Betreff
Bevölkerungswarnung mit Hochleistungssirenen; Auftragsvergabe
Vorlage
3141/2022
Aktenzeichen
3.5/tm/12802
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 09.05.2022 hat der Kreistag die Ausschreibung von 105 auf öffentlichen Gebäuden vorgesehenen Sirenenstandorten beschlossen. Um das Gebiet des Landkreises flächendeckend versorgen zu können, sind insgesamt 192 Sirenenstandorte notwendig. Nach der in der Projektgruppe ausgearbeiteten zeitlichen Projektplanung musste bis 15.07.2022 das Leistungsverzeichnis erstellt sein und am 12.08.2022 die EU-Ausschreibung gestartet werden. Diese gesetzten Ziele wurden größter kollektiver Anstrengungen eingehalten, sodass am 12.10.2022 die Submission stattgefunden hat.

 

Für die Ausschreibung haben sich vier Firmen interessiert, wovon zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben. Im Rahmen der Angebotswertung ist aufgefallen, dass beide Firmen an der gleichen Stelle die Anforderungen unterschiedlich bewertet und angeboten haben, jedoch beide nicht im geforderten Umfang. Es wurde jeweils eine bestimmte Anbindung der Sirenenstandorte sowie der Bedienstellen an die zentrale Steuerungstechnik gefordert. Durch Beteiligung eines externen Fachjuristen, wurde uns ein Weg empfohlen, um eine folgenschwere Aufhebung der EU-Ausschreibung zu vermeiden. So wurde beiden Anbietern nochmals eine Konkretisierung der Anforderungen übermittelt, mit der Aufforderung dies in ihren Angeboten bis 10.11.2022 nachzubessern. Werden die Nachbesserungen bis zum vorgenannten Zeitpunkt geliefert, liegen zwei vergleichbare Angebote vor.

 

Nach dem Submissionsergebnis vom 12.10.2022 liegt das günstigste Angebot bei 1.752.945,37 € und das zweite Angebot bei 1.971.304,70 €. Eine nennenswerte Veränderung aufgrund der o. g. Nachforderung ist voraussichtlich nicht zu erwarten.

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat nun zwischenzeitlich aus insgesamt drei Förderrunden die Zusage erhalten, 23 Sirenenstandorte gefördert zu bekommen. Dies entspricht einer Fördersumme von 249.550 €. Die Vorgaben zur Sicherung der Zuwendung haben sich bis dato nicht geändert, sodass bis 31.12.2022 eine Auftragsvergabe gegenüber der ADD nachgewiesen werden und die Maßnahme bis 31.12.2023 abgeschlossen sein muss.

 

Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit empfiehlt die Verwaltung, den Landrat zu ermächtigen, nach endgültigem Abschluss der EU-Ausschreibung dem günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen. Bezüglich Finanzierung und Kooperation mit den Verbandsgemeinden verweisen wir auf o. g. Kreistagsbeschluss vom 09.05.2022.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat nach Abschluss der EU-Ausschreibung zur Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter für 105 Sirenenstandorte im Landkreis Kaiserslautern. 

 

 

 

Im Auftrag:

 

 

T. Metzger

Fachbereichsleiter 3.5