Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
3211/2022
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Sparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.

 

Im Haushaltsplan 2023 werden wie im Vorjahr folgende Positionen veranschlagt:

 

 

Teilhaushalt

Produkt

Konto

Betrag

1

2810 / Kulturförderung

462920

20.000 €

10

2630 / Kreismusikschule

462920

160.000 €

10

2710 / Kreisvolkshochschule

462920

20.000 €

11

3310 / Schuldnerberatung

462921

110.000 €

 

 

SUMME

310.000 €

 

 

 

 

 

 

Weiterhin wurden dem Landkreis Kaiserslautern im Laufe des Haushaltsjahres 2022 noch folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Förderkreis KVHS KL e.V., Bismarckstraße 72, 67655 Kaiserslautern

Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung im Erwachsenenbereich

500,00 €

ITW Fastener Products GmbH, Am Pulverhäuschen 7, 67677 Enkenbach-Alsenborn

Sachspende zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

8.972,60 €

 

SUMME

9.472,60 €

 

Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Sparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 310.000 € sowie die Sachspende der ITW Fastener Products GmbH werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier im Dezember 2022 angezeigt.

Die Spende des Förderkreises KVHS KL e.V. wurde der ADD bereits mit Schreiben vom 03.11.2022 angezeigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die  im Sachverhalt angeführten Zuwendungsangebote der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 310.000 €, des Förderkreises KVHS KL e.V. in Höhe von 500 € und der ITW Fastener Products GmbH in Höhe von 8.972,60 € anzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Bedenken seitens der ADD geltend gemacht werden.