Betreff
Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung: Beauftragung Nachtragsleistung Projektsteuerung
Vorlage
3145/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Derzeit wird am Sickingen Gymnasium in Landstuhl eine Gesamtsanierung durchgeführt. Im Zuge der Sanierung wurde im Jahr 2021 die Leistung der Projektsteuerung im Rahmen eines VgV Verfahrens ausgeschrieben.

 

Das Büro Tribast GmbH wurde als wirtschaftlichstes Büro ausgewählt die Leistung zu erbringen. Es handelt sich um Aufgaben der Projektsteuerung, die entsprechend der AHO-Fachkommission für „Projektsteuerung/Projektmanagement“ erarbeitet wurden. Die Leistung wird entsprechend der Höhe der Projektkosten gem. Tabelle der AHO vergütet.

 

Für beide Bauabschnitte wurde gem. Vergabeverfahren die stufenweise Beauftragung von Leistungen aus allen Projektstufen vorgesehen. Es handelt sich dabei um die Projektstufen Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss. Diese Stufen werden jeweils in einzelne Handlungsbereiche (1. Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; 2. Qualitäten und Quantitäten, 3. Kosten und Finanzierung; 4. Termine, Kapazitäten u. Logistik; 5. Verträge und Versicherungen) gegliedert.

 

Insbesondere wurden große Teile der Handlungsbereiche Kosten und Finanzierung, Termine, Kapazitäten und Logistik sowie Verträge und Versicherungen beauftragt.

 

Im Laufe der Projektbearbeitung hat sich herausgestellt, dass eine geänderte Beauftragung erforderlich wird. Dies liegt unter anderem auch darin begründet, dass sich die Bauzeit gegenüber der ursprünglich noch im Vergabeverfahren vorgelegten Rahmenterminplanung verändert hat. Grundlage für das Honorarangebot war der Rahmenterminplan aus dem Förderantrag für den 1. Bauabschnitt. Demnach sollten die Leistungsphasen 1-3 für beide Bauabschnitte bis Oktober 2021 fertig gestellt sein. Dies konnte von den beauftragten freiberuflich tätigen Ingenieurbüros nicht geleistet werden. Somit wird eine intensivere Bearbeitung im Rahmen dieser Leistungsstufen durch die Projektsteuerung erforderlich.

 

Aktuell sind die Leistungsphasen 5 – 7 für den 1. Bauabschnitt (Ausführungsplanung, Vorbereiten der der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe) seitens der Architekten und Fachplaner in Bearbeitung. Teilweise sind bereits Bauleistungen vergeben (Vorbereitende Maßnahmen, Baustelleneinrichtung) bzw. im Vergabeverfahren (Rückbau Schadstoffe, Abbrucharbeiten).

 

Für den 2. Bauabschnitt müssen die bis dato erbrachten Leistungen der LPH 3 nochmals kritisch überprüft und fortgeschrieben werden. Wir haben derzeit den Projektstand, dass lediglich die Lph 2 (Vorplanung) bearbeitet wurde.

 

Der Leistungszeitraum der Projektsteuerung war im VGV-Verfahren bis Mitte Juli 2026 angegeben (einschl. 10 Monate Nachlaufzeit nach Fertigstellung / Inbetriebnahme des 2. BA bis Mitte September 2025). Nach aktuellem Terminplan muss von einem Fertigstellungstermin 2. Bauabschnitt bis September 2026 und ein Projektende mit Nachlaufzeit Juli 2027 ausgegangen werden, was einer Verlängerung der Projektlaufzeit um ca. 1 Jahr entspricht.

 

Bereits dadurch ergibt sich eine geänderte Auftragssituation, die anders zu vergüten ist.

 

Zusätzlich soll das Leistungsbild der Projektsteuerung um weitere Teilleistungen erweitert werden.

 

Für den Handlungsbereich A 2. „Umsetzen der Kommunikationsstruktur (Informations-, Berichts- und Protokollwesen) einschl. Projektkommunikationssystem“ soll die Projektsteuerung als Teilleistung die Protokollführung der Projektsteuerung auch für alle nicht beauftragten Handlungsbereiche übernehmen.

Für den Handlungsbereich B 1. „Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der Planungsbeteiligten, insbesondere der Koordinations- und Integrationsleistungen des Objektplaners“ soll die Projektsteuerung eine Teilbeauftragung als Grundlage der Rechnungsprüfung von Honorarrechnungen der Architekten, Fach- und Sonderplaner erhalten.

 

Aufgrund des differenzierten Leistungsbildes zwischen 1. und 2. Bauabschnitt, der unterschiedlichen Bearbeitungsphasen bereits der LPH 2 – 4 für den 2. Bauabschnitt sowie der deutlichen Verlängerung des Projektzeitraums um rd. 1 Jahr ergibt sich eine neue Honorargrundlage.

 

Die Leistungen werden auch bei der Projektsteuerung stufenweise vergeben. So wurden die Leistungen des ursprünglichen Angebots noch nicht vollumfänglich abgerufen.

 

Die Kosten der ursprünglich vorgesehenen Handlungsbereiche der Projektsteuerung liegen gem. Hauptangebot entsprechend der von Christl + Bruchhäuser im Februar 2021 geschätzten Gesamtkosten des Projektes inkl. MwSt. bei 451.021,90 €.

 

Das Nachtragsangebot umfasst eine Angebotssumme inkl. MwSt. von 83.288,10 €.

 

Die Leistungen sollen entsprechend der bereits beauftragten Handlungsbereiche stufenweise abgerufen werden.

 

Es wird empfohlen, die Leistungen entsprechend dem Nachtragsangebot zu beauftragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, das Büro Tribast GmbH mit den nachträglich angebotenen Leistungen entsprechend des Projektfortschritts stufenweise zu beauftragen zu der gem. AHO ermittelten Gesamtsumme inkl. MwSt. von vorläufig 83.288,10 €.