Sachverhalt:
1.
Gegenstand
und Ziel des Beschlusses
…ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses
Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem
Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des
Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken)
bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu
forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune
bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt;
diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung,
die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher
Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
2.
Allgemeiner
Hintergrund
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land
Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu
reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu
werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen
Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt
es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame
Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.
Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und
gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn
auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen
Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung
erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.
Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen
(VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten
durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des
Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das
Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf
verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür
ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).
3.
Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen
Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im
Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu
den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die
Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten
und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde
zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt
und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
4.
Bisherige
Aktivitäten
Der Landkreis Kaiserslautern hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum
Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung
eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere:
-
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes durch
ein Klimaschutzmanagement für den Landkreis Kaiserslautern und die
Verbandsgemeinden Landstuhl, Enkenbach-Alsenborn, sowie Ramstein-Miesenbach
o
Projektlaufzeit 01.11.2021-31.10.2023,
gefördert über die Kommunalrichtlinie
o
Ausrichtung der Ziele des Landkreises an den
Zielen des Land Rheinland-Pfalz (lt. Koalitionsvertrag), die Emissionen an
Treibhausgasen zu reduzieren und bis spätestens 2040 klimaneutral zu werden –
und so einen Beitrag am, 1,5 Grad Celsius Ziel zu leisten.
-
Beschluss zur Einführung eines
systematischen Energiemanagements und der Einstellung eines Energiemanagers
unter Inanspruchnahme von Fördergeldern aus der Kommunalrichtlinie.
-
Energieeffizienzmaßnahmen:
o
Kontinuierliche Bearbeitung des Teilkonzepts
zur energetischen Gebäudesanierung seit 2010
o
Energetische Gebäudesanierung in dem
denkmalgeschützten Hauptverwaltungs-Gebäude zum Effizienzhaus Denkmal von
2019-2020
-
Kreiseigener Fuhrpark:
o
4 E-Fahrzeuge inkl. Ladeinfrastruktur im
Fuhrpark des Landkreises seit 2019
o
Nutzung des Carsharingangebots von
Stadtmobil als Dienstwagenerweiterung für Mitarbeiter der Kreisverwaltung
-
Ausbau flächendeckender, öffentlicher
Ladeinfrastruktur im Landkreis Kaiserslautern 2019/2020:
o
Ausschreibung und daraufhin Auftragsvergabe
an die Pfalzwerke zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Landkreis.
Mit den Pfalzwerken wurden für den Kreis Kaiserslautern neun Ladesäulen für
Elektrofahrzeuge im Kreisgebiet errichtet.
-
Eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer
Energien:
o
PV Anlage zur Eigenstromnutzung auf dem
Hauptverwaltungsgebäude seit 2013 mit einer Leistung von ca. 35 kWp.
o
Potentialflächen für weitere PV-Anlagen auf
Liegenschaften des Kreises wurden betrachtet und in Projektumsetzung mit der
kreiseigenen Energiegesellschaft Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH.
-
Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH:
o
Die „Neue Energie Landkreis Kaiserslautern
GmbH“ wurde 2015 von den jeweils zu 50% beteiligten Gesellschaftern bestehend
aus dem Landkreis Kaiserslautern und der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung,
die Finanzierung, der Bau und Betrieb von Anlagen zur hocheffizienten
dezentralen Energieerzeugung und -verteilung und sonstiger
Versorgungsinfrastrukturen vorrangig aus erneuerbaren Energien im Landkreis
Kaiserslautern, die Wahrnehmung umfassender Energieberatungs- und
Dienstleistungen sowie alle Leistungen rund um das Thema der Energieeffizienz.
Die Gesellschaft erfüllt auch eine koordinierende und steuernde Funktion für
alle kreisangehörigen Kommunen für den im Rahmen der Energiewende notwendigen
weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Die Neue Energie Landkreis Kaiserslautern
GmbH betreibt im Landkreis Kaiserslautern insgesamt acht PV-Anlagen mit einer
Erzeugungsleistung von ca. 218 kWp und einer jährlichen Einspeisung von ca.
210.000 kWh. Durch die Erzeugung des erneuerbaren Stroms werden somit ca.
150.000 kg CO2 –Einsparung pro Jahr erzielt.
-
Energieberatung für Bürger des Landkreises:
o
Der Landkreis und die Stadt Kaiserslautern
kooperieren in Sachen Energieberatung gemeinsam mit der Verbraucherzentrale. Zu
festen Tagen können Beratungstermine vereinbart werden.
o
Veröffentlichung Anbieterverzeichnis des
Handwerks Stadt & Landkreis Kaiserlautern für Erneuerbare Energien &
Energieeffizienz 2010
-
Förderung Bürgerbus-Initiativen im
Landkreis:
o
Insgesamt sind ca. 10 Bürgerbus-Initiativen
im Landkreis aktiv (ca. 10 Fahrzeuge, davon 2 elektrisch), der Landkreis
fördert die Einrichtung einer Bürgerbus-Initiative in Form einer Einmalzahlung
in Höhe von 5.000 Euro.
-
Förderung der Fahrradnutzung durch
Mitarbeiter; Auszeichnung: „fahrradfreundlichster Arbeitgeber 2012 in
Rheinland-Pfalz“.
o
Fahrradgarage abschließbar sowie Umkleide
und Dusche für Mitarbeiter in der Hauptverwaltung, die mit dem Rad zur Arbeit
fahren.
-
Leitfaden für den Radverkehr im Landkreis
Kaiserslautern 2013
o
Leitfaden zur Optimierung der
Fahrradinfrastruktur und des Radverkehrsnetzes im Landkreis Kaiserslautern
-
Sensibilisierung der Bauämter im Landkreis
zur klimafreundlichen Bauleitplanung
5.
Verstärktes
Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung
verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung
an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu
benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie
zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für unsere
Kommune kommen dazu folgende in Betracht:
Ziele bzw.
Maßnahmen zu Klimawandelfolgenanpassung:
1. Institutionalisierung
eines Klimawandelanpassungsmanagements
o
Zuständigkeit mind. einer Person für die
Bearbeitung des Themas „Anpassung an Klimawandelfolgen“ (z. B.
Klimawandel-Anpassungsmanager*in)
o
Es sollen gezielt Anreize für eine
strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel im Landkreis
Kaiserslautern durch ein kommunales Anpassungskonzept, welches von
Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern erarbeitet werden soll, geschaffen
werden.
o
Das Bundesumweltministerium fördert mit der
Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“
(Stand: 19.07.2021) Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie
Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung
an den Klimawandel unterstützen. Dadurch soll die Eigenvorsorge auf regionaler
und lokaler Ebene gestärkt werden.
o
Durch die Förderung des
Bundesumweltministeriums werden unteranderem auch Personalausgaben für
Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich (kein bereits bei den Antragsteller*innen
angestelltes Personal) in der Kommune beschäftigt wird (befristete Stelle für
Klimaanpassungsmanagement). Die maximale Zuwendungssumme beträgt 225.000 Euro
pro Vorhaben. Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt maximal 24 Monate.
2. Erarbeitung
einer ganzheitlichen Anpassungsstrategie durch das Klimaanpassungs-Management
o
Erstellung und Beschluss einer
ganzheitlichen Strategie zur Anpassung an Klimawandelfolgen, die integrativ mit
anderen Politiken, Strategien und Planungen harmonisiert ist: Qualitative und
quantitative Zielsetzungen, z. B. Minimierung von Umweltrisiken, Schutz der
Bevölkerung, Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Gesellschaft, Wirtschaft
und Umwelt. Multikriterielle Prüfung der Maßnahmen hinsichtlich Wirksamkeit,
Robustheit, Nachhaltigkeit, finanzielle Tragbarkeit, Flexibilität, positiver
Nebeneffekte. Erarbeitung eines Fahrplans mit festgelegten Zeithorizonten für
die Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
3. Etablierung
bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge;
o
Optimierung Katastrophenschutz: Verbesserung
der Feuerwehreinsätze (z. B. Darstellung speziell zu überwachender
Einsatzstellen), Verbesserung der Warnung der Bevölkerung (z.B. Einführung
eines Sirenensignaltons für Hochwasser/Starkregen, Festlegung einer Meldekette
zwischen Ortschaften, Installation örtlicher Pegel zur
Präzisierung der Kommunikation), Ergänzung von gemeindlichen Notfallkonzeptes
im Alarm- und Einsatzplan Hochwasser
4. Etablierung
bzw. Erhöhung der Hitze- und Dürrevorsorge
o
Erstellung eines Akut- und Vorsorgeplans zur
Bewältigung extremer Dürre: Bewässerungskonzept, Akutplan für Landwirtschaft-
und Gewässerschutz, Waldbrandschutz, Akut-Maßnahmen zum Schutz des
Grund-/Trinkwassers, stehender und Fließgewässer
Mögliche Ziele bzw. Maßnahmen zum Klimaschutz:
5. Kommunale
Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende
o
Einarbeitung der Verwaltung in die Ziele,
Konzepte und Instrumente für eine kommunale Wärmeleitplanung (durch Schulungen
usw.);
o
Einstieg in die Erstellung einer kommunalen
Wärmeleitplanung unter Nutzung der (neuen) Fördermöglichkeiten zur Erstellung
Kommunaler Wärmepläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen
durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Die Wärmeplanung soll
in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale
Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der
Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit
einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur
abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle
Akteur*innen. Für finanzschwache Kommunen ist eine Vollfinanzierung bis Ende
2023 möglich.
6.
Klimagerechter kommunaler Fuhrpark
o
Systematische Erfassung der Potenziale für
Umstellung des ÖPNV auf THG-minimierte Antriebe;
o
Erstellung von Leitlinien für die
Beschaffung klimagerechter Fahrzeuge bezogen auf die jeweiligen Einsatzbereiche
(Dienst-PkW, Einsatzfahrzeuge, ÖPNV, Baumaschinen usw.);
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv
für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im
Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und
priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im
Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den
finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so
einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen
bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser
Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und
gegebenenfalls die erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.
Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird
die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische
Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine
zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung
sicherstellen.
6.
Finanzierung
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen
Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist
gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu
entscheiden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben
originären Eigenmitteln - im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:
a)
Im
Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKP über
das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den
Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung stellen; davon entfallen
auf unsere Kommune 1.561.233,03 Euro;
diese können und sollen im Einklang mit der zugehörigen Positivliste für die
unter Nr. 4 genannten investiven Maßnahmen eingesetzt werden und
entlasten insoweit den kommunalen Haushalt.
b)
Weitere
maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den
einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU. Eine
möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler
Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP
heraus.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet er
sich, seine Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an
Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Er benennt
dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren
ein:
1. Institutionalisierung
eines Klimawandelanpassungsmanagements
2. Erarbeitung
einer ganzheitlichen Anpassungsstrategie durch das Klimaanpassungs-Management
3. Etablierung
bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge
4. Etablierung
bzw. Erhöhung der Hitze- und Dürrevorsorge
5. Kommunale
Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende
6. Klimagerechter
kommunaler Fuhrpark
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
- die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der
vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
- zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden
Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und
proaktiv anzufordern sowie
- entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische
Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und
Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.