Sachverhalt:
A: Konzepterstellung,
Annahme und Umsetzung des Konzeptes für die eigenen Zuständigkeiten des
Landkreises
Der Landkreis Kaiserslautern
erstellt derzeit im Rahmen eines Erstvorhabens ein Integriertes
Klimaschutzkonzept durch ein Klimaschutzmanagement für die eigenen
Zuständigkeiten des Landkreises Kaiserslautern sowie für die Verbandsgemeinden
Ramstein-Miesenbach, Landstuhl und Enkenbach-Alsenborn. Er hat im Zuge dieses
Vorhabens ein Klimaschutzmanagement in Form eines Klimaschutzmanagers
installiert. Hierbei handelt es sich um ein zu 100 % über die Nationale
Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz gefördertes Projekt.
Das Klimaschutzkonzept wird bzw. wurde von Klimaschutzmanager Felix Herrmann in Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister, der EnergyEffizienz GmbH aus Lampertheim erstellt. Es sind vier separate Konzepte pro betrachtete Kommune entstanden. Die integrierten Klimaschutzkonzepte enthalten neben der Energie- und Treibhausgasbilanz, einer Potenzialanalyse auch einen Maßnahmenkatalog anhand dessen die festgelegten Ziele erreicht werden sollen. Darüber hinaus wurden in den Konzepten auch eine erste Verstetigungsstrategie und ein erstes Klimaschutzcontrolling skizziert. Dem Fördermittelgeber wurden die angehängten Konzeptfassungen vorgelegt.
Zur Antragstellung des Anschlussvorhabens ist die Beschlussfassung im Kreistag
über die Annahme und Umsetzung des Konzeptes für die eigenen Zuständigkeiten
auf Kreisebene notwendig. Damit werden gleichzeitig auch die Voraussetzungen
für das ebenfalls NKI-geförderte „Anschlussvorhaben Klimaschutz“ auf Kreisebene
geschaffen.
Die Konzepte, die für die o. g. Kooperationspartner (Verbandsgemeinden) mit
erstellt wurden, sollen durch diese mittels Beantragung eines eigenen
Anschlussvorhabens und Einrichtung eines Klimaschutzmanagements in den
Verbandsgemeinden eigenständig umgesetzt werden. Diese weitere Vorgehensweise
wird vom Fördermittelgeber so in der aktuellen Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten
im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) vom 22. November 2021 mit der
entsprechenden Änderung vom 18. Oktober 2022 so auch vorgesehen. Eine
Fortführung des Kooperationsvorhabens zwischen Landkreis und Verbandsgemeinden
ist in Zukunft nicht mehr möglich. Dadurch erhalten die Verbandsgemeinden
jedoch die Möglichkeit den Klimaschutz in eigener Zuständigkeit selbst auch
personell und organisatorisch zu etablieren, was zu noch größeren lokalen
Effekten für den Klimaschutz führen kann.
Für jedes Anschlussvorhaben (1x Kreis, je 1x pro VG) können im Rahmen der
Anschlussförderung des Klimaschutzmanagements unter anderem Personalkosten für
das Klimaschutzmanagement beantragt und gefördert werden, sowie maximal 200.000
€ für die Umsetzung von bis zu drei ausgewählten Klimaschutzmaßnahmen. Daher
empfiehlt die Verwaltung des Landkreises Kaiserslautern den
Kooperationspartnern die eigenständige Antragsstellung für die jeweiligen
Anschlussvorhaben sowie die eigenständige Umsetzung der Konzepte auf Kreis- und
Verbandsgemeindeebene. Die
Antragstellung für die Anschlussvorhaben auf Verbandsgemeindeebene kann im
Rahmen der bestehenden Kooperation mit dem vorhandenen Klimaschutzmanagement
unterstützend durchgeführt werden.
B: Beantragung Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement auf Kreisebene
Der aktuelle Förderzeitraum zur Erstellung des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes und Klimaschutzmanagement startete mit dem Projektbeginn
am 01.11.2021. Das Projekt endet am 31.10.2023. Im Rahmen der Erstellung des
Integrierten Klimaschutzkonzeptes wird u. a. auch ein Katalog mit Maßnahmen
erstellt, mit denen eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen erzielt werden
soll.
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept durch
zusätzlich eingestellte Klimaschutzmanager kann nun im Rahmen eines
Anschlussvorhabens und der Weiterführung des Klimaschutzmanagements gefördert
werden. Gefördert werden dabei Ausgaben für:
· Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird,
· externe Dienstleister für professionelle Prozessunterstützung im Umfang von bis zu fünfzehn Tagen, d. h. rd. fünf Tagen pro Jahr,
· Materialien für begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
· Materialien, auch für externe Dienstleister, zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen,
· sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements.
· Beantragung von bis zu 200.000 € für die Umsetzung von bis zu drei ausgewählten Klimaschutzmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt im Falle einer Bewilligung für einen Zeitraum von 36 Monaten und kann sich unmittelbar an die Förderung des Erstvorhabens anschließen. Die Förderquote liegt bei finanzschwachen Kommunen bei 60 %. Die Beantragung eines Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagement ist insofern folgerichtig, als derzeit sehr viele klimaschutzrelevante Maßnahmen, Projekte und Fördermöglichkeiten angestoßen wurden, deren Fortsetzung bzw. Durchführung koordiniert werden muss.
Zu nennen sind hier insbesondere die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des Klimaschutzkonzeptes sowie die weitere intensive Bearbeitung und Beantragung der Fördermöglichkeiten aus dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, des Landes Rheinland-Pfalz (KIPKI) sowie der Koordinierung der Beratungsleistungen aufgrund des Beitritts des Landkreises zum kommunalen Klimapakt (KKP).
Klimaschutzmanager steuern von Beginn an die Umsetzung der im
Klimaschutzkonzept erarbeiteten und beschlossenen Maßnahmen und begleiten
diese. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung koordinieren sie alle relevanten
Aufgaben innerhalb der Verwaltung sowie mit den externen Akteuren und den
weiteren Dienstleistern. Zur Verstetigung des Erreichten und zur erforderlichen
Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen nach dem Klimaschutzkonzept empfiehlt die
Verwaltung die Beantragung eines Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagements.
Die Förderung des Anschlussvorhabens “Klimaschutzmanagement” erfolgt
durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 60% der
zuwendungsfähigen Ausgaben (für finanzschwache Kommunen). Für den
Förderzeitraum von 3 Jahren (11/2023 – 10/2026) ergeben sich folgende
überschlägige Kosten: |
|
Bezeichnung |
Kosten |
Personalkosten (Vollzeitstelle über 3 Jahre, Entgeltgruppe 11-4 TVöD) |
257.742 € |
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit |
20.000 € |
Akteursbeteiligung |
5.000 € |
Externer Dienstleister (max. 15 Arbeitstage) |
10.500 € |
Dienstreisen |
2.500 € |
SUMME |
295.742 € |
Förderung 60% |
177.445 € |
Eigenanteil Kreis/KL 40% |
118.297 € |
Beschlussvorschlag:
Zu A:
Der Kreistag beschließt, die Annahme und Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Kaiserslautern.
Zu B:
Der Kreistag beschließt, die
Bemühungen um den Klimaschutz im Landkreis Kaiserslautern zu verstetigen und
das kreiseigene Klimaschutzmanagement weiter voranzubringen. Die Verwaltung
wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung eines Anschlussvorhabens
Klimaschutzmanagement zu stellen und die erforderlichen Personal- und
Sachressourcen für die Jahre 2024 bis 2026 entsprechend bereitzustellen.