Betreff
Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftseinrichtung 2023
Vorlage
3158/2022
Aktenzeichen
5.4/MM/53790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht und den Anlagen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans der Einrichtung Abfallentsorgung 2022 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:

 

1) im Erfolgsplan

 

 

 

 

2023

Erträge

 

 

 

 

 

19.222.335,33 €

Aufwendungen

 

 

 

 

19.845.713,26 €

Jahresergebnis

 

 

 

 

76.622,07 €

 

 

 

 

 

 

 

2) im Vermögensplan

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

592.480,07 €

Ausgaben

 

 

 

 

 

592.480,07 €

 

 

 

 

 

 

 

3) die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan

Darlehen vom Kreditmarkt

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

4) die Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

5) den Höchstbetrag für die Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Liquidität

(Betriebsmittelkreditermächtigung)

 

 

 

 5.000.000,00 €

 

 

Die veranschlagten Wirtschaftsplandaten beruhen überwiegend auf den erwarteten Kosten- und Mengenprognosen des Zwischenberichts zum 30.09.2022. Bei der Ansatzbildung finden zudem alle aktuellen und zu erwartenden Markt- und Preisentwicklungen entsprechende Berücksichtigung, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die wirtschaftliche Situation der Einrichtung haben können.

Diese zugrundeliegenden Kosten ergeben sich überwiegend aus den erzielten Ausschreibungsergebnissen der Generalausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen zum 01.01.2018, sowie der damit verbundenen vertraglichen Preisanpassungen.

 

Detaillierte Darstellungen zu einzelnen wirtschaftlichen Entwicklungen sind aus dem Teil III. der Erläuterungen zum Wirtschaftsplan ersichtlich. Eine Erörterung der einzelnen wesentlichen Positionen erfolgt bei Bedarf in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.

 

Die endgültige Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2023 durch den Kreistag.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreistag, den beigefügten Wirtschaftsplan 2023 mit beigefügten Anlagen festzustellen.