Betreff
Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)
Vorlage
3274/2023
Aktenzeichen
1.HR.5/1112
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.         Gegenstand und Ziel des Beschlusses

 

…ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

 

2.         Allgemeiner Hintergrund

 

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.

 

Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.

 

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).

 

3.         Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

 

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

 

4.         Bisherige Aktivitäten

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere:

 

-          Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes durch ein Klimaschutzmanagement für den Landkreis Kaiserslautern und die Verbandsgemeinden Landstuhl, Enkenbach-Alsenborn, sowie Ramstein-Miesenbach

o   Projektlaufzeit 01.11.2021-31.10.2023, gefördert über die Kommunalrichtlinie

o   Ausrichtung der Ziele des Landkreises an den Zielen des Land Rheinland-Pfalz (lt. Koalitionsvertrag), die Emissionen an Treibhausgasen zu reduzieren und bis spätestens 2040 klimaneutral zu werden – und so einen Beitrag am, 1,5 Grad Celsius Ziel zu leisten.

 

-          Beschluss zur Einführung eines systematischen Energiemanagements und der Einstellung eines Energiemanagers unter Inanspruchnahme von Fördergeldern aus der Kommunalrichtlinie.

 

-          Energieeffizienzmaßnahmen:

o   Kontinuierliche Bearbeitung des Teilkonzepts zur energetischen Gebäudesanierung seit 2010

o   Energetische Gebäudesanierung in dem denkmalgeschützten Hauptverwaltungs-Gebäude zum Effizienzhaus Denkmal von 2019-2020

 

-          Kreiseigener Fuhrpark:

o   4 E-Fahrzeuge inkl. Ladeinfrastruktur im Fuhrpark des Landkreises seit 2019

o   Nutzung des Carsharingangebots von Stadtmobil als Dienstwagenerweiterung für Mitarbeiter der Kreisverwaltung

 

-          Ausbau flächendeckender, öffentlicher Ladeinfrastruktur im Landkreis Kaiserslautern 2019/2020:

o   Ausschreibung und daraufhin Auftragsvergabe an die Pfalzwerke zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Landkreis. Mit den Pfalzwerken wurden für den Kreis Kaiserslautern neun Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Kreisgebiet errichtet.

 

-          Eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien:

o   PV Anlage zur Eigenstromnutzung auf dem Hauptverwaltungsgebäude seit 2013 mit einer Leistung von ca. 35 kWp.

o   Potentialflächen für weitere PV-Anlagen auf Liegenschaften des Kreises wurden betrachtet und in Projektumsetzung mit der kreiseigenen Energiegesellschaft Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH.

 

-          Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH:

o   Die „Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH“ wurde 2015 von den jeweils zu 50% beteiligten Gesellschaftern bestehend aus dem Landkreis Kaiserslautern und der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Finanzierung, der Bau und Betrieb von Anlagen zur hocheffizienten dezentralen Energieerzeugung und -verteilung und sonstiger Versorgungsinfrastrukturen vorrangig aus erneuerbaren Energien im Landkreis Kaiserslautern, die Wahrnehmung umfassender Energieberatungs- und Dienstleistungen sowie alle Leistungen rund um das Thema der Energieeffizienz. Die Gesellschaft erfüllt auch eine koordinierende und steuernde Funktion für alle kreisangehörigen Kommunen für den im Rahmen der Energiewende notwendigen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Die Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH betreibt im Landkreis Kaiserslautern insgesamt acht PV-Anlagen mit einer Erzeugungsleistung von ca. 218 kWp und einer jährlichen Einspeisung von ca. 210.000 kWh. Durch die Erzeugung des erneuerbaren Stroms werden somit ca. 150.000 kg CO2 –Einsparung pro Jahr erzielt.

 

-          Energieberatung für Bürger des Landkreises:

o   Der Landkreis und die Stadt Kaiserslautern kooperieren in Sachen Energieberatung gemeinsam mit der Verbraucherzentrale. Zu festen Tagen können Beratungstermine vereinbart werden.

o   Veröffentlichung Anbieterverzeichnis des Handwerks Stadt & Landkreis Kaiserlautern für Erneuerbare Energien & Energieeffizienz 2010

 

-          Förderung Bürgerbus-Initiativen im Landkreis:

o   Insgesamt sind ca. 10 Bürgerbus-Initiativen im Landkreis aktiv (ca. 10 Fahrzeuge, davon 2 elektrisch), der Landkreis fördert die Einrichtung einer Bürgerbus-Initiative in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro.

 

-          Förderung der Fahrradnutzung durch Mitarbeiter; Auszeichnung: „fahrradfreundlichster Arbeitgeber 2012 in Rheinland-Pfalz“.

o   Fahrradgarage abschließbar sowie Umkleide und Dusche für Mitarbeiter in der Hauptverwaltung, die mit dem Rad zur Arbeit fahren.

 

-          Leitfaden für den Radverkehr im Landkreis Kaiserslautern 2013

o   Leitfaden zur Optimierung der Fahrradinfrastruktur und des Radverkehrsnetzes im Landkreis Kaiserslautern

 

-          Sensibilisierung der Bauämter im Landkreis zur klimafreundlichen Bauleitplanung

 

5.         Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

 

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für unsere Kommune kommen dazu folgende in Betracht:

 

Ziele bzw. Maßnahmen zu Klimawandelfolgenanpassung:

 

1.       Institutionalisierung eines Klimawandelanpassungsmanagements

o   Zuständigkeit mind. einer Person für die Bearbeitung des Themas „Anpassung an Klimawandelfolgen“ (z. B. Klimawandel-Anpassungsmanager*in)

o   Es sollen gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel im Landkreis Kaiserslautern durch ein kommunales Anpassungskonzept, welches von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern erarbeitet werden soll, geschaffen werden.

o   Das Bundesumweltministerium fördert mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (Stand: 19.07.2021) Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Dadurch soll die Eigenvorsorge auf regionaler und lokaler Ebene gestärkt werden.

o   Durch die Förderung des Bundesumweltministeriums werden unteranderem auch Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich (kein bereits bei den Antragsteller*innen angestelltes Personal) in der Kommune beschäftigt wird (befristete Stelle für Klimaanpassungsmanagement). Die maximale Zuwendungssumme beträgt 225.000 Euro pro Vorhaben. Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt maximal 24 Monate.

 

2.       Erarbeitung einer ganzheitlichen Anpassungsstrategie durch das Klimaanpassungs-Management

o   Erstellung und Beschluss einer ganzheitlichen Strategie zur Anpassung an Klimawandelfolgen, die integrativ mit anderen Politiken, Strategien und Planungen harmonisiert ist: Qualitative und quantitative Zielsetzungen, z. B. Minimierung von Umweltrisiken, Schutz der Bevölkerung, Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Multikriterielle Prüfung der Maßnahmen hinsichtlich Wirksamkeit, Robustheit, Nachhaltigkeit, finanzielle Tragbarkeit, Flexibilität, positiver Nebeneffekte. Erarbeitung eines Fahrplans mit festgelegten Zeithorizonten für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

 

3.       Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge;

o   Optimierung Katastrophenschutz: Verbesserung der Feuerwehreinsätze (z. B. Darstellung speziell zu überwachender Einsatzstellen), Verbesserung der Warnung der Bevölkerung (z.B. Einführung eines Sirenensignaltons für Hochwasser/Starkregen, Festlegung einer Meldekette zwischen Ortschaften, Installation örtlicher Pegel zur Präzisierung der Kommunikation), Ergänzung von gemeindlichen Notfallkonzeptes im Alarm- und Einsatzplan Hochwasser

 

4.       Etablierung bzw. Erhöhung der Hitze- und Dürrevorsorge

o   Erstellung eines Akut- und Vorsorgeplans zur Bewältigung extremer Dürre: Bewässerungskonzept, Akutplan für Landwirtschaft- und Gewässerschutz, Waldbrandschutz, Akut-Maßnahmen zum Schutz des Grund-/Trinkwassers, stehender und Fließgewässer

 

Mögliche Ziele bzw. Maßnahmen zum Klimaschutz:

 

5.       Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende

o   Einarbeitung der Verwaltung in die Ziele, Konzepte und Instrumente für eine kommunale Wärmeleitplanung (durch Schulungen usw.);

o   Einstieg in die Erstellung einer kommunalen Wärmeleitplanung unter Nutzung der (neuen) Fördermöglichkeiten zur Erstellung Kommunaler Wärmepläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen. Für finanzschwache Kommunen ist eine Vollfinanzierung bis Ende 2023 möglich.

 

6.       Klimagerechter kommunaler Fuhrpark

o   Systematische Erfassung der Potenziale für Umstellung des ÖPNV auf THG-minimierte Antriebe;

o   Erstellung von Leitlinien für die Beschaffung klimagerechter Fahrzeuge bezogen auf die jeweiligen Einsatzbereiche (Dienst-PkW, Einsatzfahrzeuge, ÖPNV, Baumaschinen usw.);

 

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und gegebenenfalls die erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.

 

Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

 

6.         Finanzierung

 

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:

 

a)        Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKP über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung stellen; davon entfallen auf unsere Kommune 1.561.233,03 Euro; diese können und sollen im Einklang mit der zugehörigen Positivliste für die unter Nr. 4 genannten investiven Maßnahmen eingesetzt werden und entlasten insoweit den kommunalen Haushalt.

b)        Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet er sich, seine Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Er benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

 

1.       Institutionalisierung eines Klimawandelanpassungsmanagements

2.       Erarbeitung einer ganzheitlichen Anpassungsstrategie durch das Klimaanpassungs-Management

3.       Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge

4.       Etablierung bzw. Erhöhung der Hitze- und Dürrevorsorge

5.       Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende

6.       Klimagerechter kommunaler Fuhrpark

 

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.