Betreff
Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis Kaiserslautern – Gigabit-Förderung (Graue Flecken)
Vorlage
3281/2023
Aktenzeichen
6.2/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

A.   Zusammenfassung

 

Die Gigabit-Förderung „Graue Flecken“ wurde dem Kreistag am 26.04.2021 vorgestellt. Nachdem der Landkreis bereits mit den Vorarbeiten begonnen hatte, wurde die Gigabit-Förderung im Oktober 2022 aufgrund fehlender Gelder überraschend wieder eingestellt.

 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt den Start eines neuen Förderprogramms zum 01.04.2023 an. Durch den geförderten Glasfaserausbau sollen die Landkreise flächendeckend mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden.

 

Die neuen Bundes- und Landesförderungen machen eine Förderung bis zu 90 % der Kosten möglich. Dazu müssen sich die unterversorgten Gemeinden mit ihren Verbandsgemeinden und dem Landkreis zu einem so genannten "Kreis-Cluster" zusammenschließen. Nach der Übertragung der Aufgabe "Breitbandversorgung" von den Orts- auf die Verbandsgemeinden (per Gemeinderatsbeschluss) können die Verbandsgemeinden mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Landkreis vereinbaren, dass dieser das Projekt "Flächendeckende Versorgung der Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen – Gigabitausbau (Graue Flecken)" im Auftrag der Kommunen durchführt. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages (siehe Anlage 1) sind die Finanzierungsvereinbarungen (Abs. D).

 

 

B.   Ausgangslage

1.      Es gibt eine neue Förderkulisse

Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist es, gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu schaffen. In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung mit einer Neuauflage der Breitbandförderung, dem sogenannten „Graue-Flecken“-Förderprogramm.
Insgesamt will der Bund jährlich rund 3 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaser-Anbindungen zur Verfügung stellen. Mit diesen Mitteln werden 50 % der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell sowie bis zu 100% der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus, sodass die aufzubringenden Kosten mit bis zu 90% gefördert werden.

 

2.      Die Situation im Landkreis Kaiserslautern

Sehr unterschiedlich stellt sich die Situation im Landkreis Kaiserslautern dar. Einige Gemeinden sind sehr gut versorgt (Bandbreiten von 100 Mbit/s und mehr sind möglich), andere wiederum kommen trotz des geförderten Ausbaus über das „Weiße-Flecken-Programm“ nicht über Bandbreiten von 30 Mbit/s hinaus.

Es gilt die Bereiche, die im Zuge des Förderaufrufes der „Weißen Flecken“ nicht förderfähig waren und künftig auch nicht eigenwirtschaftlich von einem Telekommunikationsunternehmen mit Glasfaser angebunden werden, mit leistungsfähigen Gigabitnetzen zu versorgen.

3.      Was wird gefördert?

Anders als beim „Weiße-Flecken-Programm“ sind alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen, förderfähig. Die bisherige Aufgreifschwelle wurde von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s erhöht. Der beihilferechtliche Rahmen soll künftig sogar die Möglichkeit bieten, ohne Aufgreifschwelle auch Haushalte zu fördern, die bereits mit 100 Mbit/s, allerdings ohne Glasfaser, versorgt sind.

 

Sozioökonomische Schwerpunkte, wie zum Beispiel Bahnhöfe, Flughäfen und Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen sind unabhängig von einer Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete sind weiterhin jederzeit und bundesweit förderfähig, soweit noch kein Glasfaseranschluss anliegt oder erfolgt.

 

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Förderung der militärischen Liegenschaften. Neben der Versorgung müsste hier überprüft werden, ob es sich um private oder gewerbliche Adressen handelt und wer der Grundstücksinhaber ist. Ebenso müsste im Vorfeld geklärt werden, wer über das Gebiet administrativ verfügt. Sofern Tiefbauarbeiten für die Zuleitungen gegraben werden müssen, muss der dafür Zuständige solche Ausbauvorhaben genehmigen.

 

Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas des Bundes hinterlegt. Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht. Auch die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbau stattfinden, ist von 50.000 Euro auf nun 200.000 Euro erhöht worden. Nicht gefördert werden können Gebiete die mit FTTB/H-Netzen ausgestattet sind, in denen bereits zwei NGA-Netze vorhanden sind, für die eine rechtliche Ausbauverpflichtung vorliegt oder für die eine Ausbau- bzw. Aufrüstungszusage vorliegt (Markterkundung).

 

4.      Wirtschaftlichkeitslücken-Modell oder Betreibermodell?

Beide Modelle sind grundsätzlich förderfähig. Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell (oder auch Deckungslückenmodell) leisten die Kommunen einen einmaligen Zuschuss an einen per Ausschreibung ermittelten Netzbetreiber, welcher das Netz anschließend auch (mindestens) 7 Jahre lang betreibt. Beim Betreibermodell errichten die Kommunen in Eigenregie das passive Breitbandnetz und suchen sich per Ausschreibung einen Betreiber. Das Netz bleibt dabei im Besitz der Kommunen (bzw. einer eigens dafür gegründeten Gesellschaft).

 

5.      Was kostet ein Ausbau?

Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus (Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Erst nach der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens, der Festlegung von den förderfähigen Adressen und der Einholung von Angeboten der Telekommunikationsunternehmen, können die Kosten beziffert werden.


Wichtig:

Zum aktuellen Zeitpunkt entstehen für die Gemeinden und den Landkreis keinerlei finanzielle Verpflichtungen.

 

 

C.   Wie können die kreisangehörigen Gemeinden gefördert werden?

1.      Bildung eines "Kreis-Clusters"

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Bildung eines so genannten Kreis-Clusters, welchem mindestens 2 Verbandsgemeinden angehören müssen.

 

2.      Was muss vor einer Antragstellung alles getan werden?

Bevor der Landkreis einen Förderantrag stellen kann, sind viele Vorarbeiten zu leisten: Eine Machbarkeitsstudie zum Breitbandnetzausbau im Landkreis ist zu erstellen (Vergabe an ein geeignetes Fachbüro, Förderung in Höhe von 100%), ein Schlüssel für die Verteilung der Kosten ist festzulegen, die Zuständigkeiten für den Gigabitausbau sind per Gemeinderatsbeschluss von den Orts- auf die Verbandsgemeinden zu übertragen, im Anschluss vereinbaren die Verbandsgemeinden mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Landkreis, dass dieser das Projekt  "Flächendeckende Versorgung der Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen – Gigabitausbau (Graue Flecken)" im Auftrag der Kommunen durchführt, das maximale Ausbaugebiet ist zu identifizieren und eine Markterkundung ist durchzuführen (hat ein Unternehmen in den nächsten 3 Jahren konkrete Ausbauinteressen?), ein Interessenbekundungsverfahren ist durchzuführen (falls die Markterkundung zu einem negativen Ergebnis geführt hatte, ist zu erkunden, ob bei Unternehmen Interesse an einem geförderten Ausbau besteht), eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht (welche positiv sein muss) ist einzuholen usw.

 

Hinweis:
Die notwendigen Gremienbeschlüsse (Aufgabenübertragung von Orts- auf Verbandsgemeinde sowie der Grundsatzbeschluss der Verbandsgemeinde zur Teilnahme am Gigabitausbau) wurden in 5 der 6 Verbandsgemeinden gefasst. Die Rückmeldung einer Verbandsgemeinde steht noch aus.

 

3.     Die Ausschreibung und der „abschließende Bescheid“
Nach der Antragsstellung und erfolgreicher Prüfung seitens der Bewilligungsbehörde, erhält der Landkreis einen „Bescheid mit Vorbehalt“, welcher eine Förderzusage und eine maximale Fördersumme enthält. Per Ausschreibung wird der Errichter und spätere Betreiber des Glasfasernetzes (Komplettausbau inkl. Technik und Betrieb) gesucht (Wirtschaftlichkeitslücken-Modell). Erst nach Vertragsabschluss wird dann der „abschließende Bescheid“ erteilt.


 

D.   Finanzierungsvereinbarungen

1.      Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus (Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, ebenso nicht die genaue Höhe der Bundes- und Landesförderung. Beides ist erst annäherungsweise nach erfolgter Wirtschaftlichkeitslückenbetrachtung möglich, absolute Sicherheit erst nach erfolgter Ausschreibung.

 

2.      Falls die Wirtschaftlichkeitslückenbetrachtung ergibt, dass die nicht durch die Förderung abgedeckten Kosten (= Eigenanteil der Kommunen insgesamt) zu hoch sind, kann jeder der beteiligten Kommunen (Landkreis, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden) ihren Rücktritt von der Vereinbarung erklären.

 

3.      Die nicht durch die Förderung gedeckten Kosten werden zu 2/3 von den teilnehmenden Kommunen und zu 1/3 vom Landkreis Kaiserslautern getragen (siehe Anlage 1, Entwurf öffentlich-rechtlicher Vertrag § 5 Abs. 1).

 

4.      Die von den Kommunen zu zahlenden, nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind nach dem Verursacherprinzip zu ermitteln. Das beauftragte Unternehmen hat die Berechnung für jede Ortsgemeinde separat zu erstellen und dem Landkreis mitzuteilen.

Die o. g. Finanzierungsvereinbarungen gelten ausschließlich für den Fall, dass es eine Förderzusage sowohl vom Bund als auch vom Land gibt. Sollte eine der beiden Förderebenen ausfallen, so ist das Projekt nur dann weiter zu verfolgen, wenn zuvor unter allen Beteiligten einvernehmlich eine neue Vereinbarung getroffen werden konnte.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

1.      Federführung
Der Landkreis ist einverstanden damit, für die kreisangehörigen Verbandsgemeinden das Projekt "Flächendeckende Versorgung der Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen – Gigabitausbau (Graue Flecken)" federführend durchzuführen.

2.      Machbarkeitsstudie
Der Landkreis vergibt an ein geeignetes Fachbüro den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie und einer Gigabit-Netzplanung. Mindestens 3 Unternehmen sollen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, die Verwaltung wird ermächtigt, dem geeignetsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

 

3.      Finanzierungsvereinbarungen
Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus (Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, ebenso nicht die genaue Höhe der Bundes- und Landesförderung.

 

3.1.    Die nicht durch Förderung abgedeckten Kosten werden zu 2/3 von den teilnehmenden Kommunen und zu 1/3 vom Landkreis Kaiserslautern getragen (siehe Anlage 1, Entwurf öffentlich-rechtlicher Vertrag § 5 Abs. 1).

 

3.2.    Die von den Kommunen zu zahlenden, nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind nach dem Verursacherprinzip zu ermitteln. Das beauftragte Unternehmen hat die Berechnung für jede Ortsgemeinde separat zu erstellen und dem Landkreis mitzuteilen.


 

3.3.    Die o. g. Finanzierungsvereinbarungen gelten ausschließlich für den Fall, dass es eine Förderzusage sowohl vom Bund als auch vom Land gibt. Sollte eine der beiden Förderebenen ausfallen, so ist das Projekt nur dann weiter zu verfolgen, wenn zuvor unter allen Beteiligten einvernehmlich eine neue Vereinbarung getroffen werden konnte.

 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Verbandsgemeinden


Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den kreisangehörigen Verbandsgemeinden (s. Anlage 1) zur Durchführung des Projekts "Flächendeckende Versorgung der Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen – Gigabitausbau (Graue Flecken)" wird zugestimmt.