Sachverhalt:
Die Amtszeit des weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Herr Peter
Schmidt läuft am 31.01.2024 ab.
„Scheidet ein hauptamtlicher
Kreisbeigeordneter wegen Ablauf der Amtszeit oder Eintritts in den Ruhestand
aus, so ist dessen Nachfolger frühestens neun Monate und spätestens drei Monate
vor Freiwerden der Stelle zu wählen“ (§ 47 Abs. 4 Satz 1 LKO).
Die Wahl kann daher zwischen dem 1. Mai 2023 und 31. Oktober 2023
stattfinden. Die Stelle des Kreisbeigeordneten ist rechtzeitig vor der Wahl öffentlich
auszuschreiben. Von einer Ausschreibung kann nach § 47 Abs. 6 LKO abgesehen
werden, wenn der Kreistag dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt.
Der Entwurf eines
Ausschreibungstextes (Anlage) ist beigefügt.
Gleichzeitig soll für den Fall einer Ausschreibung festgelegt werden, ob
diese in der Rheinpfalz, Regionalteil Kaiserslautern, im Staatsanzeiger oder
zusätzlich in weiteren Medien veröffentlicht werden soll.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreistag beschließt, den Wahltermin auf den 11. September 2023 festzulegen.
2.
Der
Kreistag beschließt, auf Grund der Voraussetzungen des § 47 Abs. 6 LKO von
einer Ausschreibung abzusehen.
Alternativ:
2.
a) Der
Kreistag beschließt, die Stelle einer/eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten
auszuschreiben und in der Rheinpfalz, Regionalteil Kaiserslautern und im
Staatsanzeiger zu veröffentlichen.
b) Die Ausschreibung wird entsprechend dem anliegenden Entwurf / mit folgenden
Änderungen vorgenommen.