Sachverhalt:
A. Zusammenfassung
Die Gigabit-Förderung „Graue
Flecken“ wurde dem Kreistag am 26.04.2021 vorgestellt. Nachdem der Landkreis
bereits mit den Vorarbeiten begonnen hatte, wurde die Gigabit-Förderung im
Oktober 2022 aufgrund fehlender Gelder überraschend wieder eingestellt.
Das Bundesministerium für Digitales
und Verkehr strebt den Start eines neuen Förderprogramms zum 01.04.2023 an.
Durch den geförderten Glasfaserausbau sollen die Landkreise flächendeckend mit
leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden.
Die neuen Bundes- und
Landesförderungen machen eine Förderung bis zu 90 % der Kosten möglich. Dazu
müssen sich die unterversorgten Gemeinden mit ihren Verbandsgemeinden und dem
Landkreis zu einem so genannten "Kreis-Cluster" zusammenschließen.
Nach der Übertragung der Aufgabe "Breitbandversorgung" von den Orts-
auf die Verbandsgemeinden (per Gemeinderatsbeschluss) können die
Verbandsgemeinden mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Landkreis
vereinbaren, dass dieser das Projekt "Flächendeckende Versorgung der Landkreisgemeinden mit
leistungsfähigen Breitbandanschlüssen – Gigabitausbau (Graue Flecken)" im
Auftrag der Kommunen durchführt. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages (siehe Anlage 1) sind die
Finanzierungsvereinbarungen (Abs. D).
B. Ausgangslage
1.
Es gibt eine neue Förderkulisse
Digitalpolitisches
Kernziel der Bundesregierung ist es, gigabitfähige Internetverbindungen für
alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu schaffen. In Gebieten, in
denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird,
unterstützt die Bundesregierung mit einer Neuauflage der Breitbandförderung,
dem sogenannten „Graue-Flecken“-Förderprogramm.
Insgesamt will der Bund jährlich rund 3 Milliarden Euro für die Förderung von
Glasfaser-Anbindungen zur Verfügung stellen. Mit diesen Mitteln werden 50 % der
Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell
sowie bis zu 100% der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen
finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des
Gigabitausbaus, sodass die aufzubringenden Kosten mit bis zu 90% gefördert
werden.
2. Die Situation im Landkreis
Kaiserslautern
Sehr
unterschiedlich stellt sich die Situation im Landkreis Kaiserslautern dar.
Einige Gemeinden sind sehr gut versorgt (Bandbreiten von 100 Mbit/s und mehr
sind möglich), andere wiederum kommen trotz des geförderten Ausbaus über das
„Weiße-Flecken-Programm“ nicht über Bandbreiten von 30 Mbit/s hinaus.
Es
gilt die Bereiche, die im Zuge des Förderaufrufes der „Weißen Flecken“ nicht
förderfähig waren und künftig auch nicht eigenwirtschaftlich von einem
Telekommunikationsunternehmen mit Glasfaser angebunden werden, mit
leistungsfähigen Gigabitnetzen zu versorgen.
3. Was wird gefördert?
Anders als beim „Weiße-Flecken-Programm“ sind alle
Anschlüsse, denen im Download weniger als
100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen, förderfähig. Die bisherige
Aufgreifschwelle wurde von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s erhöht. Der beihilferechtliche
Rahmen soll künftig sogar die Möglichkeit bieten, ohne Aufgreifschwelle auch
Haushalte zu fördern, die bereits mit 100 Mbit/s, allerdings ohne Glasfaser,
versorgt sind.
Sozioökonomische Schwerpunkte, wie zum Beispiel Bahnhöfe,
Flughäfen und Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen sind unabhängig
von einer Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits
gigabitfähig erschlossen sind. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete sind
weiterhin jederzeit und bundesweit förderfähig, soweit noch kein
Glasfaseranschluss anliegt oder erfolgt.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Förderung
der militärischen Liegenschaften. Neben der Versorgung müsste hier überprüft
werden, ob es sich um private oder gewerbliche Adressen handelt und wer der
Grundstücksinhaber ist. Ebenso müsste im Vorfeld geklärt werden, wer über das
Gebiet administrativ verfügt. Sofern Tiefbauarbeiten für die Zuleitungen
gegraben werden müssen, muss der dafür Zuständige solche Ausbauvorhaben
genehmigen.
Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas des
Bundes hinterlegt. Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde von 30 Millionen
Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht. Auch die maximale
Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbau
stattfinden, ist von 50.000 Euro auf nun 200.000 Euro erhöht worden. Nicht
gefördert werden können Gebiete die mit FTTB/H-Netzen ausgestattet sind, in
denen bereits zwei NGA-Netze vorhanden sind, für die eine rechtliche
Ausbauverpflichtung vorliegt oder für die eine Ausbau- bzw. Aufrüstungszusage
vorliegt (Markterkundung).
4.
Wirtschaftlichkeitslücken-Modell oder Betreibermodell?
Beide
Modelle sind grundsätzlich förderfähig. Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell
(oder auch Deckungslückenmodell) leisten die Kommunen einen einmaligen Zuschuss
an einen per Ausschreibung ermittelten Netzbetreiber, welcher das Netz
anschließend auch (mindestens) 7 Jahre lang betreibt. Beim Betreibermodell
errichten die Kommunen in Eigenregie das passive Breitbandnetz und suchen sich
per Ausschreibung einen Betreiber. Das Netz bleibt dabei im Besitz der Kommunen
(bzw. einer eigens dafür gegründeten Gesellschaft).
5. Was kostet ein Ausbau?
Die
genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus (Beratungskosten,
Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt
nicht abschließend beziffert werden. Erst nach der Durchführung eines
Markterkundungsverfahrens, der Festlegung von den förderfähigen Adressen und
der Einholung von Angeboten der Telekommunikationsunternehmen, können die
Kosten beziffert werden.
Wichtig:
Zum aktuellen Zeitpunkt entstehen für die Gemeinden
und den Landkreis keinerlei finanzielle Verpflichtungen.
C. Wie können die kreisangehörigen Gemeinden gefördert
werden?
1. Bildung eines
"Kreis-Clusters"
Grundvoraussetzung
für eine Förderung ist die Bildung eines so genannten Kreis-Clusters, welchem
mindestens 2 Verbandsgemeinden angehören müssen.
2.
Was muss vor einer Antragstellung alles getan werden?
Bevor
der Landkreis einen Förderantrag stellen kann, sind viele Vorarbeiten zu
leisten: Eine Machbarkeitsstudie zum Breitbandnetzausbau im Landkreis ist zu
erstellen (Vergabe an ein geeignetes Fachbüro, Förderung in Höhe von 100%), ein
Schlüssel für die Verteilung der Kosten ist festzulegen, die Zuständigkeiten
für den Gigabitausbau sind per Gemeinderatsbeschluss von den Orts- auf die
Verbandsgemeinden zu übertragen, im Anschluss vereinbaren die Verbandsgemeinden
mittels
öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Landkreis, dass dieser das Projekt "Flächendeckende Versorgung der
Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen – Gigabitausbau
(Graue Flecken)" im Auftrag der Kommunen durchführt, das maximale
Ausbaugebiet ist zu identifizieren und eine Markterkundung ist durchzuführen
(hat ein Unternehmen in den nächsten 3 Jahren konkrete Ausbauinteressen?), ein
Interessenbekundungsverfahren ist durchzuführen (falls die Markterkundung zu
einem negativen Ergebnis geführt hatte, ist zu erkunden, ob bei Unternehmen
Interesse an einem geförderten Ausbau besteht), eine Stellungnahme der
Kommunalaufsicht (welche positiv sein muss) ist einzuholen usw.
Hinweis:
Die notwendigen Gremienbeschlüsse (Aufgabenübertragung von Orts- auf
Verbandsgemeinde sowie der Grundsatzbeschluss der Verbandsgemeinde zur
Teilnahme am Gigabitausbau) wurden in 5 der 6 Verbandsgemeinden gefasst. Die
Rückmeldung einer Verbandsgemeinde steht noch aus.
3. Die Ausschreibung und der „abschließende Bescheid“
Nach
der Antragsstellung und erfolgreicher Prüfung seitens der Bewilligungsbehörde,
erhält der Landkreis einen „Bescheid mit Vorbehalt“, welcher eine Förderzusage
und eine maximale Fördersumme enthält. Per Ausschreibung wird der Errichter und
spätere Betreiber des Glasfasernetzes (Komplettausbau inkl. Technik und
Betrieb) gesucht (Wirtschaftlichkeitslücken-Modell). Erst nach
Vertragsabschluss wird dann der „abschließende Bescheid“ erteilt.
D. Finanzierungsvereinbarungen
1.
Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten
des Breitbandausbaus (Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator
etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, ebenso nicht die
genaue Höhe der Bundes- und Landesförderung. Beides ist erst annäherungsweise
nach erfolgter Wirtschaftlichkeitslückenbetrachtung möglich, absolute
Sicherheit erst nach erfolgter Ausschreibung.
2.
Falls die Wirtschaftlichkeitslückenbetrachtung ergibt,
dass die nicht durch die Förderung abgedeckten Kosten (= Eigenanteil der
Kommunen insgesamt) zu hoch sind, kann jeder der beteiligten Kommunen
(Landkreis, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden) ihren Rücktritt von der
Vereinbarung erklären.
3.
Die nicht durch die Förderung gedeckten Kosten werden
zu 2/3 von den teilnehmenden Kommunen und zu 1/3 vom Landkreis Kaiserslautern
getragen (siehe Anlage 1, Entwurf öffentlich-rechtlicher Vertrag § 5 Abs. 1).
4.
Die von den Kommunen zu zahlenden, nicht durch
Förderung gedeckten Kosten sind nach dem Verursacherprinzip zu ermitteln. Das
beauftragte Unternehmen hat die Berechnung für jede Ortsgemeinde separat zu
erstellen und dem Landkreis mitzuteilen.
Die o. g. Finanzierungsvereinbarungen
gelten ausschließlich für den Fall, dass es eine Förderzusage sowohl vom Bund
als auch vom Land gibt. Sollte eine der beiden Förderebenen ausfallen, so ist das
Projekt nur dann weiter zu verfolgen, wenn zuvor unter allen Beteiligten
einvernehmlich eine neue Vereinbarung getroffen werden konnte.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt:
1.
Federführung
Der Landkreis ist einverstanden damit, für die kreisangehörigen
Verbandsgemeinden das Projekt "Flächendeckende Versorgung der
Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen – Gigabitausbau
(Graue Flecken)" federführend durchzuführen.
2.
Machbarkeitsstudie
Der Landkreis vergibt an ein geeignetes Fachbüro den Auftrag zur Erstellung
einer Machbarkeitsstudie und einer Gigabit-Netzplanung. Mindestens 3
Unternehmen sollen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, die Verwaltung
wird ermächtigt, dem geeignetsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.
3.
Finanzierungsvereinbarungen
Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus
(Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, ebenso nicht die genaue Höhe der
Bundes- und Landesförderung.
3.1. Die nicht
durch Förderung abgedeckten Kosten werden zu 2/3 von den teilnehmenden Kommunen
und zu 1/3 vom Landkreis Kaiserslautern getragen (siehe Anlage 1, Entwurf
öffentlich-rechtlicher Vertrag § 5 Abs. 1).
3.2. Die von
den Kommunen zu zahlenden, nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind nach dem
Verursacherprinzip zu ermitteln. Das beauftragte Unternehmen hat die Berechnung
für jede Ortsgemeinde separat zu erstellen und dem Landkreis mitzuteilen.
3.3. Die o. g.
Finanzierungsvereinbarungen gelten ausschließlich für den Fall, dass es eine
Förderzusage sowohl vom Bund als auch vom Land gibt. Sollte eine der beiden
Förderebenen ausfallen, so ist das Projekt nur dann weiter zu verfolgen, wenn
zuvor unter allen Beteiligten einvernehmlich eine neue Vereinbarung getroffen
werden konnte.
Öffentlich-rechtlicher
Vertrag mit den Verbandsgemeinden
Dem Abschluss eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den kreisangehörigen Verbandsgemeinden (s.
Anlage
1) zur Durchführung des Projekts "Flächendeckende Versorgung der
Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen – Gigabitausbau
(Graue Flecken)" wird zugestimmt.