Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen 2022 gemäß § 57 LKO i.V.m. § 100 GemO; Mehrbedarf im Budget 102, Zentrale Steuerung, Gremien, Personal, Organisation, Zentrale Dienste
Vorlage
3178/2022
Aktenzeichen
1.1/CZ/11301
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Teilhaushalt 1, insbesondere auf Budgetebene 102 „zentrale Steuerung, Organisation, Personal und Gremien“ zeichnet sich im laufenden Haushaltsvollzug 2022 ein Mehrbedarf ab. Das Budget wurde bereits unterjährig innerhalb des Teilhaushaltes 1 mit Mitteln aus den Budgets 104, EDV, Budget 106, Kultur, Partnerschaften und Öffentlichkeitsarbeit sowie Budget 108, Gleichstellungsstelle, mit insgesamt 76.000 € verstärkt.

 

Bis zum Jahresende liegt der Bedarf zur Abwicklung aller Aufwendungen derzeitigen Schätzungen zufolge bei ca. 60.000 €. Zudem werden die durch das Budget 104, EDV bereitgestellten Mittel i.H.v. 35.000 € aufgrund der aktuellen Entwicklung benötigt und können nicht zur Deckung der Mehraufwendungen verwendet werden. Insofern beläuft sich der Bedarf bis Jahresende auf 95.000 €.

 

Dieser Mehrbedarf kann wie folgt dargestellt werden: Ein weiterer zusätzlicher Aufwand ergibt sich insbesondere beim Produkt „11452“ für den Bereich der Fuhrparkverwaltung. Hier steht derzeit die Rückabwicklung (Schadensabwicklung; mögliche Reparaturen) der kreiseigenen Leasingfahrzeuge mit dem Leasinggeber aus (letzter Teil des Flottenwechsel Ende November 2022). Die genaue Höhe kann dabei noch nicht beziffert bzw. geschätzt werden.

 

Im Bereich des Produkts „11302 – Arbeitsschutz“ haben pandemiebedingte Vorgaben zu weiteren Sachaufwendungen, ebenso wie für das Produkt „11301 – Regelung Dienstbetrieb“ geführt. Weitere ungeplante, erhebliche Aufwendungen sind im Rahmen der internen personellen Entwicklungen und Veränderungen im Bereich der „Personalbetreuung – 11203“ und dabei insbesondere für notwendig werdende Stellenanzeigen (u. a. auch in speziellen Bekanntmachungsorganen) angefallen.

 

Insgesamt könnten zusätzliche Aufwendungen zum Jahresbeginn 2023 anfallen, die noch im Haushalt 2022 verbucht werden müssen. Eine weitere Kostendeckung innerhalb des TH 1 ist aufgrund des bisherigen Haushaltsvollzugs zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Mittel überplanmäßig im TH 1, Budget 102 für das Jahr 2022 um insgesamt weitere 95.000 € bereitgestellt werden. Soweit die überplanmäßigen Aufwendungen auch zu überplanmäßigen Auszahlungen 2023 führen, wären diese ebenfalls durch den Beschluss abgedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022/2023 im Budget 102 in Höhe von 95.000 € zu.