Betreff
ÖPNV; Vereinbarung zur Linie 109
Vorlage
3294/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bekanntlich wurde das Linienbündel Kaiserslautern-Nord im vergangenen Jahr ausgeschrieben und startet am 16.08.2023 seinen Betrieb. Ergänzend zu den Verkehren des Linienbündels Kaiserslautern-Nord soll die Linie 109 im Stadtbusbündel Kaiserslautern eingerichtet werden. Die Linienführung führt von Kaiserslautern über Morlautern und Erlenbach nach Otterberg. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Ausführungen zum Linienbündel Kaiserslautern Nord (KT-Vorlage 2975/2022).

Die Linie 109 soll deshalb in die Direktvergabe der Stadt Kaiserslautern an die SWK Verkehrs-AG eingebunden werden. Um diese Betrauung umsetzen zu können, muss die Aufgabenträgerschaft für den Linienabschnitt Landkreisgrenze bis Otterberg vom Landkreis an die Stadt Kaiserslautern übertragen werden.

Geregelt werden soll dieser Prozess über eine öffentliche Vereinbarung, mit welcher die Zuständigkeit des Landkreises zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung auf die Stadt Kaiserslautern übertragen wird. Das gleiche Prozedere gab es bereits im Jahr 2014 beim Nachtbusbündel. Auch hier musste der Landkreis seine Aufgabenträgerschaft an die Stadt übergeben, damit von ihr die Inhouse-Beauftragung an die SWK Verkehrs-AG erfolgen konnte.

Da die Linie 109 von der SWK Verkehrs-AG betrieben, aber vollständig vom Land Rheinpfalz (Projekt Regionale Hauptlinien) bezahlt wird, werden neben der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern nach dem heutigen Stand auch das Land Rheinland-Pfalz und der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehrs Süd Vertragspartner sein. Der Landkreis Kaiserslautern trägt keine Kosten an der Linie 109.

Die Vereinbarung befindet sich aktuell noch im Abstimmungsprozess und liegt deshalb noch nicht vor. Da der Betriebsbeginn der Linie 109 und des Bündels Kaiserslautern-Nord Mitte August 2023 erfolgen soll und die Stadtwerke Kaiserslautern in die Planungen gehen müssen, ist eine zügige Unterzeichnung der Vereinbarung anzustreben.

 

Die Vereinbarung befindet sich aktuell im Abstimmungsprozess und liegt deshalb nur als Arbeitsvariante vor. Die Vergabestelle des VRN hat diese am 02.02.2023 zur Verfügung gestellt. Da der Betriebsbeginn der Linie 109 und des Bündels Kaiserslautern-Nord Mitte August 2023 erfolgen soll und die Stadtwerke Kaiserslautern in die Planungen gehen müssen, ist eine zügige Unterzeichnung der Vereinbarung anzustreben.

Die kommenden Termine der Kreisgremien wären für eine Beschlussfassung über die Vereinbarung grundsätzlich zu spät. Deshalb soll nun kurzfristig der Sachverhalt im Kreistag am 13.02.2023 behandelt und die Kreisverwaltung bereits jetzt ermächtigt werden, die angestrebte Vereinbarung abschließen zu können. Damit sollen mögliche Verzögerungen mit Blick auf die Direktvergabe an die SWK vermieden, sowie der Planungsprozess und die Beschaffung des Fahrzeugs nicht gehemmt werden.

 

Wesentliche Regelungsinhalte der Vereinbarung werden sein:

 

-       Regelungen zur Aufgabenübertragung an die Stadt Kaiserslautern

-       Höhe der Aufwandsentschädigung des Landes Rheinland-Pfalz an die SWK Verkehrs-AG bzw. Stadt Kaiserslautern

-       Abrechnungsmodalitäten zwischen Land Rheinland-Pfalz und SWK Verkehrs-AG bzw. Stadt Kaiserslautern

-       Regelungen zu Fahrplanänderungen

-       Regelungen zu Fahrzeuganforderungen

-       Regelungen zur Vertragsdauer

 

Da grundsätzlich die Vereinbarung nach dem Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit geschlossen werden soll, wäre diese auch in der Folge der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt die Kreisverwaltung vorsorglich, eine Vereinbarung zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung abzuschließen und die Aufgabenträgerschaft für die Linie 109 an die Stadt Kaiserslautern zu übertragen.