Betreff
Bereitstellung von Mitteln für die Teilnahme am LEADER-Förderprogramm (2023-2029) der LAG Westrich-Glantal
Vorlage
3137/2022
Aktenzeichen
5.5/RM/LEADER-Förderprogramm
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal hat sich für die Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 erfolgreich beworben. Die offizielle Anerkennung der künftigen LEADER-Regionen ist für den 8. November 2022 geplant. Die LAG wird sich künftig aus den vier Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach des Landkreises Kaiserslautern sowie den beiden VG Kusel-Altenglan und Oberes Glantal des Landkreises Kusel zusammensetzen.

 

Neben der Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zugewiesenen ELER-Mittel (2,5 Millionen Euro) zu leisten. Der kommunale Pflichtanteil beläuft sich dadurch auf mindestens 250.000 Euro. Dies wurde den kommunalen Partnern bereits im Laufe der LILE-Erstellung im November 2021 mitgeteilt.

 

Nach den ersten Informationen, die uns im November 2021 zur Erstellung der LILE mitgeteilt wurden, wurde eine Aufstockung der ELER-Mittel ab 90.000 Einwohner der LEADER-Region mit bis zu 100.000 Euro pro zusätzlichen 10.000 Einwohnern in Aussicht gestellt. Somit wurde von der LEADER-Geschäftsstelle hochgerechnet auf die Einwohnerzahlen mit Stand 31.12.2019 für die Beschlussfassung im Kreistag am 13.12.2021 ein maximaler Eigenanteil aller kommunalen Partner der LAG Westrich-Glantal in Höhe von 229.792 Euro kalkuliert.

 

Aktuell wurde die LAG Westrich-Glantal darüber informiert, dass die einwohnerbasierte Aufstockung der ELER-Mittel erweitert wurde. Die LAG Westrich-Glantal kann für die neue LEADER-Förderperiode eine Aufstockung um 500.000 Euro und somit insgesamt 2.500.000 Euro ELER-Mittel erhalten. Dadurch würde sich der kommunale Pflichtanteil aller Gebietskörperschaften ebenfalls auf 250.000 Euro erhöhen.

 

Für die LAG Westrich-Glantal ergibt sich damit ein kommunaler Mittelbedarf von 476.248,75 Euro für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2029, der entsprechend eines einwohnerbasierten Verteilungsschlüssels auf die kommunalen Partner umgelegt wird. Hierzu werden die Einwohnerzahlen des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz mit Stichtag 31.12.2021 zu Grunde gelegt. Die Hälfte der fälligen kommunalen Mittel wird entsprechend anteiliger Bevölkerung im LAG-Gebiet von den beiden Landkreisen abgedeckt. Die angegebenen Mittel werden über 6,5 Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.

 

Für den Landkreis Kaiserslautern ergibt sich nunmehr für die gesamte Förderperiode im Vergleich zur Beschlussfassung im Kreistag vom 13.12.2021 ein um 6.058,14 Euro höherer Pflichtanteil kommunaler Eigenmittel in Höhe von 70.900,00 Euro.

 

Damit die LAG Westrich-Glantal, wie auch in der Vergangenheit, eigene Fördervorhaben umsetzen kann, ist der beschriebene Pflichtanteil für die Kofinanzierung von Projekten und für die Öffentlichkeitsarbeit der Region vorgesehen. Die Kofinanzierung des Regionalmanagements (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms), wird wie in der der laufenden Förderperiode zusätzlich von den Gebietskörperschaften bereitgestellt. In der kommenden Förderperiode muss das Regionalmanagement laut Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mindestens 1,5 Vollzeitäquivalente umfassen, sodass sich der nicht geförderte Anteil der Personalkosten auf 226.248,75 Euro für die gesamte kommende Förderperiode und alle kommunalen Partner beläuft. Für den Landkreis Kaiserslautern beträgt der Anteil für die gesamt Förderperiode 64.164,16 Euro.

 

In den beigefügten Tabellen sind die jährlichen Beiträge pro Kommune sowie die Beiträge pro Kommune für die gesamte Förderperiode aufgeschlüsselt dargestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt,

 

·         entsprechend der Finanzierungsregelung des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE für die Förderperiode 2023 – 2029 projektunabhängig kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die unter Berücksichtigung der von den beteiligten kommunalen Partnern der LAG Westrich-Glantal gemeinsam bereitgestellten Mittel mindestens 10 Prozent der zugewiesenen ELER-Mittel umfassen. Für die LAG Westrich-Glantal beträgt der Eigenanteil des Landkreises Kaiserslautern insgesamt max. 70.900,00 Euro.

 

·         die Kofinanzierung des Regionalmanagements für die LAG Westrich-Glantal (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms) zusätzlich anteilig mit einem Betrag von max. 64.164,16 Euro zu übernehmen.