Betreff
Änderung der Ordnung über Honorare und Aufwandsentschädigung KVHS
Vorlage
3160/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die „Ordnung über Honorare und Aufwandsentschädigung für Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule des Landkreises Kaiserslautern“ ist als Anlage zu §§ 7, 10, 11, 12 der Satzung der KVHS Teil dieser Satzung. In der Anlage ist die aktuelle Ordnung über Honorare und Aufwandsentschädigung für Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule des Landkreises Kaiserslautern beigefügt, in der die vorgesehenen Änderungen zur besseren Veranschaulichung wegfallend in roter Schrift und hinzukommend in grüner Schrift dargestellt sind. Die Änderung soll ab 01.01.2023 gültig sein.

 

Mit der Änderung der Ordnung über Honorare und Aufwandsentschädigung KVHS sollen die nachfolgend dargestellten und erläuterten Anpassungen erfolgen. Hervorzuheben ist dabei die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Außenstellenleitungen.

 

Zu 1a) Untergrenze Honorar bleibt bei 17 € und soll bei neuen Kursen Anwendung finden. Kurse, die bereits länger erfolgreich bestehen, werden durch individuelle Absprachen zwischen Leitung KVHS und Kursleitung neu verhandelt und das Honorar angehoben. Um ausreichenden Handlungsspielraum zu haben, soll in der Ordnung aber die Obergrenze des Honorars auf 30 € anstatt bisher 25 € angehoben werden. Die monetären Auswirkungen bewegen sich voraussichtlich unter 1.000 € in 2023.

 

Zu 2) Das Honorar für Vorträge soll auf eine Obergrenze von 50 € je UE angehoben werden, anstatt bisher 40 €, um mehr Verhandlungsspielraum zu gewinnen.

 

Zu 4) Kann ersatzlos entfallen. Ehrenamtliche Fachbereichsleiter mit den in der Satzung beschriebenen Aufgaben sind in der Struktur der Kreisvolkshochschule nicht praktikabel. Bei der nächsten Satzungsänderung ist diesbezüglich eine Änderung vorgesehen.

 

Zu 6.2) Die frühere Untergliederung in 6.2.1 (>100 Doppelstunden) und 6.2.2 (<100 Doppelstunden) entfällt durch die Abkopplung von durchgeführten Unterrichtseinheiten (UE). Die zuvor geforderten Mindest-UE für den vollen Grundbetrag wurden praktisch immer erreicht und durch eine Abkopplung des Grundbetrags von den durchgeführten UE ist für die Außenstellenleitungen eine höhere Sicherheit durch einen festen Basisbetrag gewährleistet. Der Grundbetrag soll deswegen unabhängig von durchgeführten UE als fester Basisbetrag auf 100 € je Kalendermonat angehoben werden. Bisher belief sich der Jahresbetrag auf 1.100 €; nach Änderung wären es 100 €/Monat x 12 = 1.200 €/Jahr.

 

Zu 6.3) Die Berechnungsgrundlage der Erfolgszulage soll von Doppelstunde auf Unterrichtseinheit geändert werden. Die Abrechnung mit Doppelstunden ist überholt und veraltet, die gängige Basis aller Volkshochschulen ist die UE. Durch die gleichbleibende Höhe der Pauschale bei 2,30 € ergibt sich eine Verdopplung dieses Bestandteils der Aufwandsentschädigung. Die absoluten monetären Auswirkungen werden allerdings durch Herausnahme der sogenannten Auftragsangelegenheiten relativiert, die von der Geschäftsstelle der KVHS organisiert und durchgeführt werden. Diese wurden bislang den jeweiligen Zweigstellenleitungen zugerechnet. Da nicht alle Außenstellenleitungen gleichermaßen davon profitierten, führt die Herausnahme der Auftragsangelegenheiten hier auch zu einem gerechteren Maßstab.

 

Die Pauschale für Einzelveranstaltungen mit weniger als 3 UE entfällt. Die Berechnung dieser Maßnahmen verursacht Mehrarbeit in der Geschäftsstelle bei der Ermittlung. Wenn nun die UE mit regulär 2,30 € Erfolgszulage vergütet werden, bleibt das Niveau in etwa erhalten und der Arbeitsaufwand bei der Berechnung kann reduziert werden.

 

Zu 6.5) Die Berechnung der Telefonkosten wurde bereits 2019 in der Praxis auf die steuerliche Freigrenze von 20 € je Monat als Pauschale je Person angepasst. Die vorherige Berechnung war mit hohem Arbeitsaufwand verbunden und schlägt seitdem nur mit 1.440 € / Jahr anstatt 1.880 € /Jahr zu Buche. Die Portokosten wurden schon seit einigen Jahren nicht mehr in Anspruch genommen; dieser Übermittlungsweg ist überholt und die Portokosten könnten somit aus der Ordnung herausgenommen werden.

 

Zu 6.6 b) Anpassung gemäß 6.3 von Doppelstunden auf UE.

 

Fazit zu 6) Für das letzte, aussagekräftige „Vor-Corona“-Jahr 2019 wurde eine Vergleichsberechnung unter Zugrundelegung dieser geänderten Modalitäten durchgeführt, um die monetären Auswirkungen darzustellen. Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen betrug dabei (fiktiv) 20.619,90 €. Real fiel für 2019 ein Betrag iHv. 19.632,25 € an. Der Unterschiedsbetrag ist 987,65 € nominal bzw. 5,0 %. Anzumerken ist hier noch, dass die Aufwandsentschädigungen seit 2014 nicht erhöht wurden.   

 

Zu 7) Das Landesreisekostengesetz wird für anwendbar erklärt.

 

Hinweis: Durch die Änderungen verschieben sich die Nummerierungen.

Der Ausschuss Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule hat sich in seiner Sitzung am 16.11.2022 mit der Änderung der Honorarordnung befasst und dem Kreistag die Zustimmung empfohlen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Änderung „Ordnung über Honorare und Aufwandsentschädigung für Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule des Landkreises Kaiserslautern Anlage zu §§ 7, 10, 11, 12 der Satzung der KVHS“ gemäß der beigefügten Anlage.