Betreff
Informationen a) Kommunaler Finanzausgleich (KFA) b) Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP)
Vorlage
3149/2022
Aktenzeichen
1.3/LT/61101
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

a)      Am 06.09.2022 hat der Ministerrat des Landes den Regierungsentwurf eines Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz –LFAG-) beschlossen und dem Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet. Die für die Haushaltsplanung 2023 erforderlichen Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes basieren bereits auf der Neufassung des LFAG, da davon ausgegangen wird, dass der Gesetzgeber bis Ende des Jahres 2022 die Neufassung des LFAG beschließt und die Gesetzesänderung zum 01.01.2023 in Kraft tritt.

 

b)      Am 19.09.2022 hat der Ministerrat des Landes den Referentenentwurf eines Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass das Land ein Gesamtvolumen in Höhe von 3 Mrd. € für die Entschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften bereitstellt. Der Gesetzentwurf soll in der formellen Beteiligung insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und noch im Dezember in den Landtag eingebracht werden. Eine gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände unter Federführung des Städtetages Rheinland-Pfalz datiert vom 21.10.2022.

 

Informationen zu der Neufassung des LFAG und zu dem geplanten Entschuldungsprogramm PEK-RP erfolgen als Sachvortrag in der Kreistagssitzung am 14.11.2022. Ein Vertreter des Landkreistages ist hierzu eingeladen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Reform des LFAG und zu dem geplanten Entschuldungsprogramm PEK-RP zur Kenntnis.