Sachverhalt:
Am 24.06.2023
findet in Ramstein-Miesenbach zum zweiten Mal der „Tag der Familie“ statt.
Veranstalter ist der Landkreis Kaiserslautern, die Organisation erfolgt durch
die Abteilung 4 / Jugend und Soziales.
Wie im Vorjahr
unterstützt die Sparkasse Kaiserslautern die Erstellung eines Flyers mit einem
Betrag von 300,00 €. Auf dem Flyer erscheint das Logo der Sparkasse
Kaiserslautern, so dass es sich hier um eine Sponsoringleistung handelt.
Weiterhin wird die
Veranstaltung durch die Volksbank Lauterecken mit einer Geldspende von 200,00 €
unterstützt.
Die
Annahmeentscheidung der Spenden-/Sponsoringgelder obliegt im vorliegenden Fall
dem Kreisausschuss des Landkreises Kaiserslautern. Die Zuwendungsangebote
müssen weiterhin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier
angezeigt werden.
Im Auftrag
Thomas Lauer
Fachbereichsleiter
Finanzen
Entscheidungsvorschlag:
Der Annahme der
Sponsoringleistung der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 300,00 € und der
Annahme des Spendengeldes der Volksbank Lauterecken in Höhe von 200,00 € für
die Unterstützung des „Tages der Familie“ in Ramstein-Miesenbach wird
zugestimmt.
Die Zustimmung
ergeht unter dem Vorbehalt, dass die ADD Trier keine Bedenken gegen die Annahme
geltend macht.
Begründung
der Eilbedürftigkeit:
Die nächste
Kreisausschusssitzung ist am 10.07.2023. Die Veranstaltung „Tag der Familie“
findet allerdings bereits am 24.06.2023 in Ramstein-Miesenbach statt. Da die
Zuwendung der Sparkasse Kaiserslautern eine Sponsoringleistung ist und das
Sponsoring bereits auf dem Flyer zum Tag der Familie erfolgt, kann die
Annahmeentscheidung nicht bis zum 10.07.2023 aufgeschoben werden. Da die
Geldzuwendung der Volksbank zur Unterstützung der Veranstaltung dienen soll,
wäre auch hier zur Wahrung der rechtlichen Voraussetzungen die
Annahmeentscheidung vor Durchführung der Veranstaltung zu treffen.