Betreff
Bildung und Wahl des Ausschusses für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage
0378/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 37 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKO) kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse bilden.

 

Bisher war ein Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr gebildet. Dieser soll als Ausschuss für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung wieder gebildet werden.

 

Nach § 37 Abs. 2 LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger des Landkreises in den einzelnen Ausschüssen.

 

In der letzten Wahlperiode bestand der Ausschuss aus 13 Mitgliedern; davon 8 Mitglieder des Kreistages; 5 waren sonstige wählbare Bürger.

 

Der Kreistag kann die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO festlegen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses Mitglieder des Kreistages sein sollen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Es wird ein Ausschuss für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung gebildet.

b)    Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern.

c)    Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Kreistages sein; Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige wählbare Bürger durch sonstige wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages durch Mitglieder des Kreistages vertreten werden.

d)    Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.