Betreff
Bereitstellung von Mitteln für die Teilnahme am LEADER-Förderprogramm (2023-2029) der LAG Donnersberger uns Lautrer Land
Vorlage
3204/2022
Aktenzeichen
5.5/RM/LEADER-Förderprogramm
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Donnersberger und Lautrer Land hat sich für die Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 erfolgreich beworben. Die offizielle Anerkennung erfolgte am 8. November 2022.

 

Das zukünftige LAG-Gebiet setzt sich wie folgt zusammen: VG-Lauterecken-Wolfstein (LK Kusel), VG Enkenbach-Alsenborn, VG Otterbach-Otterberg (LK Kaiserslautern), VG Eisenberg, VG Göllheim, VG Kirchheimbolanden, VG Nordpfälzer Land, VG Winnweiler (Donnersbergkreis). Damit werden insgesamt drei Landkreise und acht Verbandsgemeinden Teil des neuen LEADER-Gebiets sein.

 

Neben der Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zugewiesenen ELER-Mittel zu leisten. Aufgrund der Anpassung des Verteilungsschlüssels für die ELER-Mittel-Zuweisung besteht die Möglichkeit, den ELER-Bewirtschaftungsplafonds der LAG von 2.417.610 auf 2.625.000 € anzuheben. Dies entspricht einer Mittelaufstockung von insgesamt 207.390 €. Entsprechend der Aufstockung der ELER-Mittel ist auch eine Erhöhung der bereits beschlossenen kommunalen Eigenanteile notwendig. Die Erhöhung beträgt insgesamt 20.739 €. Für die LAG ergibt sich damit ein kommunaler Mittelbedarf von 262.500 € für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2029, der entsprechend eines einwohnerbasierten Verteilungsschlüssels auf die kommunalen Partner umgelegt wird.

 

Für den Landkreis Kaiserslautern ergibt sich damit ein neuer Mittelbedarf von 38.268,78 € für die gesamte Förderperiode. Die Erhöhung zu dem bereits beschlossenen Eigenanteil (33.530,74 €) vom 13.12.2021 beträgt 4.738,04 € insgesamt und 676,86 Euro pro Jahr.

 

Um die Mittelaufstockung zu beanspruchen, müssen dem Ministerium bis Ende Dezember die Bestätigungen der Gebietskörperschaften vorliegen und zeitnah an die LAG-Geschäftsstelle oder das Regionalmanagement weitergeleitet werden.

 

Im Anhang ist die Aufteilung zwischen den Partnern nochmal aufgeschlüsselt dargestellt und der neue und alte Verteilungsschlüssel für ELER-Mittel beschrieben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt,

 

entsprechend der Finanzierungsregelung des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE für die Förderperiode 2023 – 2029 projektunabhängig kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die unter Berücksichtigung der von den beteiligten kommunalen Partnern der LAG Donnersberger und Lautrer Land gemeinsam bereitgestellten Mittel mindestens 10 Prozent der zugewiesenen ELER-Mittel umfassen. Für die LAG Donnersberger und Lautrer beträgt der Eigenanteil des Landkreises Kaiserslautern insgesamt max. 38.268,78 €.