Betreff
Aufbau eines Energiemanagements im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
3148/2022
Aktenzeichen
1/1112-1141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Klimawandel schreitet weiter voran, getrieben von der Energiekrise sind die Kosten für Energie auf einem historisch hohen Niveau. Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurde bereits 2019 im Kreistag die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beschlossen. Die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ist in Bearbeitung, darin wird die Einführung eines kommunalen Energiemanagements als eine wichtige Maßnahme und Ausgangspunkt zur Erreichung der Klimaschutzziele aufgenommen werden.

 

Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.

 

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt erfahrungsgemäß 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 15-30%, ein Effekt der gerade bei dem derzeitig hohen Energiekostenniveau und der noch zu erwartenden Kostensteigerungen mehr als notwendig ist.

 

Der Bund fördert die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement über die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 70% für 36 Monate. Für finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90%. Zur Beantragung der Förderung ist ein Beschluss zum Aufbau und dauerhaften Betrieb eines Energiemanagementsystems des obersten kommunalen Entscheidungsgremiums Voraussetzung.

 

Die Kosten für eine Personalstelle belaufen sich in Entgeltgruppe 11 inklusive Lohnnebenkosten auf ca. 69.000 € pro Jahr. Abzüglich einer möglichen 90%igen Förderung würde der Eigenanteil ca. 6.900 € p. a. betragen. Bei anderen Eingruppierungen erhöhen oder vermindern sich die Kosten.

 

Förderfähige Maßnahmen:

·         Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird

·         Mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik für die Messgrößen Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge

·         Instrument zur Auswertung messtechnischer Daten und energetische Bewertung von Gebäuden und Anlagen (z. B. Energiemanagementsoftware)

·         Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems

·         Durchführung von Gebäudebewertungen

 

Förderobergrenzen bei Software und Hardware:

·         Software max. 20.000 € zuwendungsfähige Ausgaben

·         Hardware max. 50.000 € zuwendungsfähige Ausgaben

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse wird der Kreistag regelmäßig unterrichtet.