Betreff
Haushaltsvollzug 2022/2023; Übertragung von Ermächtigungen gem. § 17 GemHVO
Vorlage
3280/2023
Aktenzeichen
1.3/lt/11613
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Nach § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

 

Grundsätzlich ist unsere Haushaltsplanung darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus dem Vorjahr weitgehend verzichtet werden kann. Infolgedessen gestaltete sich der Übertrag in den vergangenen Jahren sehr moderat (Vorjahr: 3.842.000 €). Insbesondere investive „Großprojekte“ wurden jedes Jahr hinsichtlich des bisherigen Mittelabflusses und des weiteren Mittelbedarfs neu bewertet und im Haushalt des folgenden Jahres aktualisiert eingeplant. Dies führt zu einem geringeren Mittelübertrag aber gleichzeitig steigen im Folgejahr zwangsläufig die im Haushaltsplan ausgewiesene Investitionstätigkeit und der Bedarf an Investitionskrediten.

 

Das Ministerium des Innern führt mit Schreiben vom 12.01.2022 an die ADD Trier aus, dass künftig auch der Gesamtbetrag der jährlichen Kreditaufnahme beim Haushaltsausgleich berücksichtigt werden muss. Demnach wäre von der Kommune auf der Einnahmenseite ein zusätzlicher Betrag zu erwirtschaften, der die Kosten der Kreditneuaufnahme (unter Zugrundelegung einer Finanzierungsdauer von 20 Jahren) abdeckt.

 

Daher wurde in diesem Jahr insbesondere bei dem Vorhaben Sanierung Sickingen-Gymnasium Landstuhl und bei mehreren Projekten im Bereich Kreisstraßen und Schulen auf eine Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2023 verzichtet und ein Übertrag der Ermächtigungen des Vorjahres (die über die Kreditermächtigung des Vorjahres abgedeckt sind) vorgesehen. Allein der Übertrag für das Bauvorhaben Sanierung Sickingen-Gymnasium Landstuhl beläuft sich auf ca. 15 Mio. €.

 

In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-31) aufgeführt.

 

 

 

 

 

Übertragbarkeit im Bereich der Investitionstätigkeit

 

Im Teilhaushalt 1 – Organisation / zentrale Aufgaben ist ein Übertrag im Bereich der EDV von 67.000 € (lfd. Nr. 1) vorgesehen.

 

Im Teilhaushalt 2 – Finanzen ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 2.126.000 € (lfd. Nr. 2-8) vorgesehen. Aus dem verfügbaren Ansatz für Maßnahme 20804/Abwicklung Altmaßnahmen in Höhe von 294.000 € werden ca. 126.000 € (insbesondere für die Deckung noch ausstehender Schlussvermessungen und Schlussabrechnungen bei abgeschlossenen Maßnahmen) übertragen.

 

Die Bauvorhaben mit noch vorhandenen Ermächtigungen in Höhe von 2.000.000 €

  • K10 OD Weltersbach u. freie Strecke (Teilabschnitte)
  • K22 OD Untersulzbach
  • K59 OD Krickenbach
  • K13 Freie Strecke zwischen Kreisgrenze und Rodenbach inkl. Einmündung Tränkwald
  • K9 Freie Strecke zwischen L659 und Weltersbach

·         K40 Freie Strecke zwischen Otterbach und Morlautern

befinden sich entweder aktuell in der Bauausführung oder sind bereits baufertiggestellt aber noch nicht schlussgerechnet. Alle Maßnahmen werden mit Landesmittel gefördert, der individuelle Fördersatz beträgt zwischen 65% und 72%.

 

Im Bereich Teilhaushalt 4 – Bauen erfolgt ein Übertrag in Höhe von insgesamt 460.800 € (lfd. Nr. 9-11) für die Vorhaben Energetische Dachsanierung Kreishaus, KatS-Standort Schwedelbach sowie Errichtung einer E-Ladesäule.

 

Im Teilhaushalt 7 – Schulen beträgt der erforderliche Übertrag 15.630.000 €.

Es handelt sich wie oben bereits angeführt allein bei dem Sickingen-Gymnasium Landstuhl um einen Übertrag von 14,8 Mio. € (lfd. Nr. 12 und 13). Bei den weiteren 830.000 € handelt es sich um die investiven Sonderumlagen für die Integrierten Gesamtschulen (lfd. Nr. 14-16). Hier lagen zum Zeitpunkt der der Vorlagenerstellung noch keine Abrechnungen vor, sodass der Übertrag der Ermächtigungen vorgesehen wird.

 

Im Bereich Teilhaushalt 8 – Brand- und Katastrophenschutz ist ein Übertrag von insgesamt 658.000 € (lfd. Nr. 17-27) vorgesehen. Davon betreffen 316.000 € die Beschaffung von Fahrzeugen und Anhänger, je 50.000 € die Zuwendungen zu den Beschaffungen LF-KatS (Mittelbrunn und Martinshöhe), 27.000 € die Zuwendung zum MZF3 (Otterbach/Hochwasser) und 100.000 € die Zuwendung für die Atemschutzwerkstatt in Enkenbach-Alsenborn. Weitere 115.000 € betreffen den Erwerb beweglicher Güter bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hier wurden teils die Bestellungen bereits vorgenommen, die Lieferung wird jedoch erst 2023 erfolgen.

 

Im Bereich Teilhaushalt 12 – Jugend und Familie, Kindertagesstätten kommt es lediglich zu Übertragungen für KiTa OG Lambsborn (lfd. Nr. 28) und KiGa Stadt Ramstein-Miesenbach (lfd. Nr. 29) mit insgesamt 57.500 €.

 

Im Teilhaushalt 13 – Gesundheitsdienste sind 12.000 € (lfd. Nr. 30-31) für den Erwerb beweglicher Güter zu übertragen. Die Mittel werden zur Beschaffung neuer medizinischer Geräte benötigt.

 

Insgesamt beläuft sich der Mittelübertrag im Bereich der Investitionstätigkeit auf 19.011.300 €.

 

Der Großteil der Investitionsmaßnahmen (insb. Sickingen-Gymnasium Landstuhl und Kreisstraßenbau) wird mit Landesmitteln gefördert. Für die ungedeckten Kosten waren Kreditaufnahmen im Haushaltsplan 2021/2022 vorgesehen. Die vorhandenen und benötigten Kreditermächtigungen werden folglich ebenfalls nach 2023 übertragen. Eine Neuveranschlagung von Investitionskrediten ist derzeit nicht erforderlich.

 

Übertragbarkeit im Bereich Ergebnishaushalt

Im Budget 404 „Bauunterhalt“ sollten für die Fenstersanierung an der Jakob-Weber-Schule Landstuhl noch insgesamt 460.000 € an vorhandenen Aufwands-/ Auszahlungsermächtigungen übertragen werden. 116.000 € wurden bei Buchungsstelle 22115-523101 Bauunterhalt JWS explizit für die Fenstersanierung noch nicht verbraucht. Weitere 344.000 € stehen im Bereich Bauunterhalt bei den Buchungsstellen 21725-523103 und 23115-523103 noch zur Verfügung, die für die Deckung der Kosten der Fenstersanierung herangezogen werden können.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen gem. § 17 GemHVO in Höhe von insgesamt 19.011.300 € aus dem Haushaltsjahr 2022 nach 2023 zustimmend zur Kenntnis.

2.       Der Kreistag stimmt der Übertragung von Aufwands-/Auszahlungsermächtigungen im Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt in Höhe von 460.000 € für die Fenstersanierung an der Jakob-Weber-Schule Landstuhl zu.