Sachverhalt:
Dem Landkreis Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von §
58 Abs. 3 LKO angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
Sparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12/14, 67655
Kaiserslautern |
Spende für
das Projekt „Familie kocht II“ |
1.600,00 € |
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, |
Spende für
das Projekt „Familie kocht II“ |
1.000,00 € |
|
SUMME |
2.600,00 € |
Die Zuwendungsangebote der Sparkasse Kaiserslautern und der Lotto
Rheinland-Pfalz GmbH wurden der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Schreiben vom 18.10.2022 angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss beschließt, die im Sachverhalt angeführten Zuwendungsangebote
der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 1.600,00 € und der Lotto
Rheinland-Pfalz GmbH in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen. Voraussetzung hierfür
ist, dass keine Bedenken seitens der ADD geltend gemacht werden.