Sachverhalt:
Gemäß der
Ehrungsrichtlinie für den Landkreis Kaiserslautern, Abschnitt 2 I 2.3 i.V.m.
Abschnitt 1 I 1, erfüllt Herr Dieter Kneip aus Ramstein-Miesenbach die
Voraussetzung für die Auszeichnung der 3. Stufe (Wappenmedaille in Gold).
Herr Kneip wirkte
bereits seit dem Jahre 1981 im Katastrophenschutz mit und war an der
Entwicklung des damaligen Fernmeldezuges beteiligt. Ab dem Jahre 1985 war er
für den Landkreis als Kreisausbilder auf dem Grundlehrgang in
Ramstein-Miesenbach tätig und hat den jungen Feuerwehrkameradinnen und
-kameraden das Grundwissen einer jeden Einsatzkraft vermittelt. Im Jahre 2021
wurde Herrn Kneip das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz
für 45-jährige Tätigkeit in der Feuerwehr überreicht.
Gemäß Abschnitt 1 I
2 der Ehrungsrichtlinie des Landkreises Kaiserslautern, erfolgt die Verleihung
der 3. Stufe (Wappenmedaille in Gold) durch den Landrat im Benehmen mit dem
Kreisausschuss.
Die Verleihung ist
im Rahmen des Ehrenabends des Katastrophenschutzes am 29. Juli 2023 geplant.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stellt das Benehmen für die Aushändigung der Wappenmedaille in Gold des
Landkreises Kaiserslautern an Herrn Dieter Kneip her.