Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
3465/2023
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Eilentscheidungsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 24.06.2023 findet in Ramstein-Miesenbach zum zweiten Mal der „Tag der Familie“ statt. Veranstalter ist der Landkreis Kaiserslautern, die Organisation erfolgt durch die Abteilung 4 / Jugend und Soziales.

Wie im Vorjahr unterstützt die Sparkasse Kaiserslautern die Erstellung eines Flyers mit einem Betrag von 300,00 €. Auf dem Flyer erscheint das Logo der Sparkasse Kaiserslautern, so dass es sich hier um eine Sponsoringleistung handelt.

Weiterhin wird die Veranstaltung durch die Volksbank Lauterecken mit einer Geldspende von 200,00 € unterstützt.

Die Annahmeentscheidung der Spenden-/Sponsoringgelder obliegt im vorliegenden Fall dem Kreisausschuss des Landkreises Kaiserslautern. Die Zuwendungsangebote müssen weiterhin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier angezeigt werden.

 

Im Auftrag

 

 

Thomas Lauer

Fachbereichsleiter Finanzen

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Der Annahme der Sponsoringleistung der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 300,00 € und der Annahme des Spendengeldes der Volksbank Lauterecken in Höhe von 200,00 € für die Unterstützung des „Tages der Familie“ in Ramstein-Miesenbach wird zugestimmt.

Die Zustimmung ergeht unter dem Vorbehalt, dass die ADD Trier keine Bedenken gegen die Annahme geltend macht.

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Die nächste Kreisausschusssitzung ist am 10.07.2023. Die Veranstaltung „Tag der Familie“ findet allerdings bereits am 24.06.2023 in Ramstein-Miesenbach statt. Da die Zuwendung der Sparkasse Kaiserslautern eine Sponsoringleistung ist und das Sponsoring bereits auf dem Flyer zum Tag der Familie erfolgt, kann die Annahmeentscheidung nicht bis zum 10.07.2023 aufgeschoben werden. Da die Geldzuwendung der Volksbank zur Unterstützung der Veranstaltung dienen soll, wäre auch hier zur Wahrung der rechtlichen Voraussetzungen die Annahmeentscheidung vor Durchführung der Veranstaltung zu treffen.