Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 09.05.2022 hat der Kreistag die Ausschreibung von 105
auf öffentlichen Gebäuden vorgesehenen Sirenenstandorten beschlossen. Um das
Gebiet des Landkreises flächendeckend versorgen zu können, sind insgesamt 192 Sirenenstandorte
notwendig. Nach der in der Projektgruppe ausgearbeiteten zeitlichen
Projektplanung musste bis 15.07.2022 das Leistungsverzeichnis erstellt sein und
am 12.08.2022 die EU-Ausschreibung gestartet werden. Diese gesetzten Ziele
wurden größter kollektiver Anstrengungen eingehalten, sodass am 12.10.2022 die
Submission stattgefunden hat.
Für die Ausschreibung haben sich vier Firmen interessiert, wovon zwei
Firmen ein Angebot abgegeben haben. Im Rahmen der Angebotswertung ist
aufgefallen, dass beide Firmen an der gleichen Stelle die Anforderungen
unterschiedlich bewertet und angeboten haben, jedoch beide nicht im geforderten
Umfang. Es wurde jeweils eine bestimmte Anbindung der Sirenenstandorte sowie
der Bedienstellen an die zentrale Steuerungstechnik gefordert. Durch
Beteiligung eines externen Fachjuristen, wurde uns ein Weg empfohlen, um eine
folgenschwere Aufhebung der EU-Ausschreibung zu vermeiden. So wurde beiden
Anbietern nochmals eine Konkretisierung der Anforderungen übermittelt, mit der
Aufforderung dies in ihren Angeboten bis 10.11.2022 nachzubessern. Werden die
Nachbesserungen bis zum vorgenannten Zeitpunkt geliefert, liegen zwei
vergleichbare Angebote vor.
Nach dem Submissionsergebnis vom 12.10.2022 liegt das günstigste Angebot
bei 1.752.945,37 € und das zweite Angebot bei 1.971.304,70 €. Eine
nennenswerte Veränderung aufgrund der o. g. Nachforderung ist voraussichtlich
nicht zu erwarten.
Der Landkreis Kaiserslautern hat nun zwischenzeitlich aus insgesamt drei
Förderrunden die Zusage erhalten, 23 Sirenenstandorte gefördert zu bekommen.
Dies entspricht einer Fördersumme von 249.550 €. Die Vorgaben zur Sicherung der
Zuwendung haben sich bis dato nicht geändert, sodass bis 31.12.2022 eine
Auftragsvergabe gegenüber der ADD nachgewiesen werden und die Maßnahme bis
31.12.2023 abgeschlossen sein muss.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit empfiehlt die Verwaltung, den
Landrat zu ermächtigen, nach endgültigem Abschluss der EU-Ausschreibung dem
günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen. Bezüglich Finanzierung und
Kooperation mit den Verbandsgemeinden verweisen wir auf o. g.
Kreistagsbeschluss vom 09.05.2022.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
ermächtigt den Landrat nach Abschluss der EU-Ausschreibung zur Auftragsvergabe
an den günstigsten Anbieter für 105 Sirenenstandorte im Landkreis
Kaiserslautern.
Im Auftrag:
T. Metzger
Fachbereichsleiter 3.5