Sachverhalt:
Derzeit wird am Sickingen Gymnasium in Landstuhl eine Gesamtsanierung
durchgeführt. Im Zuge der Sanierung wurde im Jahr 2021 die Leistung der
Projektsteuerung im Rahmen eines VgV Verfahrens ausgeschrieben.
Das Büro Tribast GmbH wurde als wirtschaftlichstes Büro ausgewählt die
Leistung zu erbringen. Es handelt sich um Aufgaben der Projektsteuerung, die
entsprechend der AHO-Fachkommission für „Projektsteuerung/Projektmanagement“
erarbeitet wurden. Die Leistung wird entsprechend der Höhe der Projektkosten
gem. Tabelle der AHO vergütet.
Für beide Bauabschnitte wurde gem. Vergabeverfahren die stufenweise
Beauftragung von Leistungen aus allen Projektstufen vorgesehen. Es handelt sich
dabei um die Projektstufen Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung,
Ausführung und Projektabschluss. Diese Stufen werden jeweils in einzelne
Handlungsbereiche (1. Organisation, Information, Koordination und
Dokumentation; 2. Qualitäten und Quantitäten, 3. Kosten und Finanzierung; 4.
Termine, Kapazitäten u. Logistik; 5. Verträge und Versicherungen) gegliedert.
Insbesondere wurden große Teile der Handlungsbereiche Kosten und Finanzierung, Termine, Kapazitäten und Logistik
sowie Verträge und Versicherungen beauftragt.
Im Laufe der Projektbearbeitung hat sich herausgestellt, dass eine
geänderte Beauftragung erforderlich wird. Dies liegt unter anderem auch darin
begründet, dass sich die Bauzeit gegenüber der ursprünglich noch im
Vergabeverfahren vorgelegten Rahmenterminplanung verändert hat. Grundlage für das
Honorarangebot war der Rahmenterminplan aus dem Förderantrag für den 1.
Bauabschnitt. Demnach sollten die Leistungsphasen 1-3 für beide Bauabschnitte
bis Oktober 2021 fertig gestellt sein. Dies konnte von den beauftragten
freiberuflich tätigen Ingenieurbüros nicht geleistet werden. Somit wird eine
intensivere Bearbeitung im Rahmen dieser Leistungsstufen durch die
Projektsteuerung erforderlich.
Aktuell sind die Leistungsphasen 5 – 7 für den 1. Bauabschnitt
(Ausführungsplanung, Vorbereiten der der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe)
seitens der Architekten und Fachplaner in Bearbeitung. Teilweise sind bereits
Bauleistungen vergeben (Vorbereitende Maßnahmen, Baustelleneinrichtung) bzw. im
Vergabeverfahren (Rückbau Schadstoffe, Abbrucharbeiten).
Für den 2. Bauabschnitt müssen die bis dato
erbrachten Leistungen der LPH 3 nochmals kritisch überprüft und fortgeschrieben
werden. Wir haben derzeit den Projektstand, dass lediglich die Lph 2
(Vorplanung) bearbeitet wurde.
Der Leistungszeitraum der Projektsteuerung
war im VGV-Verfahren bis Mitte Juli 2026 angegeben (einschl. 10 Monate
Nachlaufzeit nach Fertigstellung / Inbetriebnahme des 2. BA bis Mitte September
2025). Nach aktuellem Terminplan muss von einem Fertigstellungstermin 2.
Bauabschnitt bis September 2026 und ein Projektende mit Nachlaufzeit Juli 2027
ausgegangen werden, was einer Verlängerung der Projektlaufzeit um ca. 1 Jahr
entspricht.
Bereits dadurch ergibt sich eine geänderte Auftragssituation, die anders
zu vergüten ist.
Zusätzlich soll das Leistungsbild der Projektsteuerung um weitere
Teilleistungen erweitert werden.
Für den Handlungsbereich A 2. „Umsetzen der
Kommunikationsstruktur (Informations-, Berichts- und Protokollwesen) einschl.
Projektkommunikationssystem“ soll die Projektsteuerung als Teilleistung die
Protokollführung der Projektsteuerung auch für alle nicht beauftragten
Handlungsbereiche übernehmen.
Für den Handlungsbereich B 1. „Analysieren, Bewerten und Steuern der
Leistungen der Planungsbeteiligten, insbesondere der Koordinations- und
Integrationsleistungen des Objektplaners“ soll die Projektsteuerung eine
Teilbeauftragung als Grundlage der Rechnungsprüfung von Honorarrechnungen der
Architekten, Fach- und Sonderplaner erhalten.
Aufgrund des differenzierten Leistungsbildes zwischen 1. und 2.
Bauabschnitt, der unterschiedlichen Bearbeitungsphasen bereits der LPH 2 – 4
für den 2. Bauabschnitt sowie der deutlichen Verlängerung des Projektzeitraums
um rd. 1 Jahr ergibt sich eine neue Honorargrundlage.
Die Leistungen werden auch bei der Projektsteuerung stufenweise
vergeben. So wurden die Leistungen des ursprünglichen Angebots noch nicht
vollumfänglich abgerufen.
Die Kosten der ursprünglich vorgesehenen Handlungsbereiche der
Projektsteuerung liegen gem. Hauptangebot entsprechend der von Christl +
Bruchhäuser im Februar 2021 geschätzten Gesamtkosten des Projektes inkl. MwSt.
bei 451.021,90 €.
Das Nachtragsangebot umfasst eine Angebotssumme inkl. MwSt. von
83.288,10 €.
Die Leistungen sollen entsprechend der bereits beauftragten
Handlungsbereiche stufenweise abgerufen werden.
Es wird empfohlen, die Leistungen entsprechend dem Nachtragsangebot zu
beauftragen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, das Büro Tribast GmbH mit den
nachträglich angebotenen Leistungen entsprechend des Projektfortschritts
stufenweise zu beauftragen zu der gem. AHO ermittelten Gesamtsumme inkl. MwSt.
von vorläufig 83.288,10 €.