Sachverhalt:
Bekanntlich wurde
das Linienbündel Kaiserslautern-Nord im vergangenen Jahr ausgeschrieben und
startet am 16.08.2023 seinen Betrieb. Ergänzend zu den Verkehren des
Linienbündels Kaiserslautern-Nord soll die Linie 109 im Stadtbusbündel Kaiserslautern
eingerichtet werden. Die Linienführung führt von Kaiserslautern über Morlautern
und Erlenbach nach Otterberg. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die
Ausführungen zum Linienbündel Kaiserslautern Nord (KT-Vorlage 2975/2022).
Die Linie 109 soll
deshalb in die Direktvergabe der Stadt Kaiserslautern an die SWK Verkehrs-AG
eingebunden werden. Um diese Betrauung umsetzen zu können, muss die
Aufgabenträgerschaft für den Linienabschnitt Landkreisgrenze bis Otterberg vom
Landkreis an die Stadt Kaiserslautern übertragen werden.
Geregelt werden
soll dieser Prozess über eine öffentliche Vereinbarung, mit welcher die
Zuständigkeit des Landkreises zur Sicherstellung einer ausreichenden
Verkehrsbedienung auf die Stadt Kaiserslautern übertragen wird. Das gleiche
Prozedere gab es bereits im Jahr 2014 beim Nachtbusbündel. Auch hier musste der
Landkreis seine Aufgabenträgerschaft an die Stadt übergeben, damit von ihr die
Inhouse-Beauftragung an die SWK Verkehrs-AG erfolgen konnte.
Da die Linie 109
von der SWK Verkehrs-AG betrieben, aber vollständig vom Land Rheinpfalz
(Projekt Regionale Hauptlinien) bezahlt wird, werden neben der Stadt und dem
Landkreis Kaiserslautern nach dem heutigen Stand auch das Land Rheinland-Pfalz
und der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehrs Süd Vertragspartner sein.
Der Landkreis Kaiserslautern trägt keine Kosten an der Linie 109.
Die Vereinbarung befindet
sich aktuell noch im Abstimmungsprozess und liegt deshalb noch nicht vor. Da
der Betriebsbeginn der Linie 109 und des Bündels Kaiserslautern-Nord Mitte
August 2023 erfolgen soll und die Stadtwerke Kaiserslautern in die Planungen
gehen müssen, ist eine zügige Unterzeichnung der Vereinbarung anzustreben.
Die Vereinbarung befindet
sich aktuell im Abstimmungsprozess und liegt deshalb nur als Arbeitsvariante
vor. Die Vergabestelle des VRN hat diese am 02.02.2023 zur Verfügung gestellt.
Da der Betriebsbeginn der Linie 109 und des Bündels Kaiserslautern-Nord Mitte
August 2023 erfolgen soll und die Stadtwerke Kaiserslautern in die Planungen
gehen müssen, ist eine zügige Unterzeichnung der Vereinbarung anzustreben.
Die
kommenden Termine der Kreisgremien wären für eine Beschlussfassung über die
Vereinbarung grundsätzlich zu spät. Deshalb soll nun kurzfristig der
Sachverhalt im Kreistag am 13.02.2023 behandelt und die Kreisverwaltung bereits
jetzt ermächtigt werden, die angestrebte Vereinbarung abschließen zu können.
Damit sollen mögliche Verzögerungen mit Blick auf die Direktvergabe an die SWK
vermieden, sowie der Planungsprozess und die Beschaffung des Fahrzeugs nicht
gehemmt werden.
Wesentliche Regelungsinhalte der
Vereinbarung werden sein:
-
Regelungen zur Aufgabenübertragung an die Stadt Kaiserslautern
-
Höhe der Aufwandsentschädigung des Landes Rheinland-Pfalz an die
SWK Verkehrs-AG bzw. Stadt Kaiserslautern
-
Abrechnungsmodalitäten zwischen Land Rheinland-Pfalz und SWK
Verkehrs-AG bzw. Stadt Kaiserslautern
-
Regelungen zu Fahrplanänderungen
-
Regelungen zu Fahrzeuganforderungen
-
Regelungen zur Vertragsdauer
Da
grundsätzlich die Vereinbarung nach dem Landesgesetz über die kommunale
Zusammenarbeit geschlossen werden soll, wäre diese auch in der Folge der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt die
Kreisverwaltung vorsorglich, eine Vereinbarung zur Sicherstellung einer
ausreichenden Verkehrsbedienung abzuschließen und die Aufgabenträgerschaft für
die Linie 109 an die Stadt Kaiserslautern zu übertragen.