Sachverhalt:
Gemäß § 37 Abs. 1 Landkreisordnung (LKO) kann der Kreistag für bestimmte
Aufgabenbereiche Ausschüsse bilden. Bisher war ein ÖPNV-Ausschuss gebildet.
Nach § 37 Abs. 2 LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die
Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die
Zahl der sonstigen wählbaren Bürger des Landkreises in den einzelnen
Ausschüssen.
In der letzten Wahlperiode bestand der ÖPNV-Ausschuss aus 13
Mitgliedern; davon 10 Mitglieder des Kreistages; 3 waren sonstige wählbare Bürger.
Der Kreistag kann die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO
festlegen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses
Mitglieder des Kreistages sein sollen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).
Beschlussvorschlag:
Es
sind folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Es wird ein ÖPNV-Ausschuss gebildet.
b)
Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern.
c)
Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder
sollen Mitglied des Kreistages sein; Entsprechendes gilt für die Stellvertreter
der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige wählbare Bürger durch sonstige
wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages durch Mitglieder des Kreistages
vertreten werden.
d)
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.