Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von
Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Sparkasse Kaiserslautern jährlich
Spenden-/Sponsoringgelder.
Im Haushaltsplan 2023 werden wie im Vorjahr folgende Positionen veranschlagt:
Teilhaushalt |
Produkt |
Konto |
Betrag |
1 |
2810 / Kulturförderung |
462920 |
20.000 € |
10 |
2630 / Kreismusikschule |
462920 |
160.000 € |
10 |
2710 / Kreisvolkshochschule |
462920 |
20.000 € |
11 |
3310 / Schuldnerberatung |
462921 |
110.000 € |
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SUMME |
310.000 € |
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Weiterhin wurden dem Landkreis Kaiserslautern im Laufe des Haushaltsjahres 2022 noch folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
Förderkreis
KVHS KL e.V., Bismarckstraße 72, 67655 Kaiserslautern |
Förderung
von Maßnahmen zur Alphabetisierung im Erwachsenenbereich |
500,00 € |
ITW
Fastener Products GmbH, Am Pulverhäuschen 7, 67677 Enkenbach-Alsenborn |
Sachspende
zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten |
8.972,60 € |
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SUMME |
9.472,60 € |
Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Sparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 310.000 € sowie die Sachspende der ITW Fastener Products GmbH werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier im Dezember 2022 angezeigt.
Die Spende des Förderkreises KVHS KL e.V. wurde der ADD bereits mit Schreiben vom 03.11.2022 angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt, die im Sachverhalt
angeführten Zuwendungsangebote der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 310.000
€, des Förderkreises KVHS KL e.V. in Höhe von 500 € und der ITW Fastener
Products GmbH in Höhe von 8.972,60 € anzunehmen. Voraussetzung hierfür ist,
dass keine Bedenken seitens der ADD geltend gemacht werden.