Betreff
Annahme von Spenden-/ Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
3275/2023
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis wurde noch in 2022 folgende Zuwendung im Sinne des § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Sparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12/14, 67655 Kaiserslautern

Weihnachtsspende an Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn, Jakob-Weber-Schule Landstuhl, BBS Landstuhl, Reichswald-Gymnasium Ramstein-Miesenbach und Sickingen-Gymnasium Landstuhl

3.000,00 €

 

SUMME

3.000,00 €

 

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn       400 €

Jakob-Weber-Schule Landstuhl                                               400 €

Berufsbildende Schule Landstuhl                                           700 €

Reichswald-Gymnasium Ramstein-Miesenbach              750 €

Sickingen-Gymnasium Landstuhl                                            750 €

 

Das Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern in Form einer Weihnachtsspende für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises wurde der ADD Trier mit Schreiben vom 12.01.2023 angezeigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt das im Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 3.000 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.