Betreff
Vollzug der Ehrungsrichtlinie des Landkreises Kaiserslautern; Verleihung Wappenmedaille in Gold
Vorlage
3478/2023
Aktenzeichen
3.5/tm/12802
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß der Ehrungsrichtlinie für den Landkreis Kaiserslautern, Abschnitt 2 I 2.3 i.V.m. Abschnitt 1 I 1, erfüllt Herr Dieter Kneip aus Ramstein-Miesenbach die Voraussetzung für die Auszeichnung der 3. Stufe (Wappenmedaille in Gold).

 

Herr Kneip wirkte bereits seit dem Jahre 1981 im Katastrophenschutz mit und war an der Entwicklung des damaligen Fernmeldezuges beteiligt. Ab dem Jahre 1985 war er für den Landkreis als Kreisausbilder auf dem Grundlehrgang in Ramstein-Miesenbach tätig und hat den jungen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden das Grundwissen einer jeden Einsatzkraft vermittelt. Im Jahre 2021 wurde Herrn Kneip das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz für 45-jährige Tätigkeit in der Feuerwehr überreicht.

 

Gemäß Abschnitt 1 I 2 der Ehrungsrichtlinie des Landkreises Kaiserslautern, erfolgt die Verleihung der 3. Stufe (Wappenmedaille in Gold) durch den Landrat im Benehmen mit dem Kreisausschuss.

 

Die Verleihung ist im Rahmen des Ehrenabends des Katastrophenschutzes am 29. Juli 2023 geplant.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stellt das Benehmen für die Aushändigung der Wappenmedaille in Gold des Landkreises Kaiserslautern an Herrn Dieter Kneip her.