Betreff
Annahme von Spenden-/ Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
3131/2022
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Sparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12/14, 67655 Kaiserslautern

Spende für das Projekt „Familie kocht II“

1.600,00 €

Lotto Rheinland-Pfalz GmbH,
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2, 56073 Koblenz

Spende für das Projekt „Familie kocht II“

1.000,00 €

 

SUMME

2.600,00 €

 

 

Die Zuwendungsangebote der Sparkasse Kaiserslautern und der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH  wurden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Schreiben vom 18.10.2022 angezeigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die im Sachverhalt angeführten Zuwendungsangebote der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 1.600,00 € und der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Bedenken seitens der ADD geltend gemacht werden.