Betreff
Mustervereinbarung im Bereich der ambulanten Jugendhillfe
Vorlage
3174/2022
Aktenzeichen
4.1 Vereinbarung
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Jugendamt des Landkreises Kaiserslautern arbeitet mit vielen verschiedenen Jugendhilfeträgern mit Sitz innerhalb und außerhalb des Landkreises zusammen. Diese Trägervielfalt führt neben einem breitgefächerten Jugendhilfeangebot allerdings auch zu einer Vielzahl an unterschiedlich lautenden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen.

 

In der Vergangenheit waren selbst die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den Jugendhilfeträgern mit Sitz im Landkreis Kaiserslautern sehr unterschiedlich. Dies hatte zur Folge, dass die angebotenen Leistungen und vereinbarten Entgelte nicht transparent und vergleichbar waren. Um eine Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen zu erhalten, wurde eine Mustervereinbarung im ambulanten Jugendhilfebereich entwickelt.

 

Schwerpunkt der Mustervereinbarung ist der Umfang und die Vergütung einer Fachleistungsstunde. Hier ist verbindlich festgelegt, dass eine Fachleistungsstunde den Umfang von 60 Minuten Klientenkontakt umfasst. Sämtliche indirekten Leistungen, wie Vor- und Nachbereitung, Fahrtzeiten oder Dokumentation, sind in dem Entgeltsatz für eine Fachleistungsstunde enthalten und können vom Träger nicht separat abgerechnet werden. Grundlage für den jeweiligen Entgeltsatz ist eine vom Träger vorzulegende Kostenkalkulation. Diese wird Bestandteil der Vereinbarung.

 

Die Mustervereinbarung wird im Bereich der ambulanten Jugendhilfe Grundlage für jede zukünftige Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe und deren Vollzug als Geschäft der laufenden Verwaltung durch die Abteilungsleitung vorgenommen. 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Mustervereinbarung im ambulanten Jugendhilfebereich Grundlage jeder zukünftigen Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe wird.