Sachverhalt:
Dem Landkreis Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von §
58 Abs. 3. LKO angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern,
Kapiteltal, 67657 Kaiserslautern |
Baumwolltaschen zur Unterstützung im Rahmen der
Schulbuchausleihe |
4.760 € |
Sparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12-14,
67655 Kaiserslautern |
Unterstützung 2. Tag der Familie des Landkreises
Kaiserslautern am 24.06.2023 |
2.500 € |
Das Zuwendungsangebot der ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern
in Form einer Sachspende zur Unterstützung im Rahmen der Schulbuchausleihe
wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Schreiben vom
23.06.2023 angezeigt.
Das Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern in Form einer
Geldspende zur Unterstützung des 2. Tags der Familie des Landkreises
Kaiserslautern am 24.06.2023 wurde der ADD mit Schreiben vom 22.06.2023
angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, die Sachspende in Höhe von 4.760 € sowie
die Geldspende in Höhe von 2.500 € gem. § 58 Abs. 3 LKO anzunehmen,
vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.