Sachverhalt:
Im Teilhaushalt 1, insbesondere auf Budgetebene 102 „zentrale Steuerung,
Organisation, Personal und Gremien“ zeichnet sich im laufenden Haushaltsvollzug
2022 ein Mehrbedarf ab. Das Budget wurde bereits unterjährig innerhalb des Teilhaushaltes
1 mit Mitteln aus den Budgets 104, EDV, Budget 106,
Kultur, Partnerschaften und Öffentlichkeitsarbeit sowie Budget 108,
Gleichstellungsstelle, mit insgesamt 76.000 € verstärkt.
Bis zum Jahresende liegt der Bedarf zur Abwicklung aller Aufwendungen
derzeitigen Schätzungen zufolge bei ca. 60.000 €. Zudem werden die durch das
Budget 104, EDV bereitgestellten Mittel i.H.v. 35.000 € aufgrund der aktuellen
Entwicklung benötigt und können nicht zur Deckung der Mehraufwendungen
verwendet werden. Insofern beläuft sich der Bedarf bis Jahresende auf
95.000 €.
Dieser Mehrbedarf kann wie folgt dargestellt werden: Ein weiterer
zusätzlicher Aufwand ergibt sich insbesondere beim Produkt „11452“ für den
Bereich der Fuhrparkverwaltung. Hier steht derzeit die Rückabwicklung
(Schadensabwicklung; mögliche Reparaturen) der kreiseigenen Leasingfahrzeuge
mit dem Leasinggeber aus (letzter Teil des Flottenwechsel Ende November 2022).
Die genaue Höhe kann dabei noch nicht beziffert bzw. geschätzt werden.
Im Bereich des Produkts „11302 – Arbeitsschutz“ haben pandemiebedingte
Vorgaben zu weiteren Sachaufwendungen, ebenso wie für das Produkt „11301 –
Regelung Dienstbetrieb“ geführt. Weitere ungeplante, erhebliche Aufwendungen
sind im Rahmen der internen personellen Entwicklungen und Veränderungen im
Bereich der „Personalbetreuung – 11203“ und dabei insbesondere für notwendig
werdende Stellenanzeigen (u. a. auch in speziellen Bekanntmachungsorganen)
angefallen.
Insgesamt könnten zusätzliche Aufwendungen zum Jahresbeginn 2023
anfallen, die noch im Haushalt 2022 verbucht werden müssen. Eine weitere
Kostendeckung innerhalb des TH 1 ist aufgrund des bisherigen Haushaltsvollzugs
zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass
die Mittel überplanmäßig im TH 1, Budget 102 für das Jahr 2022 um insgesamt
weitere 95.000 € bereitgestellt werden. Soweit die überplanmäßigen Aufwendungen
auch zu überplanmäßigen Auszahlungen 2023 führen, wären diese ebenfalls durch
den Beschluss abgedeckt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
für das Haushaltsjahr 2022/2023 im Budget 102 in Höhe von 95.000 € zu.