Sachverhalt:
Das Jugendamt des Landkreises Kaiserslautern
arbeitet mit vielen verschiedenen Jugendhilfeträgern mit Sitz innerhalb und
außerhalb des Landkreises zusammen. Diese Trägervielfalt führt neben einem
breitgefächerten Jugendhilfeangebot allerdings auch zu einer Vielzahl an
unterschiedlich lautenden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen.
In der Vergangenheit waren selbst die
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den Jugendhilfeträgern mit Sitz im
Landkreis Kaiserslautern sehr unterschiedlich. Dies hatte zur Folge, dass die
angebotenen Leistungen und vereinbarten Entgelte nicht transparent und
vergleichbar waren. Um eine Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen zu
erhalten, wurde eine Mustervereinbarung im ambulanten Jugendhilfebereich
entwickelt.
Schwerpunkt der Mustervereinbarung ist der
Umfang und die Vergütung einer Fachleistungsstunde. Hier ist verbindlich
festgelegt, dass eine Fachleistungsstunde den Umfang von 60 Minuten
Klientenkontakt umfasst. Sämtliche indirekten Leistungen, wie Vor- und Nachbereitung,
Fahrtzeiten oder Dokumentation, sind in dem Entgeltsatz für eine
Fachleistungsstunde enthalten und können vom Träger nicht separat abgerechnet
werden. Grundlage für den jeweiligen Entgeltsatz ist eine vom Träger
vorzulegende Kostenkalkulation. Diese wird Bestandteil der Vereinbarung.
Die Mustervereinbarung wird im Bereich der ambulanten Jugendhilfe Grundlage für jede zukünftige Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe und deren Vollzug als Geschäft der laufenden Verwaltung durch die Abteilungsleitung vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Mustervereinbarung im
ambulanten Jugendhilfebereich Grundlage jeder zukünftigen Zusammenarbeit mit
den Trägern der freien Jugendhilfe wird.