Sachverhalt:
Der Klimawandel schreitet weiter voran, getrieben von der Energiekrise
sind die Kosten für Energie auf einem historisch hohen Niveau. Vor dem
Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene
vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des
Klimaschutzrechts wurde bereits 2019 im Kreistag die Erstellung eines
Klimaschutzkonzeptes beschlossen. Die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ist
in Bearbeitung, darin wird die Einführung eines kommunalen Energiemanagements
als eine wichtige Maßnahme und Ausgangspunkt zur Erreichung der
Klimaschutzziele aufgenommen werden.
Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und
Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des
Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für
den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl
von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung
und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort
installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und
Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der
Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen,
die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung
der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt
erfahrungsgemäß 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 15-30%,
ein Effekt der gerade bei dem derzeitig hohen Energiekostenniveau und der noch
zu erwartenden Kostensteigerungen mehr als notwendig ist.
Der Bund fördert die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement
über die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 70% für 36 Monate. Für
finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90%. Zur Beantragung der
Förderung ist ein Beschluss zum Aufbau und dauerhaften Betrieb eines Energiemanagementsystems
des obersten kommunalen Entscheidungsgremiums Voraussetzung.
Die Kosten für eine Personalstelle belaufen sich in Entgeltgruppe 11
inklusive Lohnnebenkosten auf ca. 69.000 € pro Jahr. Abzüglich einer möglichen
90%igen Förderung würde der Eigenanteil ca. 6.900 € p. a. betragen. Bei anderen
Eingruppierungen erhöhen oder vermindern sich die Kosten.
Förderfähige
Maßnahmen:
·
Einsatz
von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird
·
Mobile
und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik für die Messgrößen
Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme und/oder Kältemenge,
Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge
·
Instrument
zur Auswertung messtechnischer Daten und energetische Bewertung von Gebäuden
und Anlagen (z. B. Energiemanagementsoftware)
·
Einsatz
fachkundiger externer Dienstleister zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb
des Energiemanagementsystems
·
Durchführung
von Gebäudebewertungen
Förderobergrenzen
bei Software und Hardware:
·
Software
max. 20.000 € zuwendungsfähige Ausgaben
·
Hardware
max. 50.000 € zuwendungsfähige Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den Aufbau und den beabsichtigten
kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei
Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements
zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Über den
Einführungsprozess und die Ergebnisse wird der Kreistag regelmäßig
unterrichtet.