Betreff
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes
Vorlage
3422/2023
Aktenzeichen
1HR.5/1112
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

A: Konzepterstellung, Annahme und Umsetzung des Konzeptes für die eigenen Zuständigkeiten des Landkreises

 

Der Landkreis Kaiserslautern erstellt derzeit im Rahmen eines Erstvorhabens ein Integriertes Klimaschutzkonzept durch ein Klimaschutzmanagement für die eigenen Zuständigkeiten des Landkreises Kaiserslautern sowie für die Verbandsgemeinden Ramstein-Miesenbach, Landstuhl und Enkenbach-Alsenborn. Er hat im Zuge dieses Vorhabens ein Klimaschutzmanagement in Form eines Klimaschutzmanagers installiert. Hierbei handelt es sich um ein zu 100 % über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördertes Projekt.

 

Das Klimaschutzkonzept wird bzw. wurde von Klimaschutzmanager Felix Herrmann in Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister, der EnergyEffizienz GmbH aus Lampertheim erstellt. Es sind vier separate Konzepte pro betrachtete Kommune entstanden. Die integrierten Klimaschutzkonzepte enthalten neben der Energie- und Treibhausgasbilanz, einer Potenzialanalyse auch einen Maßnahmenkatalog anhand dessen die festgelegten Ziele erreicht werden sollen. Darüber hinaus wurden in den Konzepten auch eine erste Verstetigungsstrategie und ein erstes Klimaschutzcontrolling skizziert. Dem Fördermittelgeber wurden die angehängten Konzeptfassungen vorgelegt.


Zur Antragstellung des Anschlussvorhabens ist die Beschlussfassung im Kreistag über die Annahme und Umsetzung des Konzeptes für die eigenen Zuständigkeiten auf Kreisebene notwendig. Damit werden gleichzeitig auch die Voraussetzungen für das ebenfalls NKI-geförderte „Anschlussvorhaben Klimaschutz“ auf Kreisebene geschaffen.


Die Konzepte, die für die o. g. Kooperationspartner (Verbandsgemeinden) mit erstellt wurden, sollen durch diese mittels Beantragung eines eigenen Anschlussvorhabens und Einrichtung eines Klimaschutzmanagements in den Verbandsgemeinden eigenständig umgesetzt werden. Diese weitere Vorgehensweise wird vom Fördermittelgeber so in der aktuellen Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) vom 22. November 2021 mit der entsprechenden Änderung vom 18. Oktober 2022 so auch vorgesehen. Eine Fortführung des Kooperationsvorhabens zwischen Landkreis und Verbandsgemeinden ist in Zukunft nicht mehr möglich. Dadurch erhalten die Verbandsgemeinden jedoch die Möglichkeit den Klimaschutz in eigener Zuständigkeit selbst auch personell und organisatorisch zu etablieren, was zu noch größeren lokalen Effekten für den Klimaschutz führen kann.


Für jedes Anschlussvorhaben (1x Kreis, je 1x pro VG) können im Rahmen der Anschlussförderung des Klimaschutzmanagements unter anderem Personalkosten für das Klimaschutzmanagement beantragt und gefördert werden, sowie maximal 200.000 € für die Umsetzung von bis zu drei ausgewählten Klimaschutzmaßnahmen. Daher empfiehlt die Verwaltung des Landkreises Kaiserslautern den Kooperationspartnern die eigenständige Antragsstellung für die jeweiligen Anschlussvorhaben sowie die eigenständige Umsetzung der Konzepte auf Kreis- und Verbandsgemeindeebene. Die Antragstellung für die Anschlussvorhaben auf Verbandsgemeindeebene kann im Rahmen der bestehenden Kooperation mit dem vorhandenen Klimaschutzmanagement unterstützend durchgeführt werden.

 

B: Beantragung Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement auf Kreisebene


Der aktuelle Förderzeitraum zur Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und Klimaschutzmanagement startete mit dem Projektbeginn am 01.11.2021. Das Projekt endet am 31.10.2023. Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes wird u. a. auch ein Katalog mit Maßnahmen erstellt, mit denen eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen erzielt werden soll.


Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept durch zusätzlich eingestellte Klimaschutzmanager kann nun im Rahmen eines Anschlussvorhabens und der Weiterführung des Klimaschutzmanagements gefördert werden. Gefördert werden dabei Ausgaben für:

·         Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird,

·         externe Dienstleister für professionelle Prozessunterstützung im Umfang von bis zu fünfzehn Tagen, d. h. rd. fünf Tagen pro Jahr,

·         Materialien für begleitende Öffentlichkeitsarbeit,

·         Materialien, auch für externe Dienstleister, zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen,

·         sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements.

·         Beantragung von bis zu 200.000 € für die Umsetzung von bis zu drei ausgewählten Klimaschutzmaßnahmen.

 

Die Förderung erfolgt im Falle einer Bewilligung für einen Zeitraum von 36 Monaten und kann sich unmittelbar an die Förderung des Erstvorhabens anschließen. Die Förderquote liegt bei finanzschwachen Kommunen bei 60 %. Die Beantragung eines Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagement ist insofern folgerichtig, als derzeit sehr viele klimaschutzrelevante Maßnahmen, Projekte und Fördermöglichkeiten angestoßen wurden, deren Fortsetzung bzw. Durchführung koordiniert werden muss.

 

Zu nennen sind hier insbesondere die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des Klimaschutzkonzeptes sowie die weitere intensive Bearbeitung und Beantragung der Fördermöglichkeiten aus dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, des Landes Rheinland-Pfalz (KIPKI) sowie der Koordinierung der Beratungsleistungen aufgrund des Beitritts des Landkreises zum kommunalen Klimapakt (KKP).


Klimaschutzmanager steuern von Beginn an die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept erarbeiteten und beschlossenen Maßnahmen und begleiten diese. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung koordinieren sie alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung sowie mit den externen Akteuren und den weiteren Dienstleistern. Zur Verstetigung des Erreichten und zur erforderlichen Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen nach dem Klimaschutzkonzept empfiehlt die Verwaltung die Beantragung eines Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagements.

 

 

Die Förderung des Anschlussvorhabens “Klimaschutzmanagement” erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (für finanzschwache Kommunen). Für den Förderzeitraum von 3 Jahren (11/2023 – 10/2026) ergeben sich folgende überschlägige Kosten:

Bezeichnung

Kosten

Personalkosten (Vollzeitstelle über 3 Jahre, Entgeltgruppe 11-4 TVöD)

257.742 €

Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

20.000 €

Akteursbeteiligung

5.000 €

Externer Dienstleister (max. 15 Arbeitstage)

10.500 €

Dienstreisen

2.500 €

SUMME

295.742 €

Förderung 60%

177.445 €

Eigenanteil Kreis/KL 40%

118.297 €

 

 

Beschlussvorschlag:


Zu A:

Der Kreistag beschließt, die Annahme und Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Kaiserslautern.


Zu B:

Der Kreistag beschließt, die Bemühungen um den Klimaschutz im Landkreis Kaiserslautern zu verstetigen und das kreiseigene Klimaschutzmanagement weiter voranzubringen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung eines Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagement zu stellen und die erforderlichen Personal- und Sachressourcen für die Jahre 2024 bis 2026 entsprechend bereitzustellen.