Sachverhalt:
a)
Am
06.09.2022 hat der Ministerrat des Landes den Regierungsentwurf eines
Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den
kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz –LFAG-)
beschlossen und dem Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet. Die für die
Haushaltsplanung 2023 erforderlichen Orientierungsdaten des Statistischen
Landesamtes basieren bereits auf der Neufassung des LFAG, da davon ausgegangen
wird, dass der Gesetzgeber bis Ende des Jahres 2022 die Neufassung des LFAG
beschließt und die Gesetzesänderung zum 01.01.2023 in Kraft tritt.
b)
Am
19.09.2022 hat der Ministerrat des Landes den Referentenentwurf eines
Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in
Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass das Land
ein Gesamtvolumen in Höhe von 3 Mrd. € für die Entschuldung der kommunalen
Gebietskörperschaften bereitstellt. Der Gesetzentwurf soll in der formellen
Beteiligung insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und
noch im Dezember in den Landtag eingebracht werden. Eine gemeinsame
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände unter
Federführung des Städtetages Rheinland-Pfalz datiert vom 21.10.2022.
Informationen zu der Neufassung des LFAG und zu dem geplanten
Entschuldungsprogramm PEK-RP erfolgen als Sachvortrag in der Kreistagssitzung
am 14.11.2022. Ein Vertreter des Landkreistages ist hierzu eingeladen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Reform des LFAG und zu dem
geplanten Entschuldungsprogramm PEK-RP zur Kenntnis.