Betreff
Annahme von Spenden-/ Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
3489/2023
Aktenzeichen
1.3/aw/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3. LKO angeboten:

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern, Kapiteltal, 67657 Kaiserslautern

Baumwolltaschen zur Unterstützung im Rahmen der Schulbuchausleihe

 

4.760 €

Sparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12-14, 67655               Kaiserslautern

Unterstützung 2. Tag der Familie des Landkreises Kaiserslautern am 24.06.2023

 

2.500 €

 

Das Zuwendungsangebot der ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern in Form einer Sachspende zur Unterstützung im Rahmen der Schulbuchausleihe wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Schreiben vom 23.06.2023 angezeigt.

 

Das Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern in Form einer Geldspende zur Unterstützung des 2. Tags der Familie des Landkreises Kaiserslautern am 24.06.2023 wurde der ADD mit Schreiben vom 22.06.2023 angezeigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Sachspende in Höhe von 4.760 € sowie die Geldspende in Höhe von 2.500 € gem. § 58 Abs. 3 LKO anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.