Staats- und Ländergrenzen hinweg die Gewässer nach einheitlichen Maßstäben und durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flussgebiete bewirtschaftet werden sollen. Das konkrete Bewirtschaftungsziel ist grundsätzlich der gute Zustand aller Gewässer. Das heißt, dass ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Oberflächengewässer und ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand des Grundwassers zu erreichen oder dort, wo er bereits festgestellt wurde, zu erhalten ist.

 

Hierbei orientiert sich die Gewässerbewirtschaftung am Einzugsgebiet eines Gewässers; dazu zählen alle Fließ- und Stehgewässer, ebenso wie Mündungsbereiche. Diese Einzugsgebiete in den Mitgliedsstaaten werden einzelnen Flussgebietseinheiten zugeordnet. Mit der WRRL wurde damit der Schutz der Gewässer europaweit harmonisiert und auf eine neue, in allen Staaten der Europäischen Union gültige, rechtsverbindliche Grundlage gestellt. Damit ist die WRRL ein Meilenstein auf dem Weg zu einem grenzüberschreitenden Gewässerschutz in Europa.

 

Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten und koordinierten Planung für den Schutz der Gewässer sind der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme für die Flussgebiete bzw. Teilbereiche der Flussgebiete. Neben den Zielen und Instrumenten des Umweltschutzes, sind auch wirtschaftliche Aspekte der Wassernutzung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu betrachten.

 

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht eine Bewirtschaftung der Gewässer auf Ebene der Einzugsgebiete, also über staatliche Grenzen hinweg, vor. Aus diesem Grund findet eine Koordination der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene statt.

 

Um die Fortschritte und Ziele bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch auf regionaler Ebene darstellen zu können, erstellt das Land Rheinland-Pfalz ebenfalls einen Bewirtschaftungsplan sowie insgesamt vier Maßnahmenprogramme. Diese Maßnahmenprogramme beziehen sich auf die Teileinzugsgebiete, die nach naturräumlichen Gegebenheiten als Bearbeitungsgebiete abgegrenzt wurden.

 

 

II.      Zuständigkeiten für die Umsetzung:

 

Die aktualisierten Bewirtschaftungspläne der Länder sind für die Behörden verbindlich und dienen dem Zweck, die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 bis 31 und 47 Wasserhaushaltsgesetz (-WHG-) zu erreichen. Sie leiten insbesondere auch das den Wasserbehörden eingeräumte Bewirtschaftungsermessen (§ 12 Abs. 2 WHG).

 

Die Maßnahmenprogramme umfassen alle zum Planungszeitpunkt als erforderlich erachteten Maßnahmen, mit deren Hilfe die Umweltziele der WRRL erreicht werden sollen. Sie sind für die konkrete Umsetzung ggf. weiter zu konkretisieren und in den entsprechenden Verfahren umzusetzen. Darüber hinaus werden weiterhin auch andere Maßnahmen im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Vollzugs umgesetzt, die ebenfalls zur Erreichung der Ziele der WRRL beitragen können.

 

Der Glan ist gemäß der Landesverordnung über die Gewässer zweiter Ordnung im betreffenden Gewässerteilabschnitt als solches eingestuft. Somit unterliegt die Gewässerunterhaltungspflicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 Landeswassergesetz (LWG) in diesem Gewässerbereich des Glans dem Landkreis Kaiserslautern. Somit ist der Landkreis Kaiserslautern, gemäß den vorgenannten Ausführungen, auch für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung der WRRL verpflichtet.

 

Der Landkreis Kaiserslautern ist dieser Verpflichtung in der Vergangenheit durch die Umsetzung verschiedener Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung (Glan und Lauter) nachgekommen, die zwischenzeitlich alle zum Abschluss gebracht wurden.

 

 

III.    Fachliche Umsetzung:

 

Die aktuell zur Umsetzung ausstehende Maßnahme „Renaturierung des Glans, Teilabschnitt „Am großen Brunnen“ bezieht sich auf einen Gewässerabschnitt zwischen der Landesstraße 356 (Schanzerhof) und der Landestraße 358 (Elschbach) in den Gemarkungen Elschbach und Hütschenhausen“. Ein Lageplan, sowie ein Luftbild und eine historische Karte sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Gemäß dem vorgenannten Maßnahmenprogramm sollen im betreffenden Gewässerabschnitt sog. „Verbesserungen der hydromorphologischen Bedingungen“ durchgeführt werden. Diese Verbesserung soll im Rahmen einer Gewässerrenaturierung geschehen, z. B. durch Tiefen- und Breitenvariation, Strukturanpassung des Gewässerbettes oder durch Umstrukturierung der Uferzone.

 

 

IV.          Vergabe der Planungsleistungen:

 

Die Durchführung der notwendigen Maßnahmen setzt eine qualifizierte Planung voraus. Hierbei handelt es sich um Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. §§ 39 ff. HOAI, Anlage 11, Nr. 11.2 HOAI „Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung“.

 

Da der Landkreis Kaiserslautern nicht über eigenes Personal verfügt, welches die erforderlichen Planungsleistungen erbringen könnte, wurde im Rahmen eines nationalen Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach Personen und Institutionen gesucht, die gemäß § 103 LWG die Voraussetzung haben, solche Planungsleistungen erbringen zu können.

 

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gaben insgesamt vier Ingenieurbüros form- und fristgerecht entsprechende Angebote ab. Nach Angebotsprüfung und rechnerischer und technischer Prüfung blieben noch zwei der vier Büros in der engeren Auswahl. Diese wurden im September 2022 zu Verhandlungsgesprächen im Hause der Kreisverwaltung eingeladen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungsgespräche flossen gemäß vorab festgesetzter Zuschlagskriterien, neben dem Angebotspreis, in die Vergabeentscheidung mit ein.

 

Nach Aus- und Bewertung aller Angebote, unter Bezugnahme auf die durchgeführten Verhandlungsgespräche, schlägt die Verwaltung vor, die Planungsleistungen an das Büro Wald + Corbe Consulting GmbH, Am Hecklehamm 18, 76549 Hügelsheim zu vergeben. Grundlage ist deren Angebot vom 20.10.2022 mit einer nachgeprüften Angebotssumme von 192.018,04 EUR.

 

 

V.            Finanzierung und Förderung:

 

Mit der Vorplanung der Maßnahme wurde bereits 2018 begonnen. Die Gesamtkosten hierfür wurden damals mit rd. 1,181 EUR geschätzt.

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Dem Landkreis Kreisverwaltung Kaiserslautern, Untere Wasserbehörde, liegt ein Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz vor. Der Fördersatz aus Mitteln der EG-WRRL für die förderfähigen Kosten der Maßnahme beträgt 95 %.

 

Da die geplante wasserwirtschaftliche Maßnahme darüber hinaus in einem festgesetzten Naturschutzgebiet „Glanniederung bei Elschbach“ umgesetzt werden soll, besteht zusätzlich die Möglichkeit, die erforderlichen Maßnahmen darüber hinaus aus anderen Mitteln zu finanzieren.

 

Hierzu wurde bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz, welche Projekte des Natur- und Artenschutzes sowie der Flächensicherung fördert, ein entsprechender Antrag gestellt. Von dortiger Seite liegt zwischenzeitlich die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Baumaßnahme vor. Sollte auch von dort eine Förderung ausgesprochen werden, könnte die Maßnahme am Glan für den Landkreis zu 100% kostenneutral umgesetzt werden. Hiervon wird derzeit ausgegangen.

 

Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel für diese Maßnahme sind im Haushaltsplan 2022 ff. veranschlagt und stehen zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planungsleistungen „Objektplanung Freianlagen“ im Rahmen der Gewässerentwicklung am Glan, Teilabschnitt „Am großen Brunnen“ an das Büro Wald + Corbe Consulting GmbH, Am Hecklehamm 18, 76549 Hügelsheim, mit der Auftragssummer in Höhe von 192.018,04 Euro zu vergeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Auftrag für die Planungsleitungen LP 1-9 an das Büro Wald + Corbe Consulting GmbH, Am Hecklehamm 18, 76549 Hügelsheim zu vergeben.

 

Grundlage ist deren Angebot vom 20.10.2022 mit einer nachgeprüften Angebotssumme von 192.018,04 EUR.