Betreff
Einrichtung eines Gemeinsamen Amtes für Ausbildungsförderung für Stadt und Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
0370/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die als Auftragsangelegenheit übertragenen Aufgaben zum Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) werden unter Berücksichtigung der durchschnittlichen jährlichen Fallzahlen durch eine Verwaltungskraft mit einem Stellenanteil von 0,75 Vollzeitstellen wahrgenommen. Dies hatte bisher zur Folge, dass während Urlaubs- und Krankheitszeiten der Verwaltungskraft deren Vertretung nicht adäquat sichergestellt werden konnte, da außerhalb solcher Zeiten keine Personalressourcen vorhanden sind, um eine weitere Kraft kontinuierlich und im Detail mit der komplexen Materie zu betrauen. Eine vergleichbare Situation liegt beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaiserslautern vor.

 

Das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes eröffnet die Möglichkeit, dass das fachlich zuständige Ministerium auf Antrag von Landkreisen und kreisfreien Städten sowie im Einvernehmen mit dem für das Kommunalrecht zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung für mehrere Gebietskörperschaften errichten kann. Dies setzt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der betreffenden Gebietskörperschaften voraus, welche u. a. die Trägerschaft und Finanzierung regelt. Hiervon sollte auf Grund der oben beschriebenen Problemlage Gebrauch gemacht werden.

 

Der beigefügte Vereinbarungsentwurf (Anlage 1) sieht vor, ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung für Stadt und Landkreis Kaiserslautern in Trägerschaft der Stadt Kaiserslautern einzurichten und berücksichtigt hierbei unter anderem, dass sich der Personalbedarf an den vom Landesrechnungshof empfohlenen Werten orientiert. Im Vergleich zum bisherigen Personalaufwand hätte dies auf Basis der derzeitigen Fallzahlen für den Landkreis keine wesentliche Änderung des Stellenanteils noch der Besoldung/Eingruppierung zur Folge und wäre somit weitgehend kostenneutral.

 

Das gemeinsame Amt für Ausbildungsförderung soll auf Grund der aktuellen Gesamtfallzahlen von Stadt und Landkreis Kaiserslautern gem. des vom Landesrechnungshof empfohlenen Wertes mit 1,75 Personalstellen besetzt und in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung angesiedelt werden. Die jährlich für die Unterhaltung des gemeinsamen Amtes entstehenden Personal- und Sachkosten werden von beiden Gebietskörperschaften unter Berücksichtigung etwaiger Erträge im Rahmen einer quotierten Fehlbedarfsfinanzierung, d. h. im Verhältnis ihrer jeweiligen Fallzahlen, getragen.

 

Beschlussvorschlag Kreistag:

 

Dem Abschluss der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Kaiserslautern wird zugestimmt.