Betreff
Aufnahme der Rettungshundestaffel (RHS) als Regieeinheit im Katastrophenschutz des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
3212/2022
Aktenzeichen
3.5/tm/12802/RHOT
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem Sommer 2004 stellt die BRH Rettungshundestaffel Kaiserslautern e.V. für den Katastrophenschutz im Landkreis Kaiserslautern die Rettungshundestaffel.

 

Aus vereinsinternen Gründen steht dem Katastrophenschutz die Einheit nicht mehr zur Verfügung. Mit einem Großteil der ehemaligen Mitglieder konnte eine Lösung zur Fortführung der wichtigen Arbeit der Rettungshunde gefunden werden.

 

Nach §19 Abs. 1 LBKG setzen die Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz in erster Linie die öffentlichen und privaten Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes ein. Ab dem 01.01.2023 soll die kreiseigene Rettungshundestaffel durch Personal aus den Feuerwehren der Verbandsgemeinden bedient werden. Es handelt sich dabei um eine öffentliche Einheit, die durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts gestellt wird. Die juristische Person des öffentlichen Rechts bilden hier die einzelnen Verbandsgemeinden. Das Personal verpflichtet sich zur Mitwirkung in der Feuerwehr und erklärt seine Mitwirkung in der kreiseigenen Rettungshundestaffel (vgl. § 20 LBKG). Durch den Landkreis Kaiserslautern erfolgt eine Aufnahmebestätigung. Damit ist die rechtliche Einordnung des mitwirkenden Personals klar geregelt und identisch mit anderen kreiseigenen Katastrophenschutzeinheiten, dessen Personal aus den Feuerwehren besetzt wird.

 

Diese Beschlussvorlage dient zur Information des Gremiums über die Änderung zum 01.01.2023 bei der kreiseigenen Rettungshundestaffel. Ein konkreter Beschluss ist nicht notwendig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Änderung bei der kreiseigenen Rettungshundestaffel zur Kenntnis.