Sachverhalt:
Nach § 15 der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden
Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan,
dem Vermögensplan
und der Stellenübersicht und den Anlagen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans der Einrichtung Abfallentsorgung 2022 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:
1) im Erfolgsplan |
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2023 |
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Erträge |
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19.222.335,33 € |
Aufwendungen |
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19.845.713,26 € |
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Jahresergebnis |
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76.622,07 € |
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2) im Vermögensplan |
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Einnahmen |
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592.480,07 € |
Ausgaben |
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592.480,07 € |
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3) die Aufnahme von Krediten zur
Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan |
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Darlehen vom Kreditmarkt |
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- € |
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4) die
Verpflichtungsermächtigungen |
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- € |
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5) den Höchstbetrag für die
Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Liquidität |
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(Betriebsmittelkreditermächtigung) |
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5.000.000,00 € |
Die veranschlagten
Wirtschaftsplandaten beruhen überwiegend auf den erwarteten Kosten- und
Mengenprognosen des Zwischenberichts zum 30.09.2022. Bei der Ansatzbildung
finden zudem alle aktuellen und zu erwartenden Markt- und Preisentwicklungen
entsprechende Berücksichtigung, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf
die wirtschaftliche Situation der Einrichtung haben können.
Diese zugrundeliegenden Kosten ergeben sich überwiegend aus den erzielten Ausschreibungsergebnissen der Generalausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen zum 01.01.2018, sowie der damit verbundenen vertraglichen Preisanpassungen.
Detaillierte Darstellungen zu einzelnen wirtschaftlichen Entwicklungen sind aus dem Teil III. der Erläuterungen zum Wirtschaftsplan ersichtlich. Eine Erörterung der einzelnen wesentlichen Positionen erfolgt bei Bedarf in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.
Die endgültige Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2023 durch den Kreistag.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreistag, den beigefügten Wirtschaftsplan 2023 mit beigefügten Anlagen festzustellen.