Sachverhalt:
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal hat sich für die
Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis
2029 erfolgreich beworben. Die offizielle Anerkennung der künftigen
LEADER-Regionen ist für den 8. November 2022 geplant. Die LAG wird sich künftig
aus den vier Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl,
Ramstein-Miesenbach und Weilerbach des Landkreises Kaiserslautern sowie den
beiden VG Kusel-Altenglan und Oberes Glantal des Landkreises Kusel
zusammensetzen.
Neben der Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur
Umsetzung des LEADER-Ansatzes ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von
mindestens 10 % der zugewiesenen ELER-Mittel (2,5 Millionen Euro) zu leisten.
Der kommunale Pflichtanteil beläuft sich dadurch auf mindestens 250.000 Euro.
Dies wurde den kommunalen Partnern bereits im Laufe der LILE-Erstellung im
November 2021 mitgeteilt.
Nach den ersten Informationen,
die uns im November 2021 zur Erstellung der LILE mitgeteilt wurden, wurde eine
Aufstockung der ELER-Mittel ab 90.000 Einwohner der LEADER-Region mit bis zu
100.000 Euro pro zusätzlichen 10.000 Einwohnern in Aussicht gestellt. Somit
wurde von der LEADER-Geschäftsstelle hochgerechnet auf die Einwohnerzahlen mit
Stand 31.12.2019 für die Beschlussfassung im Kreistag am 13.12.2021 ein
maximaler Eigenanteil aller kommunalen Partner der LAG Westrich-Glantal in Höhe
von 229.792 Euro kalkuliert.
Aktuell wurde die LAG
Westrich-Glantal darüber informiert, dass die einwohnerbasierte Aufstockung der
ELER-Mittel erweitert wurde. Die LAG Westrich-Glantal kann für die neue
LEADER-Förderperiode eine Aufstockung um 500.000 Euro und somit insgesamt
2.500.000 Euro ELER-Mittel erhalten. Dadurch würde sich der kommunale
Pflichtanteil aller Gebietskörperschaften ebenfalls auf 250.000 Euro erhöhen.
Für die LAG Westrich-Glantal ergibt sich damit ein kommunaler
Mittelbedarf von 476.248,75 Euro für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2029,
der entsprechend eines einwohnerbasierten Verteilungsschlüssels auf die
kommunalen Partner umgelegt wird. Hierzu werden die Einwohnerzahlen des
statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz mit Stichtag 31.12.2021 zu Grunde
gelegt. Die Hälfte der fälligen kommunalen Mittel wird entsprechend anteiliger
Bevölkerung im LAG-Gebiet von den beiden Landkreisen abgedeckt. Die angegebenen
Mittel werden über 6,5 Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig
abgerufen.
Für den Landkreis
Kaiserslautern ergibt sich nunmehr für die gesamte Förderperiode im Vergleich
zur Beschlussfassung im Kreistag vom 13.12.2021 ein um 6.058,14 Euro höherer Pflichtanteil
kommunaler Eigenmittel in Höhe von 70.900,00 Euro.
Damit die LAG
Westrich-Glantal, wie auch in der Vergangenheit, eigene Fördervorhaben umsetzen
kann, ist der beschriebene Pflichtanteil für die Kofinanzierung von Projekten
und für die Öffentlichkeitsarbeit der Region vorgesehen. Die Kofinanzierung
des Regionalmanagements (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms), wird
wie in der der laufenden Förderperiode zusätzlich von den Gebietskörperschaften
bereitgestellt. In der
kommenden Förderperiode muss das Regionalmanagement laut Vorgaben des
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mindestens 1,5
Vollzeitäquivalente umfassen, sodass sich der nicht geförderte Anteil der
Personalkosten auf 226.248,75 Euro für die gesamte kommende Förderperiode und
alle kommunalen Partner beläuft. Für den Landkreis Kaiserslautern beträgt der
Anteil für die gesamt Förderperiode 64.164,16 Euro.
In den beigefügten Tabellen sind die jährlichen Beiträge pro Kommune sowie die Beiträge pro Kommune für die gesamte Förderperiode aufgeschlüsselt dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
·
entsprechend
der Finanzierungsregelung des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE
für die Förderperiode 2023 – 2029 projektunabhängig kommunale Mittel zur
Verfügung zu stellen, die unter Berücksichtigung der von den beteiligten
kommunalen Partnern der LAG Westrich-Glantal gemeinsam bereitgestellten Mittel
mindestens 10 Prozent der zugewiesenen ELER-Mittel umfassen. Für die LAG
Westrich-Glantal beträgt der Eigenanteil des Landkreises Kaiserslautern
insgesamt max. 70.900,00 Euro.
·
die Kofinanzierung des Regionalmanagements für die LAG
Westrich-Glantal (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms) zusätzlich
anteilig mit einem Betrag von max. 64.164,16 Euro zu übernehmen.