Sachverhalt:
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Donnersberger und Lautrer Land hat sich für die
Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis
2029 erfolgreich beworben. Die offizielle Anerkennung erfolgte am 8. November
2022.
Das zukünftige LAG-Gebiet setzt sich wie folgt zusammen:
VG-Lauterecken-Wolfstein (LK Kusel), VG Enkenbach-Alsenborn, VG
Otterbach-Otterberg (LK Kaiserslautern), VG Eisenberg, VG Göllheim, VG
Kirchheimbolanden, VG Nordpfälzer Land, VG Winnweiler (Donnersbergkreis). Damit
werden insgesamt drei Landkreise und acht Verbandsgemeinden Teil des neuen
LEADER-Gebiets sein.
Neben der Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur
Umsetzung des LEADER-Ansatzes ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von mindestens
10 % der zugewiesenen ELER-Mittel zu leisten. Aufgrund der Anpassung des
Verteilungsschlüssels für die ELER-Mittel-Zuweisung besteht die Möglichkeit,
den ELER-Bewirtschaftungsplafonds der LAG von 2.417.610 auf 2.625.000 €
anzuheben. Dies entspricht einer Mittelaufstockung von insgesamt 207.390 €.
Entsprechend der Aufstockung der ELER-Mittel ist auch eine Erhöhung der bereits
beschlossenen kommunalen Eigenanteile notwendig. Die Erhöhung beträgt insgesamt
20.739 €. Für die LAG ergibt sich damit ein kommunaler Mittelbedarf von 262.500
€ für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2029, der entsprechend eines
einwohnerbasierten Verteilungsschlüssels auf die kommunalen Partner umgelegt
wird.
Für den Landkreis Kaiserslautern ergibt sich damit ein neuer Mittelbedarf
von 38.268,78 € für die gesamte Förderperiode. Die Erhöhung zu dem bereits
beschlossenen Eigenanteil (33.530,74 €) vom 13.12.2021 beträgt 4.738,04 €
insgesamt und 676,86 Euro pro Jahr.
Um die Mittelaufstockung zu beanspruchen, müssen dem Ministerium bis
Ende Dezember die Bestätigungen der Gebietskörperschaften vorliegen und zeitnah
an die LAG-Geschäftsstelle oder das Regionalmanagement weitergeleitet werden.
Im Anhang ist die Aufteilung zwischen den Partnern nochmal
aufgeschlüsselt dargestellt und der neue und alte Verteilungsschlüssel für
ELER-Mittel beschrieben.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
entsprechend der Finanzierungsregelung des LEADER-Ansatzes des
Entwicklungsprogramms EULLE für die Förderperiode 2023 – 2029 projektunabhängig
kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die unter Berücksichtigung der von
den beteiligten kommunalen Partnern der LAG Donnersberger und Lautrer Land
gemeinsam bereitgestellten Mittel mindestens 10 Prozent der zugewiesenen
ELER-Mittel umfassen. Für die LAG Donnersberger und Lautrer beträgt der
Eigenanteil des Landkreises Kaiserslautern insgesamt max. 38.268,78 €.