Betreff
Information gem.§ 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz
Vorlage
3268/2023
Aktenzeichen
1/as/11202
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz wurde eine Verpflichtung eingeführt, wonach die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung berichten müssen und dies auf der Internetseite der Kommune bzw. im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen ist.

 

Nicht erfasst davon sind Nebentätigkeiten und Ehrenämter außerhalb des öffentlichen Dienstes, sofern kein Bezug zum Hauptamt besteht. Eine Prüfung des Bezuges zum Hauptamt muss demnach nur bei privaten Nebentätigkeiten oder privaten Ehrenämtern erfolgen.

 

Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Nebentätigkeiten der Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit des Landkreises Kaiserslautern können der Anlage dieser Vorlage entnommen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Unterrichtung zur Kenntnis.