Betreff
Bildung und Wahl des Partnerschaftsausschusses
Vorlage
0382/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 37  Abs. 1 Landkreisordnung (LKO) kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse bilden. Bisher war ein Partnerschaftsausschuss gebildet.

 

Nach § 37 Abs. 2 LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger des Landkreises in den einzelnen Ausschüssen.

 

In der letzten Wahlperiode bestand der Partnerschaftsausschuss aus 13 Mitgliedern, davon 10 Mitglieder des Kreistages; 3 waren sonstige wählbare Bürger.

 

Der Kreistag kann die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO festlegen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses Mitglieder des Kreistages sein sollen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Es wird ein Partnerschaftsausschuss gebildet.

b)    Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern.

c)    Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Kreistages sein; Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige wählbare Bürger durch sonstige wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages durch Mitglieder des Kreistages vertreten werden.

d)    Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.