Sachverhalt:
An der Jakob- Weber Schule in Landstuhl werden derzeit die Fenster
saniert. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die im Rahmen von KI 3.0
(Kapitel 1) gefördert wird. Bei der Jakob-Weber Schule handelt es sich um ein
denkmalgeschütztes Gebäude.
Im Zuge der Planung und Ausführung der Maßnahme wurden bereits im
vergangenen Jahr die Putz- und Stuckarbeiten im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung an die Firma Engbarth GmbH vergeben. Der Umfang der beauftragten
Leistung liegt inkl. der MwSt. bei insgesamt 135.919,42 €.
Im Rahmen der Ausführungsvorbereitung, wurden bei tiefergehenden
Untersuchungen des beauftragten Schadstoffgutachters (Peschla und Rochmes
GmbH), in dem von der Firma Engbarth GmbH zu bearbeitenden Bereich, Schadstoffe
vorgefunden.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse sind im Hinblick auf den
vorgesehenen Austausch der Fenster im Bereich der Ostfassade (hier: Putz im
Bereich der Laibungen und Stütze, Natursteinfensterbänke) Abbruch-/Sanierungsarbeiten mit Asbest
gemäß TRGS 519 auszuführen.
Ursprünglich sollte nur der Bereich der Laibung bearbeitet werden. Durch
die vorgefundene Schadstoffbelastung ist es nun jedoch erforderlich, den Putz
im Bereich der gesamten Wand abzubrechen. Das liegt daran, dass Wandschlitze
und Kernbohrungen für die Installation der Elektrotechnik und der Heizkörper
notwendig werden.
Dadurch wird es erforderlich, den Auftrag der Firma Engbarth GmbH zu
ändern. Leistungen, die ursprünglich beauftragt wurden, können nicht ausgeführt
werden. So können die Abbrucharbeiten nicht mehr von der Firma Engbarth
erbracht werden, da hierfür nur eine qualifizierte Fachfirma in Frage kommt.
Gleichzeitig sind deutlich mehr Putzarbeiten erforderlich. Aus diesem Grund hat
das Architekturbüro Meckler+Partner ein Nachtragsleistungsverzeichnis erstellt.
Darin sind sämtliche dadurch erforderlichen geänderten Leistungen aufgeführt.
Inzwischen liegt uns ein Nachtragsangebot der Firma Engbarth GmbH vor.
Dieses Angebot beinhaltet Mehrkosten inkl. MwSt. in Höhe von 109.924,34 €.
Aufgrund der Komplexität der Maßnahme, steht derzeit die finale Prüfung
des Nachtragsangebotes noch aus.
Um den Baufortschritt jedoch nicht zu gefährden, wird empfohlen,
vorbehaltlich der finalen Prüfung, den Landrat zu ermächtigen, die Firma
Engbarth GmbH mit der Nachtragsleistung zu beauftragen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss ermächtigt den
Landrat nach Abschluss der Nachtragsprüfung, die Nachtragsleistung der Firma
Engbarth GmbH zum geprüften Preis von voraussichtlich 109.924,34 € inkl. MwSt. zu beauftragen.