Sachverhalt:
Die gegenständliche
Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Kaiserslautern über die
Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich des Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständerechts der Stadt auf den Landkreis Kaiserslautern wurde am 22.06.2011
vom Stadtrat und am 12.09.2011 vom Kreistag beschlossen. Die Genehmigung durch
die ADD erfolgte am 09.11.2011. Am 20.12.2011 wurde sie in der Tageszeitung
„Die Rheinpfalz“ öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 5 Abs. 1 der Vereinbarung
bedürfen Zusätze der Schriftform und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Die Hochwald Foods GmbH, Werk Kaiserslautern, plant künftig neben Milch und Milcherzeugnissen auch Milchalternativen auf pflanzlicher Basis herzustellen. In der Zweckvereinbarung werden nur die tierärztlichen Tätigkeiten in der lebensmittelrechtlichen Überwachung auf den Kreis Kaiserslautern übertragen. Die Überwachung von nicht tierischen Lebensmitteln läge dadurch weiterhin in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Aufgrund der Nutzung derselben Räumlichkeiten, denselben Maschinen und desselben Personals ist eine Überwachung nur einer der vorgenannten Produktionsabläufe nicht zu trennen. Um die bisherige bewährte Zusammenarbeit beizubehalten, schlagen wir vor, dass die Planprobenentnahme auf Anforderung des Landesuntersuchungsamtes, sowie weitere Probennahmen gemäß § 43 LFGB, wie bisher durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern erfolgen. Mit zusätzlichen Kosten ist nicht zu rechnen.
Daher ergeht der Vorschlag die Zweckvereinbarung durch den beigefügten Zusatz (s. Anlage 1) in § 1 Nr. 4 der gegenständlichen Zweckvereinbarung zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
Dem beigefügten Zusatz zur
Zweckvereinbarung (Anlage 1) wird
zugestimmt.